Ein trojanisches Pferd: Das „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung“

Das Ermächtigungsgesetz wird kommen – sein Name: „Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“. Vorgeblicher Zweck soll die Funktion des Gesundheitswesens und die Abmilderung von negativen wirtschaftlichen Folge der Covid-19-Maßnahmen sein. Nun kann man an vieles glauben, aber die Behauptung, dass dieses Gesetz der Funktion des Gesundheitswesens dient, ist schon ambitioniert. Und wer die wirtschaftlichen Folgen der bisherigen Corona-Maßnahmen abmildern möchte, sollte eigentlich schleunigst die Wirtschaft wieder ins Laufen bringen, statt mit immer neuen Beschränkungen auch die Reste der deutschen Volkswirtschaft zu zerstören.  

DS-Autorin Ariane Meise, Juristin und Mitglied des Parteivorstandes:

Jedenfalls ist diesem Gesetz die nationale Tragweite sicher. Aber nicht alles was sicher ist, ist positiv. Und die rechtlichen und tatsächlichen Folgen dieses Gesetzes werden dieses Gesetz in Kürze als das entlarven, was es ist: Ein trojanisches Pferd. Denn Zweck dieses Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung  bei einer epidemischen Lage ist es, das Infektionsschutzgesetz IfSG so zu erweitern und präzisieren, dass die bisherigen freiheitseinschränkenden Maßnahmen im Namen von Corona den Anschein einer verfassungsrechtlichen Legitimität erhalten und präziser und nicht weniger umfangreich weitergeführt werden können.

Diese ganze das brave Bürgerlein täuschende Aktion steht jedoch auf tönernen Füßen. Es erscheint völlig unvorstellbar, dass Richter und andere Organe der Rechtspflege, ja eigentlich jedermann für den die Werte des Grundgesetzes noch Geltung besitzen, diesen Akt zum totalitären Staat hinnehmen. 

Denn was passiert, wenn dieses Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite Gültigkeit erlangt? Ein Beispiel: Wer von einer Reise aus einem sogenannten Risikogebiet nach Deutschland zurückkehrt hat eine Impfdokumentation vorzulegen, weil davon ausgegangen wird, dass diese Personen einem erhöhten Infektionsrisiko bezüglich Krankheiten ausgesetzt waren, die zur Feststellung einer epidemischen Lage geführt haben (§ 36 Abs. 10 Nr. 1 b IfSG neu). Also Impfpflicht durch die Hintertür. Überhaupt sollte man den bewusst unverständlich und verschachtelt formulierten § 36 in seine Einzelteile zerlegen. Dann verstehen wir, es drohen Zwangsuntersuchungen, die Überwachung von öffentlichen Verkehrsmittel, Flughäfen, Bahnhöfe sowie Eintragung in einer digitalen Datenbank. 

Bundesregierung und Bundesministerium für Gesundheit bekommen ihr so lange erstrebtes totalitäres Instrument in die Hand: Sie werden durch das Gesetz mit dem langen und so schutzversprechenden Namen ermächtigt, Rechtsverordnungen ohne Zustimmung von Bundestag und Bundesrat zu erlassen. Der Bundesminister für Gesundheit hat es demnach in der Hand, die Freiheitsrechte des Grundgesetzes einzuschränken, wie es ihm beliebt. Er muss hierbei nur das Zauberwort „epidemische Lage“ aussprechen. Damit diese epidemische Lage auch auf Dauer besteht, will man zur Sicherheit den Inzidenzwert 50 Fälle pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen gleich mit gesetzlich verankern. Nicht dass ein armes Bürgerlein auf den Gedanken kommt, es liege keine epidemische Lage vor, weil es überhaupt kein taugliches Instrument gibt,  diese in Bezug auf Covid-19 festzustellen. Der PCR-Test ist dazu jedenfalls untauglich, wie ein portugiesisches Berufungsgericht dieser Tage festgestellt haben soll (Tribunal da Relacao de Lisboa vom 11.11.2020, Prot.N. 1783/20.7T8PDL.L1).

Die Dreistigkeit der Herrschenden ist so unfassbar, dass der brave, um seinen vermeintlichen oder tatsächlichen Wohlstand bangende und eine tödliche  Krankheit fürchtende Bürger es nicht realisieren kann, was hier passiert. Die Grundrechte als Abwehrrechte des Bürgers gegen die Allmacht des Staates gedacht, die grundlegenden Freiheitsrechte werden durch ein nicht dem verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechendes Prozedere einfach mit einem Federstrich der Willkür Einzelner preisgegeben. Parlamentsvorbehalt – was interessiert eine Frau Merkel ein solcher Vorbehalt. Sie hat die Macht und wer die Macht hat bestimmt. Abwägung grundrechtlich geschützter Interessen, Reisefreiheit, Unverletzlichkeit von Wohnung, Freizügigkeit, Unverletzlichkeit der Person, Erziehungsrecht der Eltern, Versammlungsfreiheit, allgemeine Handlungsfreiheit und als Ausfluss all dessen die Menschenwürde – all dieses wird zur Nebensache erklärt. Epidemische Lage, Covid-19, PCR-Test, Robert-Koch-Institut sind die Zauberwörter und wir Bürger sind die Gefangenen einer elitären Clique, die noch Gutdünken jedes einzelne Grundrecht gegenüber jedermann außer Kraft setzen können, wenn dieses Gesetz Wirklichkeit wird. 

Und wer glaubt, dies sein nur ein vorübergehender Zustand irrt. Der Zustand wird bleiben. Wer einmal die totale Macht innehat, gibt sie ungerne freiwillig wieder ab. Für freiheitsliebende Kräfte in diesem Land wird es schwierig bleiben und noch schwieriger werden. Man möge hierbei die Worte des großen Rechtsgelehrten Dr. Rudolf von Ihering im Gedächtnis behalten: “Der Widerstand gegen das Unrecht ist Pflicht, Pflicht des Berechtigten gegen sich selber, denn es ist ein Gebot der moralischen Selbsterhaltung!“ Nun dann, erfüllen wir unsere Pflicht! 

Ariane Meise

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