Regelmäßige Leser der Deutschen Stimme dürften bereits wissen, dass in Stuttgart einige Linksradikale vor Gericht stehen. Wir berichteten bereits im April darüber. Nun gibt es neues vom dortigen Antifaprozess.
Christian Schwochert
Die Mühlen der Justiz mahlen bekanntlich langsam, aber manchmal geht es eben doch voran. Nun, am neunten Prozesstag wurde die Aussage einer ermittelnden Kriminaloberkommissarin gehört, die von ihren Besuchen bei den Geschädigten Andreas Ziegler und Jens Dippon berichtete. „Monate nach der Tat besuchte die Polizistin Andreas zu Hause und stellte auch hier fest, dass er nach wie vor unter schweren Beeinträchtigungen in Bezug auf seine Gedächtnisleistung und seine Sprachfindung litt“, erklärte dazu das Magazin Compact.

Nach wie vor leiden die Opfer unter den Folgen des feigen linksextremen Angriffs. Ziegler ist nun schwerbehindert und Dippon kann auf einem Auge nur noch fünf Prozent sehen. Die Linken, die sonst immer auf „Humanität“ pochen wenn es um irgendwelche kriminellen Migranten oder ihre Genossen geht, sind gegen diese politisch andersdenkenden Patrioten mit brutalsten Mitteln vorgegangen. Das wurde durch die Aussage der Polizisten einmal mehr deutlich. Und die Beweise gegen die Angeklagten wurden auch etwas beleuchtet. So berichtete ein Mitarbeiter der Spurensicherung laut Compact, „dass ihm Kleidungsstücke des Hauptangeklagten Joel P. übergeben worden seien. Es handelte sich dabei um eine Tüte, in der sich ein Sweatshirt und Arbeitshandschuhe befunden hätten. Diese habe er dann getrennt, im Sinne der Spurenhygiene getrennt, und beide Asservaten in verschiedene Tüten gepackt und schließlich kriminaltechnischen Untersuchung zugeführt.“
Vorbestraft
Dem Magazin zufolge stammen diese sichergestellten Kleidungsstücke „von einer Personalienfeststellung am Tattag, in deren Verlauf der Angeklagte P. und vier weitere Beschuldigte kurz nach dem Angriff in unmittelbarer Tatortnähe aufgegriffen wurden. Alle fünf Verdächtigen entsprachen zum einen den Täterbeschreibungen und fielen zum anderen durch die vielen und witterungsuntypischen, mitgeführten Kleidungsstücke auf. Bei der Feststellung der Personalien fiel den Beamten auf, dass alle fünf bereits dem Staatsschutz als linksextremistische Straftäter bekannt waren.“

Einer der Verteidiger kritisierte die Art und Weise wie die Kleidungsstücke sichergestellt wurden und stellte die Theorie auf, dass die Kleidung auch anderen Personen gehören könnte. Dies kauften ihm jedoch weder der Richter noch die Staatsanwältin ab, zumal die DNA-Beweise von der Kleidung ganz klar dem Hauptangeklagten zugeordnet werden konnten. Außerdem hatte man an der Kleidung auch noch DNA der Opfer gefunden, was zu ziemlich eindeutigen Schlussfolgerungen führt. Soweit dies.
Wie die Prozessbeobachterin jedoch noch bemerkte, hatten die linken Sympathisanten der Angeklagten ihre ursprüngliche Solidaritätskundgebung erst abgesagt, weswegen die Polizei wohl nicht so wachsam war und dann kamen sie doch und führten eine eigentlich illegale Veranstaltung durch. Die Polizei ließ sie jedoch machen, womöglich weil von den wenigen Teilnehmern keine Gefahr auszugehen schien. „Letztendlich waren es weniger als zehn Teilnehmer, sodass sogar der Hauptangeklagte P. beim Aufbau seiner eigenen Solidaritätsaktion mithelfen musste“, erklärte die Prozessbeobachterin. Das ist eigentlich schon sehr vielsagend.
Medial wurde und wird der Prozess gegen die Roten leider so gut wie gar nicht beachtet. Man hat wohl kein Interesse darüber, über linksextreme Gewalt groß zu berichten; womöglich ist auch deswegen die Solidaritätsaktion diesmal so gering ausgefallen.
Weiterführende Informationen:
Stuttgart: Antifa-Terror vor Gericht
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