Einseitige Berichterstattung durch den öffentlich finanzierten Rundfunk sind kritische Bürger schon seit Jahren gewohnt. Ein aktuelles Beispiel für dreiste Desinformation liefert nun der SWR.
Volker Keller
Werden unliebsame Oppositionelle in der Bundesrepublik angeklagt, berichtet auch der öffentliche Rundfunk mit unverhohlener volkspädagogischer Absicht über die Delinquenten auf der Anklagebank. So geschehen auch am 28. September, als der SWR zwei Tage nach der Bundestagswahl seine Leserschaft im Weltnetz über einen politischen Prozessbeginn unter der Überschrift „Prozess wegen Volksverhetzung“ tendenziös in Kenntnis setzte:
„Ein ehemaliger Trierer Kommunalpolitiker muss sich heute wegen Volksverhetzung vor dem Trierer Amtsgericht verantworten. Laut Gericht geht es um die Kommentierung eines Onlineartikels und einen Facebook-Eintrag. Dabei handelt es sich laut Anklage um einen Artikel eines deutschsprachigen russischen Nachrichtenportals, der sich mit lettischen Freiwilligen der Waffen-SS im zweiten Weltkrieg beschäftigt. Der Angeklagte soll diesen Artikel lobend kommentiert haben. Dabei habe er es darauf angelegt, Gleichgesinnte zu ähnlichen Äußerungen zu veranlassen und politisch Andersdenkende zu provozieren. Außerdem soll der Angeklagte auf einem Facebook Account eine Erklärung veröffentlicht haben, um gezielt die Ausgrenzung jüdischer Menschen voranzutreiben.“
Quelle
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Da auch die regionale Tageszeitung Trierischer Volksfreund und lokale Radiosender über den Prozess berichteten, wussten verständige Leser, dass mit dem „ehemaligen Trierer Kommunalpolitiker“ der Trierer NPD-Kreisvorsitzende und ehemalige Trierer Stadtrat Safet Babic gemeint war. Bezeichnenderweise verzichtete der SWR auf eine Konkretisierung der Tatvorwürfe und erkundigte sich auch nicht beim Angeklagten.
Gegenstand der Anklage der Staatsanwaltschaft Trier war zum einen eine Erklärung des NPD Kreisverbandes Trier vom 27.Januar 2021, bei der im Zusammenhang mit Anti-Corona-Protesten von „auserwählten Hintergrundmächten“ die Rede war, worin die Staatsanwaltschaft eine „judenfeindliche Anschuldigung“ sah. Zum anderen ging es um einen privaten Facebook-Kommentar aus dem Jahr 2019 zu einer Rede des lettischen Verteidigungsministers, bei dem sich der Rechtsaktivist positiv auf europäische Freiwillige bezog, worin die Staatsanwaltschaft eine Verherrlichung der Waffen-SS vermutete.
Während der mündlichen Verhandlung war auch eine jüngere Journalistin vom SWR anwesend, die sich Notizen und Fotos machte.
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Noch am ersten Verhandlungstag sprach das Amtsgericht Trier den Angeklagten Babic frei, wogegen die Staatsanwaltschaft Revision einlegte. Während die regionale Tagespresse den Prozessausgang thematisierte, verschwieg der SWR seiner Leserschaft den Freispruch absichtlich. Am 4. April 2022 kam es vor dem Oberlandesgericht in Koblenz zur mündlichen Revisionsverhandlung. Auch die 4.Kammer des OLG sprach den DS-Autoren frei.
Die Anklage wegen „auserwählten Hintergrundmächten“ hielten sogar die Richter in Koblenz für „zu weit hergeholt“, da es zu Corona „in weiten Teilen der Gesellschaft“ viele Verschwörungstheorien geben würde, die nicht pauschal gegen Juden gerichtet seien. Diffiziler wurde es beim Satz „Ruhm und Ehre den europäischen Freiwilligen“. Hier sei nach dem bloßen Wortlaut keine NS-Verherrlichung gegeben, aber die Verlinkung zu einem Internetartikel, der die lettischen SS-Legionäre thematisiert, mache die Aussage zu einer „getarnten Verherrlichung“ der ausländischen Freiwilligen der Waffen-SS. Für eine Strafbarkeit sei aber eine tatsächliche Verletzung des öffentlichen Friedens notwendig, was nach Einschätzung des Amtsgerichtes Trier und nun auch vom OLG Koblenz in diesem Fall verneint wird.
Das Urteil ist rechtskräftig, Aktenzeichen: 4 OLG 32 Ss 218/21. Die vierstelligen Kosten des Verfahrens müssen von der Staatskasse übernommen werden. Nach Auffassung der involvierten Strafverteidigerin Nicole Schneiders dürfte diese grundsätzliche Gerichtsentscheidung für ähnliche gelagerte Verfahren von Bedeutung sein. Mittlerweile liegt das Urteil des OLG Koblenz auch in schriftlicher Form vor.
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Ohne näher auf die Begründung des Freispruchs einzugehen, berichtete der Trierische Volksfreund einen Tag später über das rechtskräftige Urteil:
Bis heute verschweigt der SWR aber den nun rechtskräftigen Freispruch des NPD-Funktionärs und lässt in seinem Netzbeitrag die Anklage unwidersprochen im Raum stehen. Das politisch korrekte „Framing“ also die „Einrahmung“ eines Sachverhaltes in ein bestimmtes Bedeutungsumfeld ist hier eindeutig: Die bösen Rechten vertreten kriminelle Ansichten und müssen angeklagt und verurteilt werden. Ein Freispruch in zwei Gerichtsinstanzen, der damit als rechtskräftig gilt, passt nicht ins „antifaschistische“ Narrativ des Staatsrundfunks.
Mit dieser unvollständigen Darstellungsweise wird die politische Willensbildung der Mediennutzer arglistig beeinflusst. Der SWR betreibt aus ideologischen Gründen dreiste Desinformation auf Kosten der deutschen Gebührenzahler. Mitte April wurden die Ergebnisse einer im Auftrag des SWR vom Allensbach-Institut durchgeführten Umfrage zum Demokratievertrauen der Deutschen veröffentlicht. Demnach stimmten 31 Prozent der Befragten der Aussage zu, in einer »Scheindemokratie« zu leben, »in der die Bürger nichts zu sagen haben«. Selbstredend beklagte sich der SWR über diese alarmierenden Umfragewerte.
Gleichwohl tragen der SWR und die anderen öffentlichen Rundfunkanstalten ein gerütteltes Maß an Mitverantwortung für diese Entwicklung. Denn wenn schon der Staatsrundfunk offensichtlich nicht wahrheitsgemäß über tagesaktuelle Ereignisse berichtet, schwindet zunehmend das Vertrauen der Bürger in staatliche Institutionen und dem politischen System insgesamt. Derweil kündigte der streitbare Politikwissenschaftler Safet Babic rechtliche Schritte gegen die dreiste Desinformation und eine förmliche Programmbeschwerde gegen den SWR-Intendanten Prof. Dr. Kai Gniffke an.
3 Antworten
…ganz einfach die Schlichtungsstelle der Regimemedien anschreiben und diesen Verstoss gegen den Informationsauftrag anzeigen…
(Funktioniert natürlich nur in einem demokratischen Staatswesen)
Sowas ist Verleumdung. Dagegen muss man einschreiten! Da der Beri ht unvollständig (falsch) ist, sollte man dafü den Intendanten haftbar machen oder des Amtes entheben. Aber die Krähen hacken sich bekanntlich ja keine Augen aus….
Sind alle solche Staatsanwälte kleine BAUERleins? Es ist ja geradezu lächerlich, was man in der Besatzungsanstalt BRD alles nicht sagen darf – bzw. das Wenige, was man äußern darf.