Wie viele andere Kommunen auch hat die Stadt Trier in den letzten Jahren Bürger und lokale Unternehmen immer stärker finanziell belastet. Die spürbaren Erhöhungen der Abgaben und Steuern der letzten fünf Jahre leiden jedoch unter einem erheblichen Formmangel der zur grundsätzlichen Nichtigkeit der betroffenen Satzungen führt.
Mit Schreiben vom 6.Januar 2021 hat der Politikwissenschaftler und NPD-Kreisvorsitzende Safet Babic gegenüber über dem Trierer Oberbürgermeister Wolfram Leibe (SPD) die Verletzung der Verfahrens – und Formvorschriften bei der öffentlichen Bekanntmachung von 136 Satzungen geltend gemacht, die zwischen dem 28. April 2015 und dem 10.November 2020 in der Rathaus-Zeitung öffentlich bekannt gemacht wurden. Denn der Trierer Stadt hat es jahrelang versäumt, die Rathaus-Zeitung als Zeitung im Sinne der Gemeindeordnung für öffentliche Bekanntmachungen per demokratischen Beschluss zu bestimmen. Dieser Fehler wurde nach einer Wahlklage des Rechtsaktivisten auch in einem Urteil des Verwaltungsgerichts Trier vom 7. Juli 2020 ( 7 K 4562/19.TR) moniert, weshalb der Trierer Stadtrat in einer abgeschotteten Sitzung am 26. Oktober 2020 zwei neue Beschlüsse fassen musste. Aufgrund einer kommunalrechtlichen Besonderheit der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung können solche Formfehler auch noch nach Ablauf eines Jahres nach der Bekanntmachung geltend gemacht werden.

Neben den städtischen Haushaltssatzungen und zahlreichen Bebauungsplänen sind die Erhöhungen der Grund- und Gewerbesteuer, Abfallgebühren, Kita -und Straßenbeiträge sowie die 2018 eingeführte Beherbergungssteuer für Übernachtungen ebenfalls von dem peinlichen Formfehler betroffen. Immerhin geht es hier um mehrere Millionen Euro, allein die Bettensteuer spülte 2018 der Stadt Trier eine Million Euro in die kommunalen Kassen. Auch die Satzung über die Nutzung der städtischen Asylbewerberunterkünfte der Stadt Trier vom 01.10.2016 ist formal rechtswidrig.
Befragt zu seiner Motivation, die städtischen Satzungen genauer unter die Lupe zu nehmen, antwortete der Rechtsaktivist gegenüber der Deutschen Stimme:
„Auch kommunale Gebietskörperschaften müssen sich an Recht und Gesetz halten. Die Trierer Stadtverwaltung hin und wieder daran zu erinnern, betrachte ich als Ehrenpflicht. Gerade in der Corona-Krise müssen Unternehmer, Hausbesitzer und Bürger wirtschaftlich entlastet werden. Rechtspolitischer Widerstand ist gerade jetzt notwendiger denn je.“
Safet Babic
Freiwillig dürfte die Stadt Trier die unrechtmäßigen Steuereinnahmen nicht zurückzahlen. Somit werden die Betroffenen selbst juristisch tätig werden und klagen müssen.
Volker Keller

Erläuterung:
Gemäß § 24 VI S.1 Nr.1 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz sind Satzungen auch ein Jahr nach der Bekanntmachung juristisch angreifbar, wenn Bestimmungen über die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Zwischen dem 6. Mai 2003 und dem 21. April 2015 wurde die Rathaus-Zeitung der Stadt Trier auf der Titelseite ordnungsgemäß als Amtsblatt bezeichnet. Obwohl Paragraf 1 Absatz 1 der Hauptsatzung der Stadt Trier vom 2. Februar 2011 die Rathaus-Zeitung als Amtsblatt normierte, wurde ab der Ausgabe vom 28. April 2015 die Bezeichnung als Amtsblatt im Titel rigoros entfernt.
Nach einem vorläufig rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichts Trier vom 7. Juli 2020 – 7 K 4562/19.TR soll die Rathaus-Zeitung damit zwar kein Amtsblatt mehr gewesen sein, allerdings hätte der Stadtrat mit einem Beschluss die Rathaus-Zeitung als offizielles Verkündungsorgan bestimmen müssen. Deshalb hat der Trierer Stadtrat in seiner Sitzung vom 26. Oktober 2020 versucht diese offensichtlichen Rechtsfehler mit zwei neuen Beschlüssen zu korrigieren. So wurde in der Stadtratssitzung vom 26. Oktober 2020 unter TOP 3 eine neue Fassung der städtischen Hauptsatzung beschlossen. Dabei wurde der alte § 1 Abs. 2 Satz 1 ersatzlos gestrichen und § 1 Abs. 1 wie folgt geändert: „Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen in einer Zeitung.“ In der entsprechenden Vorlage 442/2020 heißt es gleich zu Beginn ausdrücklich: „§ 1 Abs. 1 der Hauptsatzung verstößt gegen § 7 Abs. 1 und 2 GemODVO. Daher ist eine Anpassung notwendig.“
Konkludent räumt die Stadt Trier somit ein, dass die Veröffentlichung der städtischen Satzungen in der Rathaus-Zeitung vom 21.April 2015 bis zum 3.November 2020 aus formellen Gründen unwirksam sind, da die kommunalrechtliche Legitimation fehlte. Zudem wurde in der gleichen Sitzung am 26. Oktober 2020 vom Stadtrat unter TOP 4 mehrheitlich beschlossen, dass öffentliche Bekanntmachungen gemäß § 1 Abs. 1 der neuen Hauptsatzung der Stadt Trier in der Rathaus-Zeitung erfolgen (Vorlage – 441/2020). Erst am 10. November 2020 wurde in der Rathaus-Zeitung dieser Beschluss öffentlich bekannt gemacht. Folglich waren noch bis zum 10. November 2020 der Beschluss des Trierer Stadtrates vom 2. Februar 2011 (Vorlage 494/2010) gültig, wonach der Trierische Volksfreund als „Zeitung“ im Sinne der Hauptsatzung für die Veröffentlichung dringlicher Bekanntmachungen bestimmt wurde.

Weiterführende Informationen:
Trier: Grünes Frauenstatut vor Gericht!
Rechtspolitische Intervention in Trier
Marx-Kult in Trier: Stolpert Karl Marx über die Gemeindeordnung?