Heizungsgesetz: Personal für Bußgeldverfahren gesucht!

Ist es nur vorauseilender Gehorsam? Die Stadt Karlsruhe sucht zum 1. September eine »Sachbearbeiter*in Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG)« in Teilzeit. Der Aufgabenbereich hat es in sich: Mit Hilfe der Bezirksschornsteinfeger sollen die Sachbearbeiter die Erfüllung des Gesetzes erfassen. Bei Verstößen sind »ordnungsbehördliche Maßnahmen« einschließlich Bußgeldverfahren einzuleiten.

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Die Anzeige wurde vorgestern eingestellt, obwohl die Debatte des EWärmeG im Bundestag verschoben wurde. Gestern hatte Robert Habeck gegenüber dem RND angekündigt, Änderungen vornehmen zu wollen. So soll der Umstieg ab 2024 zunächst nur für Neubauten gelten, bei Bestandsgebäuden ist ein (nicht näher genannter) Aufschub vorgesehen. Holzpellets, Ausbau der Fernwärme und Härtefallregeln sind weitere Stichpunkte, über die ab nächster Woche in der Ampel diskutiert werden soll.

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Klar ist allerdings: Das Gesetz soll bis zur Sommerpause des Bundestages verabschiedet werden und wie geplant zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.

»Wir sind nicht die Energiepolizei. Wir sind im Auftrag des Kunden unterwegs.«

Julian Schwark, Vorstand Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks

In Karlsruhe kann man es kaum erwarten, endlich loszulegen. Und nicht nur dort – ähnliche Stellenausschreibungen gibt es zu Hauf. Hemmungen, gegen renitente Bürger vorzugehen, sind nicht vorhanden. Das haben wir unlängst bei den Corona-Maßnahmen erleben dürfen. Und ob sich der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks wirklich quer stellt, bleibt abzuwarten.

Stefan Paasche

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