Die Muster-Demokraten jubeln: Die Versammlungsbehörde hat die angemeldeten Proteste von „QUERDENKEN-711“ gegen die Corona-Politik am Samstag in Berlin verboten. Als Begründung wird angeführt, dass „es bei dem zu erwartenden Kreis der Teilnehmenden zu Verstößen gegen die geltende Infektionsschutzverordnung kommen wird“.
Innensenator Andreas Geisel (SPD) freut sich: „Das ist keine Entscheidung gegen die Versammlungsfreiheit, sondern eine Entscheidung für den Infektionsschutz.“ Zugleich kündigte er ein konsequentes Vorgehen der Polizei an. Erst gestern hatte Geisel die Corona-Demonstrationen als Gefahr für die Demokratie bezeichnet – da dürfte zeitgleich bereits am Verbot gearbeitet worden sein.
Die Gesinnungsgemeinschaft der Abgeordneten aus SPD, Grünen und Linken – sonst gern mit der Parole „Freiheit“ unterwegs – äußerten sich positiv zum Verbot. Kritik kam lediglich von der AfD; CDU und FDP scheinen nichts Berichtenswertes von sich gegeben zu haben.
Die Versammlungsbehörde hat alle Kundgebungen vom 28. August bis zum 6. September verboten – inklusive möglicher Ersatzversammlungen der Anmelder. Einige bekannte Corona-Kritiker wollen dennoch in die Hauptstadt fahren. Inwieweit rechtliche Schritte am Verbot noch etwas ändern können, bleibt abzuwarten. (sp)
PS:
Pressemitteilung zum Verbot der Versammlungen von QUERDENKEN-711 durch den Innensenator Berlin
Stuttgart/26.08.2020 Michael Ballweg, Gründer der Initiative QUERDENKEN-711 ist schockiert über das Verbot der Versammlungen. „Meine Befürchtung im April 2020, dass im Rahmen der Pandemie die Grundrechte nicht nur temporär eingeschränkt werden, hat sich bestätigt.“. Klage beim Bundesverfassungsgericht. Die Versammlungen finden statt.
Dann hoffen wir das Beste!
2 Antworten
„MEINUNG ISD ART 5 GG MEINT WERTURTEILE JEGLICHER THEMATIK. IRRELEVANT SIND RICHTIGKEIT, WERT ODER VERNÜNFTIGKEIT DER VERTRETENEN AUFFASSUNG…UM STAATLICHEM MEINUNGSRICHTERTUM VORZUBEUGEN…IST UNERHEBLICH, OB DIE JEWEILIGE ÄUßERUNG RICHTIG ODER FALSCH, BEGRÜNDET ODER GRUNDLOS, EMOTIONAL ODER RATIONAL IST, ALS WERTVOLL ODER WERTLOS, GEFÄHRLICH ODER HARMLOS EINGESCHÄTZT WIRD.“ (PROF. IUR. H. SODAN UND J. ZIEKOW, GRUNDKURS ÖFFENTLICHES RECHT, 8. AUFL., S. 264, RN. 2)
Damit läßt sich auch ein „Asylanten-Einreise-Verbot“ rechtfertigen.
Es ist zu erwarten, wie bereits eingetroffen, das durch die Massen-Invasion von Asylanten, die Gesundheit der Bevölkerung noch mehr leiden könnte… Somit gehören ab sofort sämtliche Asylanten verboten…