Wochenrückblick: Das Kreuz mit dem Z

Wenige Wochen nach Beginn des Krieges in der Ukraine wird das Ausmaß der Hysterie vieler BRD-Behörden immer deutlicher sichtbar. In mehr als 140 Fällen wurden mittlerweile Ermittlungsverfahren wegen der öffentlichen Verwendung des Buchstabens Z eingeleitet, denn das Z gilt als Erkennungszeichen der russischen Einheiten in der Ukraine.

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Allein im Bundesland Sachsen wurden seit Kriegsbeginn 19 Verstöße gegen den Paragraphen 140 des deutschen Strafgesetzbuches, der das Belohnen und Billigen von Straftaten unter Strafe stellt, erfasst. In 17 dieser Fälle sei es um die Verwendung des Z-Symbols gegangen, hieß es. In Nordrhein-Westfalen wurden 37 Ermittlungsverfahren bekannt, „davon hatten 22 Ermittlungsvorgänge das ‘Z-Symbol’ als Zeichen der Solidarität mit den russischen Militärbefehlshabern zum Inhalt“, wird eine Ministeriumssprecherin zitiert. Und in Hamburg ging es in 16 von 17 Fällen um das Z, wie t-online berichtete.

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Im NRW-Kreis Herford verbot das Straßenverkehrsamt sogar den Buchstaben auf Autonummernschildern. Die reale Zahl der registrierten Straften in Zusammenhang mit dem Krieg dürfte jedoch „um einiges höher“ sein, da die entsprechenden Ermittlungsverfahren nicht in allen Bundesländern gesondert erfasst würden, etwa in Bayern. Anfang April war sogar ein österreichischer LKW-Fahrer Schleierfahndern auf einem Autobahnrastplatz nahe dem bayerischen Illertissen ins Visier der Behörden geraten, weil er auf seinem Fahrzeug mit Klebeband das Z-Symbol und “Fuck Nato” angebracht hatte. Auch gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Billigung von Straftaten eingeleitet.

Da der 47-Jährige keinen festen Wohnsitz in Deutschland hatte, musste er auf Anordnung der Staatsanwaltschaft eine Sicherheitsleistung von 2.500 Euro hinterlegen und vor der Weiterfahrt das Z entfernen. Eigentlich hat das BRD-System doch weitaus andere und vor allem größere Probleme als diese Symbolpolitik, aber da man offenbar nicht fähig oder willens ist diese anzupacken, versteift man sich eben auf den Buchstaben Z.

Wenn man keine anderen Sorgen hat

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat die Deutsche Bahn jetzt dazu verpflichtet, ihren Kunden beim Fahrkartenkauf tatsächlich eine dritte Geschlechtsoption anzubieten. Die Bahn, die ganz andere Probleme hat, dürfe von Kunden, die sich nicht oder nicht nur als Mann oder Frau identifizierten, nicht verlangen, sich zwischen den beiden klassischen Geschlechtskategorien zu entscheiden, urteilte das OLG.

Funktionierende Züge, befahrbare Gleisanlagen, Sicherheit und saubere Bahnhöfe sind die Dinge, die Fahrgäste der Bahn wirklich benötigen, aber dafür scheinen sich die hohen Herren vom OLG nicht zu interessieren. Logisch, sind Leute wie sie doch auch nicht auf die Bahn angewiesen; anders als der Ottonormalverbraucher, der in den oftmals wie Kloaken aussehenden Bahnhöfen und Zügen fahren muss, um seine immer kleiner werdenden Brötchen zu verdienen. Dabei darf er nun dank der Richter zwischen mehreren Geschlechtern wählen, was ihm aber wenig nützt, wenn er auf dem Bahnhof mal wieder von einem der von den Blockparteien willkommen geheißenen Drogendealern belästigt wird.

Migrantengewalt am Ostkreuz

Bleiben wir bei der Bahn oder besser gesagt bei einem der Bahnhöfe. Der Berliner Bahnhof Ostkreuz wurde am Dienstag gegen 06:40 Uhr zum Tatort eines Gewaltverbrechens. Die Berliner fuhren zur Arbeit, es war wie immer voll. Da stach ein Iraker (29) einem Fahrgast (46) von hinten in den Rücken. Das schwer verletzte Opfer rettete sich zu Sicherheitsmitarbeitern der Deutschen Bahn.

Der irakische Täter ist der Polizei bereits bekannt. Er wurde schon mit vier Haftbefehlen gesucht– wegen Eigentumsdelikten und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Das Versagen der Altparteien verhindert die von Patrioten zu Recht geforderte Abschiebung solcher Täter und ermöglicht diesen, weitere schwere Straftaten in Deutschland zu verüben. Hier kann es nur heißen: Abschieben! Der Irak ist ein sicheres Land und die dortigen Behörden wissen sicherlich wie man mit solchen Kriminellen umgehen muss.

Widerstand kann erfolgreich sein

Das beweist der FPÖ-Politiker Herbert Kickl in Österreich. Seit mehreren Jahren ist der Patriot auf Demonstrationen unterwegs und kämpft Seite an Seite mit den Bürgern für die Freiheit. Da hagelte es natürlich wenig überraschend Anzeigen für den freiheitlichen Parteichef. Passend dazu wurde Kickl dann auch durch den Immunitätsausschuss praktisch zur Verfolgung ausgeliefert.

Gegen eine Verwaltungsstrafe setzte er sich nun erfolgreich zur Wehr. Das Verwaltungsgericht stellte das Verfahren ein. Ihm wurde vorgeworfen, dass er auf einer Großdemo am 06.03.2021 im Freien keine FFP2-Maske getragen und den Mindestabstand von zwei Metern nicht eingehalten haben soll. Gegen die Geldstrafe legte Kickl Beschwerde ein und bekam nun Recht. Das Verwaltungsgericht hat das Verfahren eingestellt. Das zeigt: Widerstand wirkt. Man darf nur nie aufgeben!

Christian Schwochert

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