Er war schon immer ein Gummiparagraph, weil er so ausgedehnt wurde, um insbesondere missliebige Meinungen zur jüngeren Geschichte mit harten Strafen zu ahnden. Und er war schon immer ein Gesinnungsparagraph, weil er nahezu ausschließlich gegen Vertreter nationaler, patriotischer und konservativer Positionen zum Einsatz kam. Wurde Vertretern der politischen Linken oder des medialen Establishments „Volksverhetzung“ vorgeworfen, wenn sie es mit ihrer Verachtung gegenüber dem eigenen Volk mal wieder arg übertrieben haben, wurde das Ganze schnell zu den Akten gelegt.
Die Rede ist vom § 130 StGB, der nicht nur unter politisch aktiven Menschen, sondern auch unter Juristen äußerst umstritten ist. Dieser soll nun, geht es nach der Ampel, um einen neuen Absatz 5 erweitert werden, der künftig das öffentliche Billigen, Leugnen und gröbliche Verharmlosen von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen unter Strafe stellen soll, wenn die Tat in einer Weise begangen wird, die geeignet ist, zu Hass oder Gewalt aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören.
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Offizieller Hintergrund ist ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission, das gegen die BRD geführt wurde, weil sie einen Rahmenbeschluss „zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“ insbesondere bezüglich des öffentlichen Leugnens und gröblichen Verharmlosens nur unzureichend umgesetzt habe. Bemerkenswert ist, dass die Ampel durch die Einbeziehung von Äußerungen in einer Versammlung in die neue Vorschrift sogar über die Mindestanforderungen der EU hinausgegangen ist.
Vor allem vor dem Hintergrund des aktuellen Kriegs in der Ukraine mutet diese Gesetzesänderung wie ein Maulkorb für Personen an, die zu diesem Konflikt und dessen Entstehung eine andere Meinung als der politische und mediale Mainstream vertreten. Das aktuelle Demonstrationsgeschehen auf Deutschlands Straßen könnte dann bald ganze Heerscharen an Staatsanwälten auf den Plan rufen, ist doch die derzeitige Energiekrise inklusive enteignender Rekordinflation eng mit dem Krieg in der Ukraine verknüpft.
Ist es dann bald eine „gröbliche Verharmlosung“, ein Ende der Sanktionen und faire Verhandlungen auf Augenhöhe mit Russland für eine Beilegung des Ukraine-Konflikts zu fordern? Stört es den öffentlichen Frieden, sich gegen Waffenlieferungen in das Kriegsgebiet auszusprechen? Oder wird es künftig eine Straftat sein, dem Westen eine erhebliche Mitverantwortung am Ausbruch des Kriegs vorzuwerfen?
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Das Problem ist: man weiß es nicht. Der Paragraph war schon bisher übervoll mit unbestimmten Rechtsbegriffen, die der Auslegung bedürfen. Durch die völlig überhastete Gesetzesnovelle wird das Problem noch verschärft. Die Grenze des Sagbaren wird eingeschränkt, wenn immer mehr politische Themenfelder strafrechtlich vermint werden.
Hinzu kommt, was der frühere Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, mit Blick auf mögliche Geheimdienstmaßnahmen gegen Vertreter von politischen Positionen in diesem Bereich befürchtet. So hält er die Regelung einer freiheitlichen Demokratie unwürdig, „weil die Nachrichtendienste schon beim VERDACHT, dass jmd eine Volksverhetzung (und nicht ein Kapitaldelikt) PLANT, abhören dürfen.“
Auch wird diese strafrechtliche Tretmine nicht dadurch entschärft, dass es für die Strafbarkeit eines gewissen „Aufstachelungspotentials“ bedarf. Dieses ist erfahrungsgemäß schnell gefunden, wenn man sich die Vielzahl an sogenannten „Hatespeech“-Verfahren in den letzten Jahren in Erinnerung ruft.
Im Ergebnis muss man feststellen, dass die Erweiterung des § 130 StGB ein weiterer Schlag gegen die Meinungsfreiheit in Deutschland ist. Interessant wird es aber sein, ob dieser Paragraph nicht letztlich zu einem Bumerang wird: Schließlich sind es vor allem Linke, die immer wieder Kriegsverbrechen billigen, leugnen und verharmlosen, wenn die Opfer Deutsche sind, wie zum Beispiel bei der millionenfachen Vertreibung und den grausamen Bombenangriffen auf deutsche Städte.
Ronny Zasowk
Eine Antwort
Sturm im Wasserglas!
Die BRD hat fertig!