Das »Kleine Verbotsverfahren«: Herausforderungen für den Rechtsstaat

In dem aktuellen »kleinen Verbotsverfahren« gegen die Partei HEIMAT, das zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland stattfindet und darauf abzielt, die HEIMAT aus der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen, tragen Demokratie und Rechtsstaat am Ende den Schaden.

Arno Feinlist

Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens wird das Bundesverfassungsgericht einen Makel davontragen. Stellen wir uns vor, die Verfassungsrichter würden die schwache Argumentationsgrundlage der Antragsteller in Frage stellen und gegen die geplante Willkürmaßnahme stimmen. Es ist leicht vorstellbar, wie die Einheitspresse, »zivilgesellschaftliche« Anti-rechts-Initiativen und extrem linke Parteien gemeinsam auf das Verfassungsgericht einschlagen würden.

Natürlich kann das Verfassungsgericht den Bundesrat, die Bundesregierung und den Bundestag nicht einfach abweisen. Daher ist zu erwarten, dass das Gericht dem Antrag auf Finanzierungsausschluss der HEIMAT stattgeben wird. Die Abwesenheit der Rechtsvertreter der HEIMAT während der mündlichen Verhandlung vor Gericht war somit ein starkes Zeichen. Ein faires Urteil ist in diesem Fall unwahrscheinlich.

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Aufmerksamen Beobachtern des Verfahrens ist aufgefallen, dass unverhältnismäßig oft eine andere Partei, namentlich die AfD, genannt wurde, obwohl sie nicht Gegenstand des Verfahrens war. Dennoch war deutlich spürbar, dass es bei der Ausschlussdebatte von Die HEIMAT nicht primär um die Partei selbst ging, sondern vielmehr darum, den etablierten Parteien eine höchstrichterliche Grundlage zu bieten, um auch die derzeit stärkste Oppositionspartei des Landes von staatlicher Finanzierung abzuschneiden.

Eine solche Entwicklung würde zweifellos zu einer veritablen Krise der Demokratie führen. Aktuellen Umfragen zufolge liegt die AfD nur noch knapp hinter der führenden Union im Bund. In einigen Bundesländern wie Thüringen und Brandenburg hat sie bereits alle anderen Parteien bei der Wählerzustimmung weit hinter sich gelassen.

Bei genauer Betrachtung der Argumentation der Antragsteller lässt sich der Eindruck gewinnen, dass die Vertreter der Anklage beabsichtigen, das Bundesverfassungsgericht der Lächerlichkeit preiszugeben. Zwar mag es beeindruckend wirken, wenn betont wird, dass 300 Belege für die Verfassungsfeindlichkeit der HEIMAT in einer 150-seitigen Anklageschrift zusammengetragen wurden. Jedoch liefert eine genauere Analyse Einsicht in deren Schwere.

Beispielsweise wird behauptet, dass die Tatsache, dass die HEIMAT an Wahlen teilnimmt, ein Beweis dafür sei, dass die Partei gezielt darauf abzielt, gegen den Staat zu agieren. Anschließend werden zig Beispiele genannt, in denen die Partei tatsächlich an Wahlen teilgenommen hat, und somit sollen vermeintliche Belege für ihre verfassungsfeindliche Natur erbracht werden. Zu Deutsch: Gerade, dass die HEIMAT zu Wahlen antritt und so politische Veränderungen durchsetzen will, statt auf sonst wie geartete Umstürze oder dergleichen zu setzen, soll ihr nun negativ angelastet werden – geht’s eigentlich noch verrückter?

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Ebenso wird behauptet, dass die HEIMAT rassistisch sei, weil sie die kriminellen Folgen ungezügelter Einwanderung kritisiere, die jeder Bürger täglich sehen kann. Hierbei werden zahlreiche Wortmeldungen von Funktionsträgern der Partei als vermeintliche Beweise angeführt. Des Weiteren wird betont, dass die HEIMAT während der Proteste gegen die Corona-Politik friedlich an der Seite tausender Bürger auf den Montagsdemonstrationen gegen die Verbotspolitik der Bundesregierung Stellung bezogen hat. Nun werden all diese Kundgebungsteilnahmen im Prozess als Beispiele für die »Verfassungsfeindlichkeit« präsentiert.

Wenn man jedoch diese krampfhaften Argumente der Anklagevertreter unter Leitung von Rechtsprofessor Christoph Möllers außer Acht lässt, bleibt von den Vorwürfen nicht viel übrig.

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Das eigentliche Bild, das sich dann abzeichnet, ist das eines Staates, der von etablierten Parteien gekapert und vereinnahmt wurde und nun versucht, eine aufstrebende politische Richtung, die in der Bevölkerung zunehmend Mehrheitsfähigkeit erlangt, mittels Dekret aus dem Weg zu räumen. Spätestens wenn dies gelingt, werden wir uns in einem totalitären Blockparteienregime wiederfinden.

Diese Entwicklung wirft ernsthafte Fragen hinsichtlich der demokratischen Grundprinzipien und der Beachtung rechtsstaatlicher Prinzipien auf. Es bedarf einer sorgfältigen und ausgewogenen Bewertung der vorliegenden Beweise, um die Integrität des Verfahrens und die Wahrung der demokratischen Werte sicherzustellen. Es wäre zweifellos im Interesse des Rechtsstaats und der Gesellschaft äußerst wünschenswert, wenn das Bundesverfassungsgericht den Entschluss fassen könnte, den Anliegen der drei antragstellenden Verfassungsorgane, die von den etablierten Parteien dominiert werden, entschieden zu widerstehen und somit ein klares Signal für die Wahrung der politischen Freiheit zu setzen.

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Eine Antwort

  1. Demokratie und Rechtsstaat ? Gab es hier doch nach 1945 noch nie, d.h. nur die sog. „westliche oder sozialistische Demokratie“ gab es. Die DDR hieß doch offiziell Deutsche Demokratische Republik. In einem besetzten Land gilt doch vorrangig das Recht der Besatzungsmächte. Dieses Recht wurde ab 1990 nur scheinbar oder unwesentlich außer Kraft gesetzt. Das Recht wurde in bundesdeutsches Recht umgewandelt. Die Menschen wurden doch nicht gefragt. Parteiverbote gab es schon früher. Die am 2.10.1949 in Hannover gegründete „Sozialistische Reichspartei“ (SRP) wurde später auch verboten, weil sie etwas gegen die NATO-Mitgliedschaft hatte. Siehe dazu das Buch: Remer, Otto Ernst – 20. Juli 1944 (1951). In Teil 2 gibt es Informationen zur damaligen Partei.

    Die AfD würde man doch auch liebend gern verbieten, wenn man könnte. Im Übrigen könnte man sich doch fragen, warum eine Diktatur immer schlecht sein soll und „Demokratie“ gut ? Es sollte doch vorrangig sein, wie gut es den Menschen im Land geht und ob die Mehrheit mit dem System zufrieden ist. Außenpolitik ist natürlich auch wichtig.