Manche Neubürger haben ihre eigenen Gesetze. Im Salzlandkreis mussten drei Shisha-Bars versiegelt werden, weil Anhaltspunkte vorlagen, dass sie trotz Schließungsanordnung weiter betrieben wurden. Besonders eindrucksvoll scheint diese Maßnahme nicht gewesen zu sein. In zwei Fällen stellten Kontrolleure Beschädigungen an den Siegelmarken fest. Es wurden Strafanzeigen wegen des Verdachts des Siegelbruchs gestellt.

Derartige Vorfälle häufen sich zur Zeit. So wurden in einer Shisha-Bar in Wiesbaden bei einer gemeinsamen Kontrolle der Stadtpolizei mit der Landespolizei 16 Personen angetroffen. In einer zweiten Shisha-Bar hielten sich fünf Personen auf. Beide Bars wurden versiegelt, um weitere Verstöße zu verhindern. Auch in Dortmund mussten zwei Shisha-Bars vom Ordnungsamt geschlossen und versiegelt werden, weil sie gegen die bestehende Corona-Schutzverordnung verstoßen hatten.
Friseurladen entpuppt sich als Shisha-Bar
Fast schon kurios mutet das Ergebnis einer Kontrolle der Gemeinsamen Einsatzgruppe Zigaretten (GEZig) des Landeskriminalamts Berlin und des Zolls an. An einem Donnerstagabend vor zwei Wochen und in der folgenden Nacht hatten die Beamten in Neukölln kontrolliert, ob die Verordnung im Kampf gegen das Coronavirus eingehalten wird. Dabei stellte sich ein vermeintlicher Friseurladen, in dem mehrere Personen ein und aus gingen, als unangemeldete Shisha-Bar heraus. Der Laden wurde geschlossen. Ein vorgefundenes illegales Glücksspielgerät wurde sichergestellt.
Die Berichte über derartige Verstöße schaffen es meist nur in die regionalen Medien. Fakt ist, dass sich Shisha-Bars in den Städten zunehmend ausbreiten. Nicht nur die Inhaber und ihr finanzielles Gebaren erscheinen dabei oft in zweifelhaftem Licht. Es gibt auch andere Gefahren. So gab es vor zwei Jahren mehrere Vergiftungsfälle. In Halle/Saale, wo ein Besucher bewusstlos zusammengebrochen war, wurde als Ursache das Einatmen von Kohlenmonoxid ermittelt, das beim Rauchen entsteht. Eine Woche zuvor gab es bereits in Düsseldorf einen ähnlichen Fall. Hier musste der Rettungsdienst insgesamt acht Menschen behandeln. In Bremerhaven-Lehe wurden Anfang Januar 2018 insgesamt 32 Besucher einer Shisha-Bar ärztlich versorgt, vierzehn von ihnen kamen in ein Krankenhaus.

Doch es lauern noch andere Gefahren in den Etablissements. In Frankfurt/Main hatten im Dezember 2017 Mitarbeiter von Polizei und Ordnungsamt “extreme Hygienemängel, illegales Glücksspiel und ein rauchendes Kind” festgestellt. Sieben von zehn Bars wurden beanstandet, drei von ihnen vorläufig geschlossen. Bereits im November mussten in Bochum im Zuge einer Zoll-Razzia fünf Shisha-Bars wegen Hygiene-Mängeln dicht machen. Neun Straf- und drei Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet.
Über den Nikotin-Konsum hinaus kann der Besuch der Shisha Bars weitere gesundheitlichen Gefahren zur Folge haben. Der Tumorbiologe Professor Stephan Feller bezeichnete gegenüber der Mitteldeutschen Zeitung (MZ) Shishas als „Keimschleudern“. Schlauch und Mundstück würden wegen der Wasserkühlung nicht warm genug, um Bakterien und Viren abzutöten. „So können etwa Tuberkulose, Herpes und Hepatitis darin überleben und übertragen werden.“
Razzien als Feigenblatt?
Illegal gehandelter Tabak und giftige Beimischungen wie Konservierungsstoffe, Glycerin oder Zuckermelasse runden das negative Bild an. Eigentlich gibt es keinen vernünftigen Grund für den Besuch einer Shisha-Bar, so dass es erstaunlich ist, dass solche Bars überhaupt zugelassen werden. Da sie aber zum “bunten” Bild auf (ehemals) deutschen Straßen passen, verwundert dieser Umstand dann doch nicht allzu sehr. Die Kontrollen und Razzien gegen die Auswüchse dieser “Mode” sind sicher notwendig, letztlich aber nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Das Grundübel sitzt viel tiefer. (sp)