Wahnsinn in Österreich: Corona-Übertragung wird zur Straftat erklärt!

Manchmal gibt es Urteile, die wirken, als hätte man sie direkt aus einem dystopischen Roman entnommen. Ein Gericht in Klagenfurt hat es tatsächlich fertiggebracht, eine Frau zu verurteilen, weil sie ihren krebskranken Nachbarn mit Corona angesteckt haben soll. Vier Monate auf Bewährung und 200 Tagessätze Geldstrafe – das ist der Preis für die möglicherweise tödliche Weitergabe eines Virus, das bekanntlich alles andere als wählerisch ist. Aber was hier wirklich auf dem Spiel steht, ist weit mehr als nur die Frage, ob diese Frau Schuld trägt. Es geht um einen neuen, gefährlichen Präzedenzfall.

Stellen Sie sich das vor: Eine Frau geht die Treppe hinunter, begegnet im Flur einem Nachbarn und – Zack! – sie wird zum Verbrecher. Ihr wird zur Last gelegt, den Nachbarn mit Corona angesteckt zu haben, und das soll der Mann schließlich nicht überlebt haben. Das Gericht bezieht sich dabei auf ein Gutachten, das besagt, das Virus der Frau und das des Verstorbenen seien „annähernd zu 100 Prozent identisch“. Natürlich fragt man sich, wie viele andere Menschen in diesem Haus wohl auch noch Virusträger gewesen sein könnten, aber das spielt hier keine Rolle. Denn die Corona-Diktatur braucht ja einen Schuldigen.

Ein fragwürdiges Urteil mit Vorgeschichte

Interessant ist auch die Vorgeschichte der Verurteilten: Schon im Juli 2023 wurde sie wegen vorsätzlicher Gefährdung verurteilt, weil sie trotz positiven Tests ihre Wohnung verlassen und sich ohne Maske unter die Menschen gemischt hatte. Es ist also nicht ihr erster Ausflug in die Welt des Corona-Strafrechts. Die Familie des Verstorbenen machte sie verantwortlich, schließlich war sie ihm doch auf dem Flur begegnet, heißt es. Die Frau selbst bestreitet das. Stattdessen habe sie mit einer Bronchitis im Bett gelegen, die sie angeblich jedes Jahr plagt.

In Deutschland läuft das Ganze übrigens zum Glück noch ein bisschen anders. Ein Pflegefall aus Hildesheim, ebenfalls wegen fahrlässiger Tötung angeklagt, wurde freigesprochen. Man konnte eben nicht zweifelsfrei feststellen, dass die Frau tatsächlich die Infektionskette ausgelöst hatte. Wie ärgerlich für die deutsche Justiz, dass sich die Realität nicht so leicht in ein Gerichtsdrama pressen lässt. Im Vergleich dazu geht es in Klagenfurt deutlich „zielstrebiger“ zu. Hier wird einfach mal angenommen, dass die Begegnung im Flur den tödlichen Verlauf der Geschichte besiegelt hat. Keine weiteren Fragen.

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Ein besonders zynischer Aspekt der Geschichte ist die finanzielle Lage der Angeklagten. Vier Euro Tagessatz – das deutet auf eine gewisse Mittellosigkeit hin. Der Gedanke, dass diese Frau vielleicht gar keine andere Wahl hatte, als ihre Wohnung zu verlassen, weil sie sich schlichtweg keine Lieferdienste leisten konnte, scheint niemanden zu interessieren. Dass arme Menschen häufig keine großen Vorräte zu Hause haben und die Quarantäne-Regeln somit nur schwer einhalten können? Ein Kollateralschaden im Kampf gegen das Virus – oder sollte man eher sagen: im Kampf gegen die Freiheit.

Ein gefährlicher Präzedenzfall?

Das wirklich Beunruhigende an diesem Urteil ist jedoch die hohe Wahrscheinlichkeit, dass es als Präzedenzfall dienen könnte. In Zukunft könnte jede Ansteckung, die in einem tödlichen Verlauf endet, als Grundlage für eine Anklage herhalten. Die Grenze zwischen einer unglücklichen Infektion und einer strafrechtlich relevanten Tat wird hier so dünn, dass man sie kaum noch erkennen kann. Wer wird als nächstes vor Gericht stehen? Der Busfahrer, der einem hustenden Fahrgast die Tür öffnete? Der Verkäufer, der ohne es zu wissen, eine infizierte Ware über die Theke reichte?

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Dieses Urteil zeigt einmal mehr, wie willkürlich die Suche nach Gerechtigkeit manchmal verlaufen kann. Die Justiz mag sich hier als Hüterin des öffentlichen Wohls inszenieren, aber tatsächlich bewegt sie sich auf einem gefährlichen Pfad. Wenn jede Ansteckung zum Verbrechen wird, dann haben wir bald ein neues Problem: das der vollkommenen Rechtsunsicherheit. Vielleicht ist es an der Zeit, nicht nur auf die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung zu schauen, sondern auch auf den gesunden Menschenverstand – und zu hinterfragen, ob Ansteckungen wirklich strafrechtlich verfolgt werden sollten.

Aber das ist im besten Deutschland aller Zeiten, in der wir alle potenzielle Verbrecher sind, vielleicht schon zu viel verlangt.

Arno Feinlist

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