Morde an Frauen: Milde Strafen bei Tötung nach Trennung

„Ich finde es erschreckend, dass immer wieder von ,Beziehungsdrama‘ oder ‚Familientragödie‘ die Rede ist. Dabei ist es schlicht und ergreifend Mord, wenn ein Mann seine Frau umbringt, weil sie ihn verlassen will.“

Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) gegenüber dem Tagesspiegel

„Da wird eine ganze Bevölkerungsgruppe regelmäßig Opfer von schweren Straftaten und wir erfassen das nicht richtig – das kann doch nicht sein“

Irene Mihalic, innenpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, ebenda

„Es ist schlicht und ergreifend Mord“

In der Debatte um Hass und Gewalt gegen Frauen verlangen immer mehr Politiker Reformen bis hin zu einer Änderung des Strafgesetzbuches. Für Niedersachsens Innenminister Pistorius ist es nicht plausibel, dass der Bundesgerichtshof niedrige Beweggründe als Mordmerkmal ausschließe, wenn die Trennung von dem meist weiblichen Opfer ausgegangen sei. Auch die frauenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Cornelia Möhring, stimmt ihm in diesem Punkt zu:

„Wenn sich eine Frau von ihrem Mann getrennt hat und der sie umbringt, weil er sich um sein Eigentum gebracht fühlt, darf das im Strafverfahren kein mildernder Umstand sein.“

Quelle: Tagesspiegel

Dabei ist es erstaunlich – oder präziser: symptomatisch – dass kulturelle oder religiöse Hintergründe dieser Taten völlig ausgeblendet werden. Die Motive hierfür sind leicht durchschaubar und ziehen sich wie ein rot-grüner Faden durch die etablierte Politik. Erst vorgestern lieferten die Grünen mit ihrem Antrag „Hass und Hetze gegen LSBTI-Menschen bekämpfen“ ein Musterbeispiel an Scheinheiligkeit ab.

Wir erinnern uns: Der 21-jährige Islamist Abdullah H. hatte im Oktober 2020 in der Dresdner Altstadt ein Touristenpaar aus dem Rheinland mit Messern angegriffen. Ein 55-Jähriger starb, sein 53-jähriger Partner überlebte schwer verletzt. Der Generalbundesanwalt geht von einem schwulenfeindlichen Mord aus und hat inzwischen Anklage erhoben.

Dresdens idyllische Altstadt wurde zum Tatort (Bild von Bruno /Germany auf Pixabay)

Dieser zuletzt genannte Aspekt wurde von der grünen Bundestagsabgeordneten Ulle Schauws als Aufhänger für den Antrag verwendet. Alle anderen Hintergründe blendete sie in ihrer Rede aus. Dabei sind sie typisch für die BRD der letzten Jahre: Im Sommer 2015 eingereist, stellte Abdullah H. im Mai 2016 einen Asylantrag und wurde als „Flüchtling“ anerkannt.

„Unterstützung einer terroristischen Vereinigung“

Schon bald fiel der Syrer durch diverse Straftaten auf, wurde im August 2017 von sächsischen Sicherheitsbehörden als „islamistischer Gefährder“ eingestuft. Im November 2018 verurteilte das Oberlandesgericht Dresden ihn wegen wegen “Unterstützung einer terroristischen Vereinigung” zu zwei Jahren und neun Monaten Haft, der 2019 eine weitere Verurteilung folgte, weil er im Gefängnis zwei Justizbeamte verletzt hatte.

Am 29. September 2020 kam der inzwischen 21-Jährige auf freien Fuß – nur fünf Tage später attackierte er die beiden Touristen. Abschiebung? Fehlanzeige – und die rot-grünen Parteigänger blenden all diese Fehlentwicklungen (vorsichtig ausgedrückt) aus, weil sie nicht in ihr Weltbild passen.

Die Krokodilstränen angesichts derartiger Taten sind völlig fehl am Platze und fallen letztlich auf die Verursacher dieser multikriminellen Zustände zurück. Änderungen im Strafrecht können deshalb nur ein erster Schritt in die richtige Richtung sein, dem weitere folgen müssen.

Stefan Paasche

Weiterführende Informationen:

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