»Wir schulden den Afrikanern und Arabern nichts«

Als Direktor des Leipziger Uni-Instituts für ausländisches und europäisches Privat- und Verfahrensrecht hat Thomas Rauscher nicht nur eine herausragende fachliche Qualifikation, sondern auch politische Meinung, die er gerne kundtut.

Jürgen Gansel

Anmerkung: Dieser Artikel erschien erstmals in der DS 1/2018

Mitte November kommentierte er per Twitter eine Großdemonstration polnischer Nationalisten in Warschau. Dem dort auf Plakaten zu lesenden Satz »Ein weißes Europa brüderlicher Nationen« pflichtete er bei: »Für mich ist das ein wunderbares Ziel!« Am Folgetag schob Rauscher die Bemerkung nach:

»Wir schulden den Afrikanern und Arabern nichts. Sie haben ihre Kontinente durch Korruption, Schlendrian, ungehemmte Vermehrung und Stammes- und Religionskriege zerstört und nehmen uns nun weg, was wir mit Fleiß aufgebaut haben.«

Der Dekan der Juristischen Fakultät in Leipzig, Tim Drygala, ließ umgehend verkünden: »Die Juristenfakultät Leipzig … missbilligt die über Twitter verbreiteten Äußerungen von Herrn Professor Rauscher, die auch in der Öffentlichkeit als rassistisch wahrgenommen wurden. Lehre und Forschung betreiben wir nach dem Leitbild eines weltoffenen und toleranten Miteinanders, unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht und sexueller Orientierung.«

Gegenüber der Presse sagte Drygala, sein Kollege sei bis zur Jahreswende 2014/15 »völlig vernünftig« gewesen. Als dann aber die »Flüchtlinge« gekommen seien, habe er sich verwandelt und politisch radikalisiert. Seit dem Aufkommen von PEGIDA gab sich Rauscher als deren Sympathisant zu erkennen und twitterte: »Es gibt keinen friedlichen Islam. Dschihad ist der Auftrag dieser Leute. Deutschland wird sich mit dem wohlmeinenden Irrtum selbst zerstören.«

Versuch einer Diskussion mit Prof. T. Rauscher:
Die Universität Leipzig setzte am 28. April 2016 ihre Veranstaltungsreihe »DonnerstagsDiskurs« fort: Rektorin Prof. Dr. Beate Schücking lud dazu die interessierte Öffentlichkeit ins Audimax ein. Aktueller Anlass für die Diskussionsrunde zu einem der höchsten Güter der demokratischen Gesellschaft waren Twitter-Postings eines Professors der Universität Leipzig und Reaktionen der Netz-Gemeinde darauf.

Zu Merkels Willkommenspolitik hatte er geschrieben: »Wenn Millionen Menschen beschließen, den Lebensraum anderer zu erobern, so ist das genauso verbrecherisch, wie wenn ein Führer es beschließt.« Auch an diese Rauscher-Worte wird dieser Tage erinnert: »Es ist natürlich, sich zu wehren, wenn die eigene Kultur untergeht. Die ›Angst des weißen Mannes‹ sollte wehrhaft werden!«

Schon damals distanzierte sich die Universitätsleitung scharf von den Einlassungen ihres Jura-Professors. Weil Rauscher das aber als Privatmann und nicht im Namen der Uni getwittert habe, sehe man von disziplinarischen Schritten gegen ihn ab. Das ist jetzt anders. »Nach den neuerlichen Äußerungen von Prof. Rauscher leitet die Universität Ermittlungen ein. Dabei ist juristisch zu prüfen, inwieweit die Aussagen die dienstlichen Belange als Hochschulprofessor berühren.« Die grundgesetzlich garantierte Freiheit der Lehre entbinde nicht von der Treue zur Verfassung und dem beamtenrechtlichen Mäßigungsgebot. *

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Damit war die Hexenjagd auf den Wissenschaftler offiziell eröffnet. Auch das sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst kündigte die Prüfung dienstrechtlicher Schritte an. Ministerin Eva-Maria Stange (SPD) erklärte: »Die sächsischen Hochschulen sind international und weltoffen. Tausende Studierende und Wissenschaftler kommen aus dem Ausland und sind herzlich willkommen. Die privaten Äußerungen von Prof. Rauscher entsprechen nicht diesem weltoffenen und toleranten Anspruch.«

Angestachelt durch solche Polit-Phrasen sprengte der Sozialistisch-Demokratische Studierendenverband (SDS) eine Vorlesung des Rechtsgelehrten. Die Linksextremisten verlasen in dessen Anwesenheit ein Pamphlet und projizierten im Hintergrund Kommentare von Rauschers Twitter-Konto an die Wand des Hörsaals. Nachdem der 62-Jährige die pubertäre Bloßstellungsaktion ruhig über sich hatte ergehen lassen, sagte er den Protestlern: »Sie lesen hier was ab, als hätten Sie ein Statement von Eduard von Schnitzler vorzutragen.«

Einmal von der Leine gelassen, forderte das studentische LinksProletentum die berufliche Existenzvernichtung des patriotischen Freigeistes und demonstrierte unter dem Motto »Rauscher rausch ab« auf dem Campus gegen dessen Weiterbeschäftigung. Wegen seines Eintretens für ein weißes Europa und der Feststellung, dass man Afrikanern und Arabern nichts schuldig sein, wurde dem Juristen stereotyp »Rassismus« vorgeworfen. Rauscher behielt aber einen kühlen Kopf und wies alle Anschuldigungen zurück. Den Rassismus-Vorwurf bezeichnete er als »absolut lächerlich« und als »eine Universalkeule«, um »jede Kritik an der aktuellen Flüchtlingspolitik zu killen«.

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Angesichts solcher Erfahrungen ziehen es andere Professoren vor, ganz zu schweigen oder zumindest bis zu ihrer Emeritierung zu warten, ehe sie sich kritisch zu Wort melden. So machte es der Rechtswissenschaftler Reinhard Merkel, der die Aufnahme der Asylantenmassen seit 2015 als finanziell, moralisch und kulturell nicht zu rechtfertigen bezeichnete. Der Emeritus für Strafrecht und Rechtsphilosophie stellte im November in der FAZ fest: »Auf knapp 95 Milliarden Euro beziffert die Bundesregierung die bis 2020 absehbaren Kosten der Zuwanderung seit dem Sommer 2015. Das sind nur die für den Bund, Ausgleichszahlungen an die Länder immerhin eingeschlossen. Die Gesamtkosten werden weitaus höher sein.«

Merkel geht in den nächsten zehn Jahren von Asylkosten in Höhe von 300 Milliarden Euro aus und ist davon überzeugt, dass dieses Geld in den Herkunftsländern der Migranten viel besser angelegt wäre. Den finanziellen Aufwand für die Wirtschaftsmigranten nannte der Jurist eine »eine gigantische Fehlinvestition« und betonte, dass weniger als ein Prozent von ihnen wirklich politisch verfolgt sei.
Solche Professorenaussagen gäbe es viel häufiger, wenn die Hochschul-Antifa nicht immer noch die Macht hätte, akademische Karrieren zu zerstören.

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* Im Dezember 2017 teilte das sächsische Wissenschaftsministerium mit, dass es gegen Rauscher keine dienstrechtlichen Schritte einleite. Eine Prüfung unter Einbeziehung der Experten des Justizministeriums habe ergeben, dass die geprüften Äußerungen vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt sind. Im Übrigen könne Rauscher sich auch auf das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit berufen. (Quelle)

Weitere Schlagzeilen gab es nicht. Seit 2020 ist Rauscher emeritiert.

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