Während die gedankenlose Masse sich über die wiedereröffnete Außengastronomie freut, deren Besuch dank der Gnade der Herrschenden nun auch wieder ohne PCR-Test möglich ist oder den reglementierten Zugang zu Schwimmbädern feiert oder auch sich langsam damit anfreundet, dass man in der Öffentlichkeit wieder Gesicht zeigen darf, weil das Verhüllungsverbot mit den untauglichen Masken nicht mehr uneingeschränkt gilt, hat sich der Bundestag kurz vor der Sommerpause etwas Neues ausgedacht, um den Ausnahmezustand aufrechtzuerhalten.
Der Bundestag hat nicht nur mit der Änderung der Strafprozessordnung ein elementarer Grundsatz des Rechts, nämlich den der Rechtssicherheit, mit dem neuen § 362 StPO aufgehoben, sondern auch mit Hilfe seiner kooperierenden staatstragenden Medien weitgehend ohne kritische Diskussion den Ausnahmezustand verlängert, der unser Land nun schon das zweite Jahr beherrscht.
Mogelpackung Stiftungsrecht
Man hat diese Festschreibung raffiniert anlässlich der Reform des Stiftungsrechts verpackt. Natürlich behauptet man auch hier, man müsse den Erhalt der Volksgesundheit vor neuen Virus-Mutanten des Corona-Virus schützen. Neue Virus-Varianten werden nun als absolute neue Erkenntnis der Wissenschaft dargestellt. Dabei ist das blanker Unsinn. Schon unsere Urgroßeltern wussten, dass Viren ständig mutieren und der beste Schutz dagegen ein gesundes Immunsystem ist.

Aber lassen wir die Geschichte der Viren einmal außen vor und betrachten, was der Bundestag sich ausgedacht hat, um die totalitäre Herrschaft zu sichern. Die neue Änderung des IfSG sieht vor, dass eine aufgrund des IfSG erlassene Rechtsverordnung auch noch bis zu einem Jahr nach der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite verlängert und geändert werden kann.
Man benutzt den § 36 Abs. 12 S. 1 IfSG dazu die Geltung einer Verordnung nach Abs. 8 S. 1 IfSG (Einreise nach Deutschland aus Risikogebieten) und Abs. 10 S. 1 IfSG (Beförderung) auf bis zu ein Jahr nach Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite zu verlängern.

Das bedeutet: Weil der dümmste und naivste Mitbürger unseres geschätzten Staates es mittlerweile begriffen hat, dass die Corona-Beschränkungen nicht berechtigt sind, hat man sich zwar angesichts der bevorstehenden Bundestagswahl dazu entschlossen, die Feststellung zu treffen, dass die pandemische Lage nationaler Tragweite ausläuft und das Infektionsrisiko in Bezug auf Covid-19 als gering anzusehen ist. Die Herrschenden wollten aber ihre bequeme Möglichkeit der politischen Gestaltung unseres Land am Volk vorbei und gegen nationale Interessen nicht wieder aufgeben.
Selektives Grenzregime
Das heißt Einreisende nach Deutschland oder Urlaubsrückkehrer können erst einmal weiter ihrer Freiheitsrechte beraubt werden und sind einer Anmelde-, Test-Nachweis- und Absonderungspflicht ausgesetzt. Ob diese Pflicht auch jene trifft, die Tag für Tag illegal unsere Grenzen überschreiten, um in die Sozialsysteme einzuwandern, vermag ich derzeit nicht mit Sicherheit zu beurteilen, habe aber meine Zweifel.
Warum greift man zu diesen Ausnahmezustandsregelungen? Man greift hierzu, weil man überhaupt nicht beabsichtigt, noch einmal zum Normalzustand zurückzukehren. Der Regierungsapparat und seine Vasallen, wozu ganz vorne dabei auch die Grünen gehören, werden die verfassungsmäßige Ordnung unseres Grundgesetzes nicht wiederherstellen. Einmal in der Macht der unbegrenzten Befugnisse wird der Ausnahmezustand ein Dauerzustand bleiben.
Wenn der Plan hinter dem Ausnahmezustand bei der Masse angekommen ist, dürfte die Herstellung dessen, was man unter der Geltung des Grundgesetzes als normal verstand, schwierig bis gar ausgeschlossen sein. Die dann geltende neue Rechtsordnung wird das Leben der Bürger in allen Bereichen reglementieren und überwachen. Einmal umgesetzt wird es keine Instanz geben, die in der Lage ist, die Frage zu stellen, ob es hierfür eine Berechtigung gibt oder das Ganze dem Interessen der Menschen dient.
Den Bürgerinnen und Bürger sei es angeraten über den Satz nachzudenken: Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet (Carl Schmitt). In diesem Sinne ist das deutsche Volk jedenfalls derzeit nicht der Souverän, sondern lediglich eine Gesellschaft von Untertanen. Wollen wir das? Wollen wir lediglich Untertanen sein oder freie selbst bestimmte Menschen, die selbst denken, handeln und gestalten? Die Entscheidung trifft jeder einzelne für sich und seine Kinder selbst. Ich selbst wünsche mir, dass jene die nach mir kommen in einem freien souveränen Volkskörper leben und gestalten können.
Ariane Meise
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