Karlsruhe: Urteil zum Zwangsbeitrag

„Rundfunkbeitrag im Wesentlichen verfassungsgemäß“ – so lautet das Urteil aus Karlsruhe. Überrascht ist wohl niemand, die Richter stammen bekanntlich allesamt aus den Reihen des etablierten Parteienkartells.

Nur in einem Punkt hatten die Juristen ein Einsehen: Es ist nicht möglich, in zwei verschiedenen Wohnungen gleichzeitig die öffentlich-rechtlichen Programme zu sehen. Für diese Erkenntnis braucht es allerdings kein Studium der Rechtswissenschaften!

Die Abzocke der Bürger geht somit nahezu ungehemmt weiter. Im Jahr 2020 endet die aktuelle Gebührenperiode, dann könnte dem deutschen Michel noch tiefer in die Taschen gegriffen werden. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hatte zwar unlängst festgestellt, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio derzeit keine Finanzsorgen haben. Im Gegenteil: Für die laufende, 2020 endende Beitragsperiode erwartet die KEF einen Überschuss von 544,5 Millionen Euro.

Dennoch wurde zuletzt 2017 von einer Beitragserhöhung in „ungewohnten Größenordnungen“ gesprochen, bei der nicht von den sonst üblichen Pfennigbeträgen, sondern von bis zu 1,50 pro Monat und Haushalt die Rede war. Nach dem aktuellen Urteil dürfte diese Debatte bald wieder aufflammen.

Es sind nicht nur die unverschämten Gebühren, mit denen die Bürger geschröpft werden. Die Nähe zu Regierung, etablierten Parteien, Kirchen, Gewerkschaften und was sich sonst noch alles zur „Zivilgesellschaft“ zählt, ist zu offensichtlich. Zahlungsverweigerungen werden gnadenlos verfolgt, selbst Haftstrafen kommen zum Einsatz, um jeden Widerstand zu brechen. Ein Vorgehen, dass an die Praxis in Diktaturen erinnert!

Ein Ende dieser Zustände setzt allerdings eine grundlegende Veränderung der politischen Verhältnisse voraus. Die Gegenöffentlichkeit hierfür gibt es bereits und sie wächst täglich!

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2 Antworten

  1. Der „Verfassungsrichter“ Ferdinand Kirchhof hat das Urteil nach einem Gutachten seines Bruders Paul Kirchhof formuliert, das damals für dem Zwangsbeitrag zugrundegelegt worden ist. Befangenheit?

    Asylbewerber zahlen keinen Zwangsbeitrag, laut Presseinformation 20150914 von „ARD-ZDF-DLF-Beitragskommunikation“. Spart man sich den Beitrag, wenn man wegen Verfolgung durch den Beitragsservice Asyl beantragt? Es darf lt. „GG“ niemand wegen Abstammung benachteiligt werden.

  2. Jeden dazu zu zwingen, Rundfunkgebühren zu zahlen hat 2 maßgebliche Gründe:
    1. Wer Zahlen muß, sieht sich den Mist auch eher an, nach dem Prinzip: Wenn ich schon zahle …
    2. Die Sender haben derat viele Altlasten, überhöhte Pensionsansprüche ihrer Ehemaligen. Sie wurden auch jahrzehntelang als Weglobeplatz für Spezis und „Verdiente“ mißbraucht und auch die werden älter.