Karlsruhe: Merkels Rechtsverletzung

Das Bundesverfassungsgerichts hat geurteilt: Die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel hat ihre Neutralitätspflicht verletzt, als sie die Wahl des thüringischen Ministerpräsidenten Thomas Kemmerich mit den Stimmen

Antifa nach Guantanamo!

Die USA machen es vor. Donald Trump hatte bereits kurz nach seinem Amtsantritt verkündet, dass es sich aus seiner Sicht bei der organisierten Antifa in