Attentäter von Dresden: »Gebiete, in denen der Islam nicht gilt, sind Kriegsgebiete!«

Heute begann der Mord-Prozess gegen Abdullah al Haj Hasan (21). Er hatte am 4. Oktober 2020 nahe des Dresdner Schlosses mit zwei Messern auf zwei Touristen eingestochen. Einer wurde schwer verletzt, der andere starb.

Die Ermittler kamen schnell zu der Überzeugung, dass die Tat einen islamistischen Hintergrund hatte. Der Syrer war schon im August 2017 von sächsischen Sicherheitsbehörden als Gefährder eingestuft worden, vorbestraft und erst wenige Tage zuvor aus der Haft entlassen worden.

»Auch aufgrund seines Verhaltens in der Haftzeit war erkennbar geworden, dass er sich nicht vom Islamismus losgesagt hatte, sondern unverändert extremistisches Gedankengut vertrat. Es bestand daher für uns alle eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass er sich auch nach der Haftentlassung erneut in der extremistisch-islamistischen Szene bewegen würde.«

Dirk-Martin Christian, Chef des Landesamtes für Verfassungsschutz; Quelle


Hätte man diesen kriminellen, integrationsunwilligen Araber abgeschoben, wäre der 55-jährige Mann aus Krefeld noch am Leben. So allerdings konnte der IS-Anhänger bereits am zweiten Tag nach seiner Entlassung zwei Messersets kaufen. Bezeichnend: Im selben Geschäft kaufte er sich einen Gebetsteppich, ging am Tattag in eine Moschee, betete zu »Allah« und bat um Kraft für die Ausführung seiner Tat, die er bis heute nicht bereut. Sie sei »kein Fehler gewesen«, aber »er habe sich nicht ausreichend beraten«, um sie »richtig« auszuführen, zitiert ihn TAG24.

Für gewisse Politiker tritt das religiöse Motiv des Täters in den Hintergrund. Sie stellen den »homophoben« Aspekt des Verbrechens in den Mittelpunkt und nutzen ihn in ihrem »Kampf gegen die Hasskriminalität«, der zahlreiche Überschneidungen im »Kampf gegen Rechts« aufweist. Es sind die gleichen Personen, die selbst Schwerkriminelle nicht nach Syrien abschieben wollen und letztlich für all die Taten verantwortlich sind, die wir in unserem regelmäßigen Blick auf die »BRD aktuell« besprechen müssen:

RAUB:

► Ein Ehepaar wurde „gegen 20:20 Uhr … in Bissendorf“ und „am Freitag, 09.04.2021, … in dessen eigenem Haus überfallen, gefesselt“, verletzt und um Wertgegenstände beraubt! „Die 77 Jahre alte Frau und ihr 81 Jahre alter Mann wurden bei dem Raub leicht verletzt. Die Tatverdächtigen ergriffen die Flucht. … klingelten am Freitagabend … die beiden Täter an der Tür des Hauses … Vorwand, dass sie ein Paket abgeben wollten, … attackierten den 81-Jährigen, als dieser die Tür öffnete. … überwältigten die Angreifer die Eheleute und fesselten sie. … das Paar von den Tätern eingesperrt … durchsuchten die Räuber das Haus nach Wertgegenständen. … Schmuck und Geld … Flucht. Nachdem sich das Paar gegenseitig befreien konnte, rief es die Polizei. Die beiden Täter hatten zu diesem Zeitpunkt jedoch bereits die Flucht in unbekannte Richtung angetreten. … sofort eingeleitete Fahndung … ohne Erfolg. Die Senioren … Krankenhaus.“

2 Täter: „… waren beide … schwarz.“

Quelle: Polizeibericht „POL-H: Zeugenaufruf: Ehepaar im eigenen Wohnhaus in Bissendorf überfallen und ausgeraubt“ vom 11.04.2021.

(Symbolfoto)

SEXUELLE ANGRIFFE:

► Eine 17-Jährige wurde am „Dienstagabend“, dem „06.04.2021“, gegen „18:57 Uhr“ in „Hamburg-Sternschanze, Sternschanze“ „in sexueller Motivation attackiert“, wobei „sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen“ wurden! „… ein bislang unbekannter Täter am S-Bahnhof Sternschanze ein 17-jähriges Mädchen in sexueller Motivation attackiert … ging das Mädchen durch eine Unterführung und wurde dort unvermittelt von dem Unbekannten attackiert. Der Täter … dabei oberflächliche sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen … Als sich ein Passant näherte, … er von der Geschädigten abgelassen … in unbekannte Richtung geflüchtet …“

Täter: „… – dunkler Teint …“.

Quelle: Polizeibericht „POL-HH: 210408-2. Zeugenaufruf nach Sexualdelikt in Hamburg-Sternschanze“ vom 08.04.2021.

► Eine „bislang unbekannte Frau“, ungefähr „17-20 Jahre alte Frau mit langen blonden Haaren“, wurde „am Donnerstagabend (01.04.2021) gegen 19:30 Uhr in einer S-Bahn zwischen Leonberg und Weil der Stadt … sexuell belästigt“! „Ein 33-jähriger … hat … eine bislang unbekannte Frau sexuell belästigt. … beobachtete … eine Reisende in der S-Bahn …, wie der zu diesem Zeitpunkt noch unbekannte … während der Fahrt … eine junge Frau bedrängte … sie mehrfach gegen ihren Willen an den Armen und der Hüfte berührt … im Rahmen einer … Fahndung … einen 33 Jahre alten … vorläufig festnehmen. … bislang unbekannten Geschädigten … eine 17-20 Jahre alte Frau mit langen blonden Haaren …, die unmittelbar nach der Tat die S-Bahn am Bahnhof … getrennt vom Tatverdächtigen verließ … sich … in unbekannte Richtung entfernte.“

Täter: „… einen … eritreischen Staatsangehörigen …“

Quelle: Polizeibericht „BPOLI S: Unbekannte in S-Bahn belästigt“ vom 06.04.2021.

(Symbolfoto)

► Ein 13-Jähriger wurde „im Herbst/ Winter 2019/2020 … sexuell missbraucht“! „… am Donnerstag (01.04.2021) einen … festgenommen, … im Verdacht …, ein Kind sexuell missbraucht zu haben. Im Laufe eines anderen Verfahrens … Hinweise … der Tatverdächtige … einen 13 Jahre alten Jungen sexuell missbraucht haben … Die Beamten durchsuchten … die Wohnung des … nahmen ihn fest. Der bereits einschlägig in Erscheinung getretene 26-Jährige … über das Internet Kontakt zu dem Kind aufgenommen … Der … am selben Tag … Haftrichter …, der den … Haftbefehl in Vollzug setzte.“

Täter: „Der ungarische Staatsangehörige …“

Quelle: Polizeibericht „POL-S: Staatsanwaltschaft und Polizei Stuttgart geben bekannt: Nach Kindesmissbrauch in Haft“ vom 06.04.2021.

„Kinder werden täglich Opfer sexualisierter Gewalt“!

► Viele Erwachsene und immer mehr Kinder und Jugendliche werden in der digitalen Welt mit Kinderpornografie konfrontiert. Solche Bilder und Videos zeigen realen sexuellen Kindesmissbrauch und werden in sozialen Netzwerken oder über Messenger wie WhatsApp verbreitet. Die Verbreitung von Kinderpornografie über digitale Medien steigt beständig. Dabei stellen die Herstellung, der Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie strafbare Handlungen dar. Hinter jeder kinderpornografischen Abbildung steht der Missbrauch bzw. die Vergewaltigung eines schutzlosen Kindes. Sollten Sie unaufgefordert Dateien mit kinderpornografischen Inhalten zugesandt werden oder sie solche Inhalte zufällig beim Surfen im Internet entdecken, speichern sie diese nicht ab und leiten Sie diese nicht weiter, sondern wenden Sie sich bitte direkt an ihre örtliche Polizei, um weitere Maßnahmen, wie z.B. die Sicherung von Beweisen, abzusprechen.

Bei einem Verdacht auf Kinder- oder Jugendpornografie sollte sich jeder Bürger und jede Bürgerin frühzeitig an die örtliche Polizeidienststelle wenden. Dabei kann z.B. erfragt werden, wie mögliche Beweise (z.B. auch mit Screenshots von Internetseiten) gesichert werden können. Denn bei der Beweissicherung von kinder- oder jugendpornografischen Darstellungen könnte sich jeder selbst strafbar machen, da bereits der Besitz solcher Inhalte unter Strafe steht. Im Rahmen der aktuellen Kampagne „Kinderpornografie: Melden statt weiterleiten!“ sind durch die polizeiliche Kriminalprävention aller Bundesländer und des Bundes mehrere Kurzfilme zu diesem Thema ins Internet eingestellt worden:

Die Filme mit den Titeln „#denkenstattsenden“ und „soundswrong“ sind über das Portal youtube oder den folgenden Link zu erreichen. www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/sexualdelikte/kinderpornografie/die-kampagne/ Bei Hinweisen zu Kinderpornografie, scheuen Sie sich nicht, die nächste Polizeiwache aufzusuchen oder die Polizei über den Notruf 110 zu verständigen. Sollten Sie noch grundsätzliche Rückfragen oder einen weiteren Beratungsbedarf zu dem Thema haben, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der polizeilichen Kriminalprävention im Kreis Wesel unter der Rufnummer 0281-107-4420 zur Verfügung.

Rückfragen bitte an: Kreispolizeibehörde Wesel Pressestelle Telefon: 0281 / 107-1050 Fax: 0281 / 107-1055 E-Mail: pressestelle.wesel@polizei.nrw.de https://wesel.polizei.nrw“.

Quelle: Polizeibericht „POL-WES: Kreis Wesel – Die Polizei braucht Ihre Hilfe bei der Bekämpfung der Kinderpornografie!“ vom 22.03.2021.
(Symbolfoto)

VERSUCHTES TÖTUNGSDELIKT:

► Ein 19-Jähriger wurde am Freitag, dem „30.03.2021“, gegen „17:30 Uhr“ in „Hamburg-Farmsen-Berne, Berner Heerweg … bei einer Auseinandersetzung mit zahlreichen Beteiligten ein 19-Jähriger durch mehrere Messerstiche lebensgefährlich verletzt“ worden! „… Mordkommission (LKA 41) … Ermittlungen … kam es gestern Nachmittag … zu einer Auseinandersetzung. An dieser … bis zu 30 Jugendliche beteiligt … dabei auch verschiedenste Waffen wie einen Totschläger und einen abgebrochenen Billard-Queue eingesetzt … Sogar von einer Schusswaffe und einem Messer wurde berichtet. Mehrere Funkstreifenwagen, Zivilfahnder, Polizisten … und der Polizeihubschrauber fuhren daraufhin zum Einsatzort. Beim Eintreffen der Beamten entfernten sich die Jugendlichen schlagartig in unterschiedliche Richtungen, … sofortige Fahndungsmaßnahmen … im Bereich des U-Bahnhofs Farmsen ein offenbar Verletzter … Überprüfung des 19-Jährigen … mehrere Schnitt- und Stichverletzungen unter anderem im Brustbereich … Erstversorgung durch einen Rettungswagen … Begleitung eines Notarztes … Krankenhaus … seine Verletzungen … lebensbedrohlich … Inzwischen ist der Zustand 19-Jährigen wieder stabil. … Nach dem versuchten Tötungsdelikt zum Nachteil eines 19-Jährigen ist ein 18-jähriger … als Tatverdächtiger verhaftet und der Untersuchungshaftanstalt Hamburg zugeführt worden. … des 18-Jährigen …, der im Verdacht steht, für die lebensgefährlichen Messerstichverletzungen zum Nachteil des 19-Jährigen Ende März in Hamburg-Farmsen-Berne verantwortlich zu sein. … Haftbefehl, der … gestern Nachmittag vollstreckt wurde. … nach erkennungsdienstlicher Behandlung der Untersuchungshaftanstalt Hamburg zugeführt. … konnten die Beamten bei der Vollstreckung von drei Durchsuchungsbeschlüssen an Aufenthaltsorten des … mögliche Beweismittel sicherstellen.“

Täter: „… ein … Syrer …“

Quellen: Polizeiberichte „POL-HH: 210331-6. Zeugenaufruf nach versuchtem Tötungsdelikt in Hamburg-Farmsen-Berne“ vom 31.03.2021 und „POL-HH: 210411-2. Tataufklärung nach versuchtem Tötungsdelikt in Hamburg-Farmsen-Berne (siehe hierzu auch Pressemitteilung 210331-6.)“ vom 11.04.2021.

Weiterführende Informationen:

Nach islamistischer Messerattacke – Täter hätte abgeschoben werden können!

Keine Schweigeminute für Terroropfer!

Islamisierung: Die „Kinder des Koran“ und die gespielte Empörung

Bildungsministerin: Islamisten-Druck auf Lehrer wächst!

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