Mit einem Federstrich hat das Robert-Koch-Institut die Zeit, in der »Genesene« gewisse Freiheiten genießen dürfen, die Ungeimpften verweigert werden, gekürzt. Die Schlagzeilen lauten meist »Von sechs auf drei Monate gekürzt« oder ähnlich. Dabei sind beide Angaben falsch: Der Status gilt erst nach 28 Tage nach der positiven Testung, es muss also jeweils rund ein Monat abgezogen werden:
Ein Genesenennachweis im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung muss aus fachlicher Sicht folgenden Vorgaben entsprechen:
Quelle: RKI
a) Die Testung zum Nachweis der vorherigen Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) erfolgt sein
UND
b) das Datum der Abnahme des positiven Tests muss mindestens 28 Tage zurückliegen
UND
c) das Datum der Abnahme des positiven Tests darf höchstens 90 Tage zurückliegen.
Waren es also bislang fünf Monate (in Tagen: 180-28=162), so bleiben nun, wie bereits geschrieben, ganze 62 Tage. Von Karl Lauterbach war zu diesem Thema bislang nichts zu hören. Es ist auch nicht klar, wie sich diese Kürzung in der Covpass-App oder der Corona-Warn-App bei bereits vergebenem Genesenenstatus auswirkt – erst recht, wenn Kombinationen mit sonstigen Impfnachweisen vorliegen. Fakt ist aber: Das RKI erhöht weiter den Druck, dass auch Genesene sich impfen lassen.
Weiterführende Informationen:
Europarat: Impfung tatsächlich »nicht obligatorisch«?
»Kein einziger Ungeimpfter ist so eine Gefährdung für die Volksgesundheit wie korrupte Politiker«

Die während der jüngsten Bundespressekonferenz erkennbaren Differenzen zwischen den Protagonisten Lauterbach und Wieler einerseits und Drosten andererseits (von den Widersprüchen in ihren jeweiligen Aussagen einmal abgesehen) dürften weitere nach sich ziehen. Auf Einzelheiten an dieser Stelle einzugehen ist nicht notwendig, das hat der kritische Journalist Boris Reitschuster in einem sehenswerten Video bereits getan.
Was nicht fehlen darf:
»Die Festlegung der Vorgaben erfolgt unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der medizinischen Wissenschaft…«
Quelle: RKI
Es ist typisch für das RKI und seinen Chef Wieler, eben diesen Stand nicht mitzuteilen. Es ist überhaupt nicht klar, warum diese Kürzung erfolgt ist. Kürzlich sah es eher danach aus, dass die Genesung selbst von Karl Lauterbach als besserer Schutz als die Impfung erkannt würde. Doch jetzt scheinen sich andere Interessen durchgesetzt zu haben, Stichwort: Lobbyismus.
Die Proteste gegen die Corona – Maßnahmen dürften in Folge dieser »Politik« weiteren Höhepunkten entgegengehen.
Stefan Paasche
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