Hate-Speech-Gesetz verstößt gegen das Grundgesetz!

Die Bundesregierung geht mit ihrem Kampf gegen echten und angeblichen „Rechtsextremismus“ und unerwünschte Meinungen im Internet anscheinend zu weit und verstößt mit ihrer diesbezüglichen Gesetzgebung, dem sogenannten „Hate Speech-Gesetz“ gegen das Grundgesetz. Zu dieser Erkenntnis kommt jedenfalls der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages.

Wissenschaftlicher Dienst kritisiert Bundesregierung

In einem 27 Seiten langen Gutachten des Dienstes heißt es, einige Befugnisse zu Übermittlung und Abruf sogenannter Bestandsdaten gingen zu weit, weil sie den Zugriff an keine nennenswerten Voraussetzungen knüpften. Der Abruf solcher Informationen wie Name, Anschrift oder Geburtsdatum von Nutzern ist dem Dienst zufolge ein Eingriff in die Grundrechte.

Elite? Augenblicksaufnahme der grünen Fraktion im Bundestag (Screenshot)

Der Bundestag hatte das Gesetz Mitte Juni beschlossen. Der Bundesrat folgte Anfang Juli. Wer online „Hassbotschaften“ verbreitet oder Menschen bedroht, muss demnach künftig mit schärferer Verfolgung rechnen. Noch problematischer ist aber die Regelung, laut der Soziale Netzwerke wie Facebook oder Twitter künftig missliebige Posts nicht mehr nur löschen, sondern sofort dem Bundeskriminalamt (BKA) melden müssen. Um die Täter schnell zu identifizieren, müssen sie auch IP-Adressen weitergeben.

Verbot der schwarz-weiß-roten Fahne und der Reichskriegsflagge

Das geht den Experten des Wissenschaftlichen Dienstes entschieden zu weit und wird von ihnen kritisiert. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Bundesregierung und die anderen in der Opposition sitzenden Altparteien diese Kritik des Dienstes einfach ignorieren werden. Und nicht nur das; sie werden ihren Kampf gegen alle Andersdenkenden und jede missliebige Meinung weiter konsequent fortsetzen.

Das zeigt auch ihre überzogene Reaktion auf den Spaziergang auf die Treppe des Reichstages. Inzwischen hat nämlich die SPD in Bremen dafür gesorgt, dass die schwarz-weiß-rote Fahne und die Reichskriegsflagge dort verboten wurde. Auch in Thüringen und Baden-Württemberg planen die Altparteien derartiges, obwohl in Bremen bereits gegen das Verbot protestiert wurde. Zwei mutige Bürger hissten die Flagge des Kaiserreiches vor dem Bremer Roland, um gegen das Verbot sozusagen Flagge zu zeigen. Doch am Verbot selbst änderte das natürlich nichts; ebenso wenig wie die Kritik des Wissenschaftlichen Dienstes etwas an dem immer aggressiveren Vorgehen der Systemparteien gegen Andersdenkende ändert.

Das Flaggenverbot und das Gesetz gegen angebliche Hasssprache sind zwei Seiten derselben Münze; in beiden Fällen geht es darum, die Freiheitsrechte der Bürger einzuschränken. Die Argumente sind ebenfalls dieselben; jedes Mal geht es angeblich gegen „Nazis“, gegen „Hass“, gegen „Ausländerfeindlichkeit“ und vieles mehr. In Wahrheit ist das Ziel dahinter jedoch das Abschneiden der Deutschen von ihrer Geschichte und Kultur sowie das Einschüchtern kritisch denkender Menschen. Die Frage ist nur, wie lange sich die Deutschen das noch gefallen lassen?

Christian Schwochert

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Eine Antwort

  1. DAS IST JA EIN TOLLES GESETZ, DAS HATESPEECH-DINGSBUMS! WEIL DANN KÖNNEN DIE ANGELA UND DIE CLAUDIA IN IHRER ROSAROTE-BRILLE-WELT WEITERHIN DENKEN, ALLE DEUTSCHEN MÖGEN SIE. UND SIE GLAUBEN DAS WAHRSCHEINLICH AUCH NOCH BEI DEM GRAD IHRER GEISTIGEN UMNACHTUNG. NUR MANCHMAL MÜSSEN SIE DOCH IN DIE MENGE REIN UND DANN WUNDERN DIE SICH, WARUM IHNEN DER BLANKE EKEL AUS DEM VOLK ENTGEGENSCHLÄGT.