Teilnahme an einer Demonstration: Kultusministerium prüft Maßregelungen

Eigentlich darf in Deutschland niemand wegen seinem weltanschaulichen Bekenntnis verfolgt werden. Das sagt jedenfalls unser Grundgesetz, aber die persönliche Erfahrung zeigte dem Autor dieser Zeilen schon in der Grundschule, dass dieses wunderbare Gesetz in der Praxis nicht gilt. Eine Tatsache, die vor allem deshalb bedenklich ist, weil die Lehrkräfte und ihre Führer immer dann, wenn man sich aufs Grundgesetz berief, meinten: „Hier gelten die Regeln unserer Schule“. So als ob diese über dem Grundgesetz stünden.

Eine ähnliche Erfahrung durfte nun auch eine Grundschulleiterin aus Südhessen machen. Diese bekam nämlich Ärger von den über ihr stehenden Behörden, weil sie von ihren Grundrechten Gebrauch machte. Sie bekommt dienstrechtliche Probleme, weil sie an einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen teilgenommen hatte. 

„Ich bin hier, weil ich die Corona-Maßnahmen für übergriffig halte und weil ich sehe, dass viele Menschen ihre Existenz verlieren. Ich bin Schulleiterin, ich sehe, die Kinder leiden unter den Masken“, so soll die Schulleiterin Gabriele A. es dem ZDF auf der Querdenken-Demo in Leipzig gesagt haben.

Das hessische Kultusministerium teilte mit, die Demonstrationsfreiheit sei zwar eine wichtige Säule der Verfassung und das Recht dazu stehe allen Beamten auch in ihrer Freizeit zu, aber einige „Begleiterscheinungen der Teilnahme“ müssten kritisch betrachtet werden. Dazu zähle angeblich vor allem der Gesundheitsschutz und eine mögliche Beeinträchtigung der Vorbildfunktion von Schulleitern gegenüber den eigenen Schülern, erklärte das Kultusministerium. Daher sei mit einer dienstrechtlichen Prüfung der Vorgänge begonnen worden. 

Die Leiterin einer Grundschule in Froschhausen, einem Stadtteil von Seligenstadt im südhessischen Landkreis Offenbach, soll an einer Querdenken-Demonstration in Leipzig teilgenommen und sich dabei auch öffentlich kritisch geäußert haben. Bei der Kritik sei es insgesamt um die Corona-Maßnahmen und dabei gerade auch um das Tragen von Masken zum Schutz für einer Ansteckung mit dem Virus gegangen. Der Schulleiterin sei aus Sicherheitsgründen für 14 Tage der Zutritt zur Schule untersagt worden, weil sie keine Maske getragen haben soll. 

Grundschule in Froschhausen (Screenshot)

Was mit diesen Maßnahmen beabsichtigt ist, liegt auf der Hand. Ginge es dem Ministerium wirklich um den Schutz der Kinder, hätten sie längst ganz anderen für Kinder giftigen Dingen einen Riegel vorgeschoben; zum Beispiel der Gender-Ideologie oder dem linken Programm „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“. Nein, hier geht es eindeutig darum eine in der Corona-Frage andersdenkende Lehrerin, die mit all diesen Einschränkungen unserer Freiheit offenbar ein Problem hat, auf Linie zu bringen.

Und das hat höchstwahrscheinlich funktioniert, denn die FAZ berichtete: „Die Frau habe sich mittlerweile ausdrücklich bei der Schulgemeinde für ihr Verhalten entschuldigt, teilte das Kultusministerium mit. Die Schulleiterin sei zuvor noch nicht durch solche oder ähnliche Äußerungen aufgefallen gewesen. Auch ihr sonstiges Dienstverhalten war nach Angaben des Ministeriums bislang nicht zu beanstanden.“

Christian Schwochert

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