Wer Demokrat ist, bestimmen wir!

Immer wieder benutzen die Kartellparteien von den Linken bis zur Union den Begriff „Demokrat“, um ihren Konsens zu beschreiben und sich von der rechten Konkurrenz abzugrenzen. Dabei sind die Positionen dieser Kartellparteien sehr undemokratisch: friedliche Bürgerbewegungen werden beschimpft, das Wählervotum ignoriert, das Instrument der Volksabstimmung abgelehnt. Darf sich eigentlich jemand Demokrat nennen, der gegen die Volksabstimmung ist?

Gastbeitrag von Sascha von Aichfriede

Armin Laschet sagte kürzlich zum Deutschlandfunk mit Blick auf die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt, dass die AfD jedem Demokraten im Nacken sitzen würde und dass eine rechtsradikale Partei nicht stärkste Partei in einem Parlament werden dürfe1. Gut, zunächst einmal muss man es in Kauf nehmen, dass der politische Gegner – gerade im Wahlkampf – mit Dreck wirft. Es geht ja auch um etwas und hier kämpfen Berufspolitiker um ihren Platz am Futtertrog. Da ist eine weitere Partei natürlich vor allem ein Konkurrent und lästiger Mitesser. Streiten darf man auch darüber, ob die AfD eine rechtsradikale Partei ist; echte Rechtsradikale dürften da anderer Meinung sein.

Screenshot; Quelle: https://www.zdf.de/politik/berlin-direkt/berlin-direkt-clip-3-390.html

Dennoch ist Laschets Äußerung ein schönes Beispiel für die wiederkehrende Benutzung des Begriffs „Demokrat“ durch die deutschen Kartellparteien CDU/CSU, FDP, SPD, Grüne und Linke. Ja, auch die Linke gehört dazu, die sogar der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Günther (CDU) für koalitionsfähig hält2. Nur die AfD muss draußen bleiben und gehört nicht zu den „Demokraten“. Freilich, auch die DDR nannte sich demokratisch – was ihren Sinn für Humor bewies – und der Begriff ist nicht geschützt, kann also frei verwendet werden. Was auffällt: Seit dem Auftreten der AfD, wird „Demokrat“ zunehmend zu einem Kampfbegriff, der das Wir (Kartellparteien) und die Anderen (AfD und andere Rechte) markiert. Dabei ist die Haltung der Kartellparteien aber sehr undemokratisch: eine Abstimmung, die Merkel nicht gefällt (die Wahl Thomas Kemmerichs zum Ministerpräsidenten durch den Thüringer Landtag) wird annulliert3, Bürgerbewegungen wie die Querdenker als angeblich verfassungsfeindlich verfolgt, vom Parteiengesetz vorgeschriebene Versammlungen teilweise von „besorgten Bürgern“ gewaltsam sabotiert; gerade in den Kaderparteien CDU/CSU gelten nur solche internen Abstimmungen als erfolgreich, die nordkoreanische Ergebnisse jenseits der 90% ergeben4. Und dann kommt Laschets Aussage, dass man nicht zulassen dürfe, dass die AfD stärkste Partei in einem Parlament wird. Wie bitte? Wo ist der Respekt vor dem Wählerwillen? Wenn die Wähler das wollen, muss man das demütig hinnehmen. Aber wir müssen uns wohl damit abfinden, dass Fairness und Politik nicht zusammengehen. Vor allem nicht in Absurdistan.

Umso wichtiger ist es, argumentativ aufzurüsten, um wenigstens den Unentschiedenen die Augen zu öffnen. Es gibt nämlich etwas, das die Pseudodemokraten verbindet – und das ist die Ablehnung der Volksabstimmung auf Bundesebene5. Und genau das entlarvt sie als Feinde der Demokratie, denn wie kann man sich Demokrat nennen und die direkte Demokratie ablehnen? Es offenbart das eklatante Misstrauen der politischen Eliten gegenüber dem Souverän, wenn nicht sogar eine Feindseligkeit gegenüber dem Wahlvolk.

Sind Volksabstimmung auf Landes- und Kommunalebene gerade noch akzeptabel – weil Bundesrecht Landesrecht bricht –, sind die entscheidenden politischen Fragen wie Staatsgebiet, Verteidigung, europäische Integration und Zuwanderung Bundesangelegenheiten, bei denen sich die Hinterzimmerpolitiker der Kartellparteien vom Wähler nicht hineinreden lassen. Es gibt einige Vorhaben, die scheinbar zu wichtig sind, als dass man die Betroffenen nach ihrer Meinung fragen dürfte. Der Maastricht-Vertrag von 1992, der die DM-Abschaffung besiegelte, hätte bei einer Volksabstimmung keine Chance gehabt – fast dreißig Jahre später können wir angesichts von Euro- und Zinskrise feststellen, dass der Wähler klüger gewesen wäre als unsere Berufspolitiker. Gegen die Abschaffung des Abstammungsprinzips im Staatsbürgerrecht und die Einführung des „Doppelpasses“ durch die rot-grüne Schröder-Regierung im Jahre 1999 regte sich massiver Widerstand im Land und der Union gelang es, mehrere Millionen Unterschriften gegen diese Gesetzesänderung zu sammeln6 – auch dieses Machwerk wäre am Volk richtigerweise gescheitert. Wir können zusammenfassen, dass es mindestens zwei Themen gibt, bei denen unsere Politiker nur eine Richtung kennen: die dauerhafte „Durchrassung“7 (Edmund Stoiber) Deutschlands sowie dessen Auflösung als Nationalstaat und Aufgehen in einem übergeordneten Gebilde, ob dieses nun EU oder Weltstaat heißt. Und da wundern sich manche, dass Verschwörungstheorien aufkommen, wenn eine kleine Gruppe gegen den Willen der Mehrheit etwas mit langem Atem und über Generationen hinweg durchzusetzt.

Die Entlarvung angeblicher Demokraten kann also über die Frage funktionieren: „Wie können Sie sich Demokrat nennen und gleichzeitig gegen die Volksabstimmung auf Bundesebene sein?“

Dabei ist mit folgenden Gegenargumenten zu rechnen:

Gegenargument 1: Ich bin doch für die Volksabstimmung auf Bundesebene!

Der Gesprächspartner ist entweder dumm, wenn er dann trotzdem die Kartellparteien wählt, oder er hat von deren faktischer Politik keine Ahnung und disqualifiziert sich damit für eine weitere Diskussion. Aufklärungsarbeit darf und soll natürlich dennoch geleistet werden.

Gegenargument 2: Das Grundgesetz sieht die Volksabstimmung nicht vor!

Das stimmt nicht. Es heißt in Artikel 20 Abs. 2 des Grundgesetzes: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen […] ausgeübt.“ Es wäre kein Problem, auf dieser Grundlage ein Volksabstimmungsgesetz zu verabschieden, welches die Abstimmungsmodalitäten regelt. Dass das Grundgesetz dazu noch Fälle nennt, in denen eine Volksabstimmung unbedingt notwendig ist, bedeutet nicht, dass sie nur hier stattfinden dürfen. Man kann darüber streiten, ob es letztendlich eine Grundgesetzänderung oder nur ein einfaches Gesetz braucht, aber keinesfalls lehnt das Grundgesetz die Volksabstimmung grundsätzlich ab.

Gegenargument 3: Man kann seinen Willen über die Wahl einer bestimmten Partei (ausreichend) ausdrücken!

Die Willensbildung mittels Parteienwahl hat ihre Grenzen: Viele Menschen haben ein bestimmtes Anliegen oder Einstellung zu einem speziellen Thema, finden aber die Partei, die diese Meinung vertritt, insgesamt eher unpassend. Viele Menschen sind zwar gegen den Euro, mögen aber sonstige Standpunkte typischer Euro-Gegner-Parteien nicht, zum Beispiel deren Ausländer- oder Frauenbild. Sie wählen deswegen trotzdem eine der Kartellparteien und befinden sich damit in einem Dilemma. Hier wäre die Volksabstimmung eine geeignete Differenzierungsmöglichkeit.

Darüber hinaus gilt, dass Wahlprogramme sehr allgemein gehalten sind und auch nicht in die Zukunft sehen können. Nicht jeder, der 2013 die CDU gewählt hat, war einverstanden damit, wie Angela Merkel 2015 mit der Flüchtlingskrise umgegangen ist. Daher muss man jenseits turnusmäßiger Wahlen die Gelegenheit haben, essentielle Fragen, die sich zwischen den Wahlen ergeben, über Volksabstimmungen zu regeln. Außerdem gibt es Fragestellungen, zu denen Wahlprogramme überhaupt keine Stellung genommen haben – auch hier muss der Wähler eine direkte Eingriffsmöglichkeit haben.

Und letztlich ist es leider auch so, dass keine Partei sich an ein Wahlprogramm halten muss. Niemand sprach dies so ehrlich aus wie die diktatursozialisierte Angela Merkel. Sie sagte 2008 in Hamburg: „Man kann sich nicht darauf verlassen, dass das, was vor der Wahl gesagt wird auch wirklich nach den Wahlen gilt und wir müssen damit rechnen, dass das in verschiedenen Weisen sich wiederholen kann.“8 Noch Fragen? Die Union hat die Schuldenunion immer abgelehnt – im Wahlprogramm von 2017 steht: „Wir wollen die dauerhafte Stabilisierung der Euro-Zone erreichen. Maßstab muss dabei bleiben: Eine Vergemeinschaftung von Schulden schließen wir weiter aus.“9 Mit dem EU-Wiederaufbaufonds tat die Union drei Jahre später aber genau das10. Wie soll der Wähler darauf reagieren? Einklagen kann er das Wahlprogramm nicht; das Bundesverfassungsgericht versagte als Korrektiv gegen den Rechtsbruch bisher11. Die Antwort: ein Bürgerbegehren, welches zu einer Volksabstimmung führt. Aber das gibt es leider bei uns nicht.

Gegenargument 4: Man kann in eine Partei eintreten und Politik mitgestalten!

Nach Art. 21 Abs. 1 des Grundgesetzes wirken die Parteien an der Willensbildung mit, aber sie haben kein Monopol darauf. Es wäre völlig ineffizient, wegen eines bestimmten und akuten Anliegens die „Ochsentour“ innerhalb einer Partei durchlaufen oder sogar eine Partei gründen zu müssen. In Ländern mit Volksabstimmung auf nationaler Ebene, formen sich je nach Anliegen Bürgerbewegungen oder Initiativen, bis die Abstimmung durchgeführt worden ist, und lösen sich danach wieder auf. Eine Partei hält sich nicht wegen eines bestimmten, sehr eng eingegrenzten Interesses, sondern muss verschiedenste Themen abdecken. Daher sind Parteien für volksabstimmungsrelevante Spezialanliegen eher ungeeignete Organisationsformen und dafür wenig erfolgsfähig, wie beispielsweise die Ergebnisse für Rentner- oder Tierschutzparteien beweisen.

Gegenargument 5: Die Weimarer Erfahrung spricht gegen Volksabstimmungen!

Im Deutschen Reich gab es zwischen 1919 und 1933 lediglich drei Volksbegehren auf nationaler Ebene, von denen es nur zwei zum Volksentscheid schafften; diese Volksentscheide konnten aber in beiden Fällen nicht genügend Wähler mobilisieren, scheiterten also an zu wenig Beteiligung. Außerdem ist die Weimarer Gesellschaft mit der heutigen bundesdeutschen nicht annährend zu vergleichen. Der Vergleich hinkt also. Bei einer Analyse der Umstände, unter denen das Grundgesetz zustande kam, waren es weniger die Weimarer (oder NS-Erfahrungen), sondern eher tagesaktuelle Erwägungen, die gegen das Plebiszit sprachen. Die deutschen Westzonen waren nämlich gerade dabei, sich in anhänglich-freundschaftlicher Weise an die Westmächte zu binden und dabei eine Teilung Deutschlands in Kauf zu nehmen. Die SED machte dagegen einen anderen Vorschlag: 1947 rief sie zu einem „Volksentscheid für ein einheitlich-unabhängiges demokratisches Deutschland“ auf und die westdeutsche KPD vertrat dies in den Westzonen. Mit dem sich seit dem Jahr 1947 verstärkenden Ost-West-Konflikt wuchsen im Westen die Befürchtungen, dass der erstarkende Kommunismus über den Weg des Plebiszits für die deutsche Einheit eine gefährliche Popularität gewinnen könnte. Aus diesem Grund war es zum Schluss nur noch die KPD, die im Parlamentarischen Rat das Plebiszit im Grundgesetz forderte. Mögen viele der Grundgesetzväter ein generelles Misstrauen gegen das Volk gehegt haben, war es auch die damalige Furcht vor den „Roten“, welche die direkte Demokratie aus dem Grundgesetz kegelte.

Gegenargument 6: Die relevanten Themen sind zu komplex für eine Volksabstimmung!

Wenn das stimmen würde, müssten im Umkehrschluss alle Gesetze, die der Bundestag verabschiedet, perfekt sein. Wir wissen alle, dass dem nicht so ist. Minderheiten und Lobbygruppen nehmen unverhältnismäßig viel Einfluss auf Gesetzentwürfe12, die Lesungen im Bundestag sind oft nur noch Fassade. Selbst Parteien, die mit viel Elan für eine mehr gemeinwohlorientierte Gesetzgebung antreten, scheitern am System und werden sofort eingelullt vom Berliner Politikbetrieb. Nur mit direkten Eingriffen wie Volksbegehren und letztlich -entscheid, ließe sich dies korrigieren. Alleine schon die Existenz dieses Instruments würde die Gesetzgebung viel umsichtiger werden lassen, wie die Schweiz zeigt. Hier hat man schon im Werden eines politischen Vorhabens den Bürger im Blick, der jederzeit mit einer Initiative korrigierend eingreifen könnte.

Gegenargument 7: Der Wählerwille wird durch den Abgeordneten ausreichend repräsentiert!

Falsch, und zwar aus mindestens zwei Gründen:

– Die Weisungsunabhängigkeit eines Abgeordneten: Abgeordnete sind nach dem Grundgesetz an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Das heißt, in einem Wahlkreis können die Wähler per Petition ihrem Abgeordneten keine Weisung erteilen, in einer bestimmten Weise abzustimmen, zum Beispiel in Bezug auf ein Gesetz. Sicherlich sollte ein Abgeordneter seinen Wahlkreis nicht verprellen, will er wiedergewählt werden, aber dennoch ergibt sich hieraus, dass die Bürger ihrem Abgeordneten eher ausgeliefert sind als von ihm vertreten werden.

Alexander Gauland spricht im Bundestag (Screenshot)

– Der faktische Fraktionszwang13: Viel stärker als die Angst vor der Abwahl im Wahlkreis (die ohnehin nur die Hälfte der Abgeordneten interessiert), wirkt Fraktionszwang oder Fraktionsdisziplin. Gerade diese sorgt dafür, dass Hinterzimmerabsprachen per Dekret der Parteispitze vom Parlament durchgewunken werden. Die Fraktionsdisziplin gibt es de jure nicht, aber de facto. Auf die Abgeordneten üben die Parteiorganisationen also faktischen Druck aus und das sehr erfolgreich.

Das Grundgesetz erschuf eine parlamentarische Demokratie, die sich vom Wähler entkoppelt und sich in eine Regierung gegen das Volk verwandelt hat. Im politischen System der BRD haben Parteioligarchien das Kommando im Staat übernommen; den dahinter liegenden Mechanismus beschrieb der Soziologe Robert Michels treffend als „Ehernes Gesetz der Oligarchie“, nachzulesen in seinem Werk Zur Soziologie des Parteiwesens in der modernen Demokratie, welches 1911 erstmals erschien. Seine Kritik am „Parteienstaat“ hat sich bis in die Gegenwart fortgesetzt (u.a. Hans Herbert von Arnim)14. Das Korrektiv Volksentscheid ist also auch aufgrund der Oligarchisierungstendenz in Parteien und Verwaltungsbürokratien dringend geboten. Bisher scheiterten aber jegliche Versuche, die Volksabstimmung auf Bundesebene einzuführen. In der Regel blockte der „Kanzlerwahlverein“15 CDU/CSU ab, zum Beispiel mit ihrer damaligen Bundesratsmehrheit, als die Schröder-Regierung 2002 eine Initiative wagte16. Das Argument lautet in der Regel, dass sich die repräsentative, mittelbare Demokratie bewährt hätte. Damit ist natürlich eine gelenkte Demokratie gemeint, was bedeutet: Die Bürger haben eine Wahl, aber nur innerhalb eines vorgegebenen Korridors. Jedoch, wer legt diesen Korridor fest? Etwa die Minderheit, deren Schutz oft als Argument gegen das Plebiszit angeführt wird? Und warum legt sie den Korridor in dieser Weise fest? Da genau diese Festlegung nicht in der Öffentlichkeit passiert, müssen die Bürger spekulieren. Diese Annäherung an die Wahrheit mündet notwendigerweise in Theorien. Man mag diese als Verschwörungstheorien diffamieren, aber das tut der Legitimität dieses Tuns keinen Abbruch. Die Wahrheitssuche wird doch wohl noch erlaubt sein, genauso wie der Versuch, aus vorgegeben Korridoren auszubrechen. Und wer das ablehnt, der darf sich nicht Demokrat nennen.

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Weitere Gastbeiträge von Sascha von Aichfriede:

Jörg Meuthen und das ewige Problem der deutschen Rechten

Bundesverfassungsgericht: Zwischen Gefallsucht und Schwanzeinziehen

Corona, die Laborthese und warum es keine neutralen Wissenschaftler in diesem Fall gibt

Das Hohelied der Migration


1  https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/sachsen-anhalt-cdu-afd-101.html (Aufruf: 05.06.2021).

2  https://rp-online.de/politik/deutschland/daniel-guenther-offen-fuer-cdu-linke-koalition-im-osten_aid-24308357 (Aufruf: 01.06.2021).

3  https://www.dw.com/de/merkel-ministerpr%C3%A4sidentenwahl-in-th%C3%BCringen-r%C3%BCckg%C3%A4ngig-machen/a-52273681 (Aufruf: 05.06.2021).

4  https://www.spiegel.de/politik/deutschland/horst-seehofer-auf-csu-parteitag-erneut-zum-parteichef-gewaehlt-a-1183677.html (Aufruf: 05.06.2021).

5  „Volksabstimmung“ steht hier für den Plebiszit einschließlich aller Vorstufen wie dem Volksbegehren.

6  https://www.abendblatt.de/archiv/1999/article204636673/4-5-Millionen-Unterschriften-gegen-Doppelpass.html (Aufruf: 04.06.2021).

7  https://www.focus.de/politik/deutschland/tid-8010/thierse-zitat_aid_139426.html (Aufruf: 04.06.2021).

8  https://www.youtube.com/watch?v=VZ1dssKofMc (Aufruf: 04.06.2021).

9  https://archiv.cdu.de/system/tdf/media/dokumente/170703regierungsprogramm2017.pdf?file=1&type=field_collection_item&id=9932 (Aufruf: 04.06.2021).

10  https://www.tagesanzeiger.ch/merkel-vollzieht-eine-historische-kehrtwende-197974458344 (Aufruf: 04.06.2021).

11  https://deutsche-stimme.de/bundesverfassungsgericht-zwischen-gefallsucht-und-schwanzeinziehen/ (Aufruf: 04.06.2021).

12 https://opendata.uni-halle.de/bitstream/1981185920/33961/1/07_Hirschinger.pdf (Aufruf: 04.06.2021).

13  https://www.tagesschau.de/inland/fraktionszwang104.html (Aufruf: 01.06.2021).

14  https://www.welt.de/debatte/kommentare/article163137970/Die-beunruhigende-Sterilitaet-unserer-Demokratie.html (Aufruf: 01.06.2021).

15  https://www.n-tv.de/politik/Von-dieser-Disziplin-kann-Gabriel-nur-traeumen-article19263316.html (Aufruf: 10.06.2021).

16  https://www.tagesspiegel.de/politik/rot-gruen-will-volksabstimmungen-bundesweit/297542.html (Aufruf: 04.06.2021).

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