Manchmal passieren Dinge, mit denen niemand gerechnet hätte. Und ausgelöst werden sie von Personen, an die kaum jemand mehr gedacht hat. So hat das Bundesverfassungsgericht den Bundespräsidenten angewiesen, das deutsche Gesetz betreffend den Beitritt zum europäischen Corona-Wiederaufbaufonds vorerst nicht zu unterzeichnen.
von Christian Schwochert
Der Bundestag hatte der Beteiligung Deutschlands an dem 750 Milliarden Euro umfassenden Hilfsprogramm am Donnerstag zugestimmt. Auch der Bundesrat hatte am Freitag sein Einverständnis gegeben. Der Stopp gilt bis 2027 oder so lange bis das höchste Gericht der Bundesrepublik die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes geprüft hat.
Den Eilantrag und die damit verbundene Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz, das der EU erlauben solle erstmals selbst Schulden aufzunehmen, hatte das „Bündnis Bürgerwille“, um den früheren AfD-Chef Bernd Lucke eingereicht. Die Gruppe von Kritikern befürchtet gewiss nicht zu Unrecht, dass einige Mitgliedstaaten nicht in der Lage sein werden, ihren Anteil an dem Schuldenpaket zurückzuzahlen. Letztlich müssten zahlungskräftige Länder wie Deutschland dann auch für diese aufkommen.
Das Bündnis beruft sich auf die Europäischen Verträge, in denen geregelt sei, dass der EU-Haushalt „vollständig aus Eigenmitteln“ finanziert werden muss. Die jetzt vorgesehenen Schulden gehören zweifelsfrei nicht zu Eigenmitteln, sondern sind Fremdkapital.
Mit juristischen Kniffen werde nun versucht, erstmals in der Geschichte der EU eine riesige Verschuldung aufzunehmen, argumentieren die Kritiker. Der Vertragsbruch werde dabei mit positiv klingenden Begriffen wie „Next Generation EU“ oder „Corona-Wiederaufbauprogramm“ bemäntelt. Deutschland habe bisher keine Verschuldung des EU-Haushalts zugelassen, heißt es in der Klagebegründung weiter. Das „wäre noch schlimmer als Eurobonds, weil Deutschland für die EU-Schulden nicht nur haften würde, wenn ein anderer Staat insolvent wäre, sondern auch, wenn dieser einfach nur aus der EU austräte“, schreibt das Lucke-Bündnis.
Die Höhe der eingegangenen Verpflichtungen seien aktuell noch nicht erkennbar, könnten aber sehr stark ansteigen. Der geplanten Corona-Wiederaufbaufonds soll 750 Milliarden Euro umfassen. Das Geld solle der Intention der EU nach dem wirtschaftlichen Aufbau in der Europäischen Union nach der Pandemie dienen. Einen Teil des Geldes gäbe es als Zuschüsse, den anderen Teil als Darlehen.
Viele deutsche Ökonomen kritisierten den weiteren Schritt in Richtung einer „Schuldenunion“. Der Wirtschaftswissenschaftler Daniel Stelter schrieb zu diesem Thema im Manager Magazin die Schuldenunion eröffne „die Perspektive einer immer weiteren Verschuldung für jene Länder, deren Kreditwürdigkeit schon heute faktisch an der Intervention der EZB hängt. Auch dies ist nichts anderes als eine Lastenverschiebung zuungunsten Deutschlands.“ Das Bundesverfassungsgericht sollte deshalb einschreiten, noch bevor Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das „Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz“ unterschrieben habe.

Diesen Argumenten sind die Richter gefolgt. In einem sogenannten Hängebeschluss haben sie dem Bundespräsidenten untersagt, das Gesetz zu unterzeichnen. Es ist damit noch nicht gültig und die Schuldenunion dürfte auf diese Weise vorläufig abgewendet worden sein. Doch man kann bekanntlich nie wissen, was die Altparteien und EU-Fanatiker noch in der Hinterhand haben.
Weiterführende Informationen:
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Eine Antwort
Man muß sich das mal vorstellen, das Bundesverfassungsgericht muß dem deutschen Präsidenten untersagen nicht gegen die Verfassung zu verstoßen, was er ansonsten getan hätte. Soweit ist es in der Bananenrepublik Deutschland schon gekommen.