Das jüngste Verbot des Compact-Magazins durch das Bundesinnenministerium hat erhebliche Kontroversen ausgelöst. Innenministerin Nancy Faeser (SPD, Antifa) verkündete stolz, dass sie das Compact-Magazin verboten habe. Diese Entscheidung löste nicht nur nationale, sondern auch internationale Kritik aus. Das Verbot wirft ernsthafte Fragen zur Rechtmäßigkeit und zu den Folgen für die Pressefreiheit in Deutschland auf.
Compact operiert als GmbH und nicht als Verein, was die rechtliche Basis des Verbots mehr als fragwürdig erscheinen lässt. Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert die Pressefreiheit und schützt die Medien vor staatlichen Übergriffen. Das Verbot einer Zeitschrift durch eine Regierungsbehörde ist ein massiver Eingriff in dieses Grundrecht und könnte als Präzedenzfall für zukünftige Einschränkungen der Medienfreiheit dienen.
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Die rechtliche Konstruktion, die Compact-Verlagsgesellschaft zu verbieten, indem man deren Redaktion als Vereinigung einstuft, wirkt stark konstruiert um das zu erreichende Ziel des Verbots zu ermöglichen. Das Vereinsrecht wurde bislang nie auf ein Wirtschafts- oder Medienunternehmen angewandt. Diese Anwendung kann daher nur als Umgehung des verfassungsmäßigen Schutzes der Pressefreiheit verstanden werden. Internationale Kritik unterstreicht die Gefahr, dass in Deutschland künftig nur noch regierungsfreundliche Berichterstattung möglich sein könnte, wenn kritische Medien durch staatliche Maßnahmen zum Schweigen gebracht werden. Eine solche Entwicklung wäre ein gefährlicher Angriff auf die Meinungsvielfalt und die demokratische Kultur unseres Landes.
Das Compact-Magazin, seit 2010 bestehend, hat sich schnell als eine der einflussreichsten Stimmen in der oppositionellen Medienlandschaft Deutschlands etabliert. Die redaktionelle Ausrichtung des Magazins ist patriotisch und freiheitlich, ohne sich dabei zu deutlich an eine bestimmte Partei zu binden. Es legt großen Wert darauf, als Stimme der Souveränität und des unabhängigen Denkens aufzutreten, und betont seine Nähe zu traditionellen Werten und dem Stolz auf die nationale Geschichte.
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Deutschland verabschiedet sich von der Pressefreiheit
Nancy Faeser bedient sich des Vereinsgesetzes, um eine GmbH aus dem Verkehr zu ziehen. Warum? Weil das Compact-Magazin angeblich die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik bedroht. Die Vorwürfe? Hetze gegen bestimmte ethnische und religiöse Gruppen und die Propagierung eines Umsturzes der Verfassungsordnung – klassische Totschlagargumente, die in Deutschland seit Jahren inflationär verwendet werden, um alles, was nicht in das politisch korrekte Raster passt, zu diskreditieren.
Faeser argumentiert, dass diese vermeintliche Verfassungsfeindlichkeit ausreiche, um das Verbot zu rechtfertigen, unabhängig davon, ob strafrechtliche Verurteilungen vorliegen.
Pressefreiheit als zentrales Element des Grundgesetzes
Artikel 5 des Grundgesetzes spricht eine deutliche Sprache:
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“
Das Bundesverfassungsgericht hat die Bedeutung der Pressefreiheit in seiner Rechtsprechung immer wieder bekräftigt. Ein besonders markantes Beispiel ist das „Spiegel-Urteil“ von 1966, das die Unverletzlichkeit der Redaktionsräume und den Schutz der journalistischen Tätigkeit gegen staatliche Eingriffe betonte. Auch das „Cicero-Urteil“ von 2007 setzte klare Grenzen gegen staatliche Durchsuchungen und Beschlagnahmungen.
Internationale Kritik spiegelt die gerechtfertigte Sorge wider, dass das Vorgehen des Innenministeriums einen gefährlichen Präzedenzfall schafft. Maßnahmen, die als Zensur oder ungerechtfertigte Einschränkung der Pressefreiheit wahrgenommen werden, stehen in direktem Widerspruch zu internationalen Standards. Elon Musk, der derzeit reichste Mensch der Welt und bekannt für seine klaren Positionen zur freien Meinungsäußerung, verurteilte das Verbot scharf. Er nannte es einen direkten Angriff auf die Meinungsfreiheit, durchgesetzt mit harter Hand. Solche Aktionen können das Ansehen eines Landes erheblich beschädigen. Wenn Deutschland, ein Land, das sich stets als Hüter der Pressefreiheit präsentiert, derart agiert, sendet das ein besorgniserregendes Signal an die Welt.
Gefährdung der Meinungsvielfalt in Deutschland
Seit Jahren gibt es einen sich verstärkenden Zwang zur political correctness und eine Tendenz zu linientreuer Berichterstattung. Kritiker warnen davor, dass Maßnahmen wie das Compact-Verbot dieses Klima der Angst und Selbstzensur weiter verstärken. Sollte sich diese Praxis etablieren, könnten weitere kritische Stimmen zum Schweigen gebracht werden. Schon die Tatsache, dass die Kritik zum Compact-Verbot oftmals nur hinter vorgehaltener Hand geäußert wird, unterstreicht, dass solche Maßnahmen ein Klima der Angst schaffen, in dem Medien nur noch das berichten, was der Regierung genehm ist.
Die Meinungsvielfalt ist ein wesentlicher Bestandteil einer funktionierenden gesellschaftlichen Ordnung. Eine breite Palette von Perspektiven und Stimmen trägt dazu bei, dass öffentliche Debatten differenziert und umfassend geführt werden können. Wenn jedoch bestimmte Meinungen systematisch unterdrückt werden, droht eine Verarmung der öffentlichen Diskussionskultur. Dies führt dazu, dass wichtige Themen und Probleme nicht mehr angemessen behandelt werden und die Bevölkerung nur ein einseitiges Bild der Realität vermittelt bekommt.
Das Parteienprivileg und seine Bedeutung
Es gilt deshalb, auch über neue Wege zum Schutz des freien Wortes zu diskutieren. Das Parteienprivileg kann z.B. dank des gescheiterten Verbotsverfahrens gegen die seinerzeitige Nationaldemokratische Partei Deutschlands gut und gerne als ein Bollwerk gegen staatliche Willkür eingestuft werden. Es schützt in erster Linie politische Parteien vor unliebsamen Eingriffen. Verankert in Artikel 21 des Grundgesetzes, sichert es den Parteien eine Sonderstellung im politischen Gefüge zu und garantiert ihre Mitwirkung an der politischen Willensbildung des Volkes. Diese Schutzmauer beinhaltet, dass Parteien nur durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden können. Das Ziel in der Theorie: Politische Parteien sollen frei agieren können, ohne ständig die staatliche Repression im Nacken zu spüren.
Möglichkeiten für Verlage und Medien, dieses Privileg zu nutzen
Doch nicht nur Parteien profitieren von diesem besonderen Schutz. Auch Verlage und Medien können sich geschickt unter den schützenden Schirm des Parteienprivilegs begeben. Wer inhaltlich oder organisatorisch eng mit politischen Parteien verbunden ist, kann von einem gewissen Schutz vor staatlichen Eingriffen ausgehen. Medienhäuser, die parteinahe Publikationen herausgeben oder von Parteien finanziell unterstützt werden, genießen diesen Vorteil. Staatliche Maßnahmen gegen solche Medien könnten als Eingriffe in die Parteienfreiheit interpretiert werden, was eine strenge rechtliche Prüfung zur Folge hat.
Denkbar ist auch, einen Schritt weiter zu gehen und parteinahe Stiftungen zu gründen bzw. zu nutzen. Diese zusätzlichen Strukturen bieten eine weitere Absicherung und nutzen den rechtlichen Rahmen des Parteienprivilegs, um die redaktionelle Arbeit und den Betrieb der Medien zu schützen. So wird ein zusätzlicher Wall aufgebaut, der staatliche Eingriffe erschwert und die Unabhängigkeit der Berichterstattung sichert. Wichtig ist, dass alternative Medien sich dieser Möglichkeiten bewusst werden, damit diese nicht bloße Theorie bleiben, sondern gelebte Praxis.
Das Verbot des Compact-Magazins hat das Potenzial, weitreichende Konsequenzen nach sich zu ziehen. Es könnte als Präzedenzfall für zukünftige Entscheidungen dienen. Entscheiden die Gerichte zugunsten des Compact-Magazins, könnten die Grenzen staatlicher Eingriffe in die Pressefreiheit klarer definiert und die Rechte der Medien gestärkt werden. Eine Entscheidung zugunsten des Innenministeriums hingegen würde staatliche Stellen ermutigen, ähnliche Maßnahmen gegen andere kritische Medien zu ergreifen. Es ist höchste Zeit, dass wir uns dieser Entwicklung entgegenstellen, bevor es kein Zurück mehr gibt.
Arno Feinlist
Eine Antwort
Damals kam es am 2. 10. 1949 in Hannover zur Gründung der Sozialistischen Reichspartei (SRP), die später als sie Wahlgewinne zu verzeichnen hatte, verboten wurde. Sie war auch gegen den NATO-Beitritt, was wohl der Anlaß für das Verbot war.
Meinungsfreiheit ? Da sollte man den „Pferdefuß“ nicht vergessen, innerhalb der Gesetze. Einfache Gesetze schränken das angeblich höchste Recht sein. Um die Meinungsfreiheit gab es doch schon etliche Verfahren. Auch etliche Bücher und Zeitschriften wurden schon verboten. Fast die gesamte öffentlich zugängliche Literatur vor 1945 wurde vernichtet, selbst unpolitische. Vermutliches Vorbild: Apostelgeschichte 19,19, wonach sich auch die Kirche damals richtete… Selbst wenn das BVerfG die Meinungsfreiheit höher einstufen sollte, müßte man bei Verboten erstmal bis dahin kommen, da der Rechtsweg über die jeweiligen Untergerichte eingehalten muß. Dieser Weg ist mühsam und kann dauern und man sucht sich da aus, welche Verfahren man annimmt.
Die einzige echte Freiheit die es hier ohne Einschränkungen gibt, ist die Freiheit über die Deutschen und ihre Geschichte ungehindert zu lügen und zu hetzen können, ohne Strafen befürchten zu müssen !