Kommt es zu Ausschreitungen und Krawallen mit Eisenacher Beteiligung?
Ein Kommentar von Patrick Wieschke
Deutlich unter der ohnehin harmlosen Forderung der Bundesanwaltschaft blieb das Urteil gegen Lina Engel. Nur 5 Jahre und drei Monate Haft für Taten, die ihresgleichen suchen. Damit dürfte sie nach der langen Untersuchungshaft schon bald wieder auf freiem Fuß sein. Das Urteil hat nichts mit Gerechtigkeit zu tun und es ist ganz sicher auch kein Urteil im Namen des Volkes.
Es werden nun Ausschreitungen von Linken bis zum Wochenende erwartet. Angekündigt wird unter anderem für jedes Jahr Haft eine Million Euro Sachschaden anzurichten.
Ist es in dem Zusammenhang Zufall, dass Engels Genossen vom Eisenacher Wahlkreisbüro »RosaLuxx« der Linkspartei heute geschlossen haben? Denn es werden heute schon gewaltsame Proteste erwartet. Zeigt das nicht deutlich, wohin die Partei der Eisenacher Oberbürgermeisterin und der Landesregierung gehört?
Ich frage in diesem Zusammenhang auch immer wieder, ob jemand ernsthaft glaubt, dass die vielen linksterroristischen Straftaten in Eisenach ohne Helfer von vor Ort geschehen konnten?
Ist das, was alles geschehen ist, zudem nicht inzwischen Staatsraison? Und dann verfolgt man strafrechtlich Menschen, die sich gegen den Terror im Notfall wehren wollten.
Ich hoffe inständig, dass die Bundesanwaltschaft Revision gegen das Urteil einlegt und dann Richter am Werk sind, die sich nicht einschüchtern und politisch beeinflussen lassen.
Allen exponierten Mitstreitern, die nun erst recht in den Focus der linken Banden geraten könnten, rate ich zu erhöhter Wachsamkeit und Vorbereitung auf den Ernstfall!
Ein weiterer Kommentar von Rechtsanwalt Martin Kohlmann:
Milde Urteile für zugereiste Linksextremisten vor einem »Kolonialgericht«
Wenn Angreifer einen wehrlos am Boden Liegenden mehrfach massiv gegen den Kopf treten, so wissen sie, dass das grundsätzlich tödlich enden kann. Erst recht wissen sie das, wenn sie trainierte Kampfsportler sind. Nicht umsonst findet man in einer simplen Google-Suche massenhaft Gerichtsurteile, in denen derartige Handlungen als versuchter Mord/ Totschlag verurteilt worden sind.
Aber was, wenn die Täter zu einer staatlich gewünschten und geförderten Gewalttätergruppe gehören, nämlich zur linksextremen Antifa? Nun, dann hält die Strafprozessordnung eine Hintertür bereit, damit es glimpflich ausgeht.
Diese funktioniert folgendermaßen: ziemlich willkürlich kann eine Bundesbehörde, der Generalbundesanwalt (GBA), die eigentlich zuständigen Gerichte und Staatsanwaltschaften aushebeln, den Fall selbst übernehmen und zu einem ganz besonderen Gericht anklagen: dem Staatsschutz-Senat des Oberlandesgerichtes. Sowohl dort als auch beim GBA sitzen ausschließlich politisch zuverlässige Juristen, und dann passt auch das Ergebnis:
Als »völlig abwegig« bezeichnete der vorsitzende Richter Schlüter-Staats meine Ansicht, hier seien versuchte Tötungsdelikte verwirklicht. Zwischen zweieinhalb und reichlich fünf Jahren gab es dann auch nur für die vier Linksextremisten für eine Vielzahl äußerst brutaler Überfälle.
Diese Sonderzuständigkeit des OLG hatte übrigens den (Neben-?)Effekt, dass kein einziger Sachse über die ganz überwiegend aus dem Westen stammenden Linkskriminellen richtete – obwohl ihre Taten fast alle hier stattfanden. Auch das hat Methode.
Es ist in Kolonien üblich, dass die Kolonialrichter ihre Landsleute besser behandeln als die Einheimischen – und als einheimische Gerichte die Besatzer behandeln würden.
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