»Und erntet einen Shitstorm« – so setzt sich die Schlagzeile der Badischen Zeitung fort. Es ist klar, in welche Richtung die Zustimmung geht – zumindest die der Redakteure. Zugleich gibt man sich empört, dass der Einsatz für »Geflüchtete« auf so wenig Gegenliebe im Netz stößt.
Dabei häufen sich in letzter Zeit die Hilferufe und Brandbriefe zahlreicher Landräte und sonstiger Kommunalpolitiker. Selbst grüne Parteibücher schützen nicht mehr sicher vor realistischen Erkenntnissen. Doch was ist nun konkret in Lörrach passiert?
Dort gibt es eine Wohnanlage aus den fünfziger Jahren, in der (wahrscheinlich) überwiegend deutsche Mieter leben. Diese Mieter wurden zu einer Versammlung eingeladen, in der ihnen ein Umzug schmackhaft gemacht werden soll. Der Grund: Im Zuge des Flüchtlingsstroms von Menschen aus der Ukraine und anderen Weltregionen sollen ihre Wohnungen geräumt und für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden.
»Geplant ist, dass etwa zum Jahresende die gesamte Anlage als Flüchtlingsheim genutzt werden kann.« und weiter: »Für Sie bedeutet das, dass wir in Kürze das mit Ihnen vereinbarte Mietverhältnis kündigen werden. Allerdings werden wir Ihnen alternativen, geeigneten Wohnraum anbieten und Sie beim Umzug unterstützen, auch finanziell.«
Quelle
Das Schreiben kursiert in den sozialen Medien und hat hohe Wellen geschlagen:
Seitens der Stadt findet man an dem Vorgehen nichts Verwerfliches. Vor ein paar Jahren hätte man ähnlich gehandelt und die Mieter seien geradezu begeistert von ihren neuen Wohnungen. Außerdem würden die betroffenen Häuser ohnehin »am Ende ihres Lebenszyklusses stehen und deren Abbruch und Ersatzneubau (sei) für die nächsten Jahre vorgesehen.« Man gibt sich »betroffen, dass dieses Thema jetzt politisch instrumentalisiert wird.«
Unsere Empfehlung:
Wie kann man auch, denn:
»Die Wohnungen helfen uns sehr, die ankommenden Menschen in der Stadt mit Wohnraum zu versorgen und somit unserer städtischen Aufgabe nachzukommen.«
Was ist, wenn nach der Unterbringung der erwarteten 100 Personen die nächsten hundert kommen? Mit dem geplanten Abriss der Häuser dürfte es auch so schnell nichts werden. Dazu müssten die »Neubürger« erst einmal woanders unterkommen. Und dann wären da auch noch die explodierenden Baukosten, von Inflation, Handwerkermangel und überzogenem Klimaschutz-Forderungen getrieben.
Zuletzt bleibt nur die Hoffnung, dass die Mieter tatsächlich bezahlbaren Wohnraum erhalten. Mit entschlossenem Widerstand gegen den Zwangsumzug ist wohl kaum zu rechnen. Dann bleibt noch die Frage: Wer sind die neuen Bewohner? Gehören sie zu denen, die sich später in den Polizeiberichten wiederfinden? (sp)
RAUBSTRAFTAT:
► Ein 22-Jähriger wurde am „Mittwoch (15.02.2023) … um 22:53 Uhr … im Schenefelder Stadtgebiet“ geschlagen und beraubt! „… ist es … zu einer Raubstraftat … gekommen. … befand sich ein 22-jähriger Mann … mit seinem Fahrzeug im Schenefelder Stadtgebiet. Um nach dem Weg zu fragen, stieg er aus und trat zu einer am Fahrbahnrand stehende Gruppe Jugendlicher heran. Noch bevor er nach dem Weg fragen konnte, schlug eine Person aus der Gruppe den Geschädigten, so dass dieser zu Boden fiel. Am Boden liegend, durchsuchten die Jugendlichen ihr Opfer gemeinsam und entwendeten Bargeld … Im Anschluss flüchtete die Gruppe fußläufig …“
Tätergruppe: „Alle Personen … mit „schwarzer Hautfarbe“ …“
Quelle: Polizeibericht „POL-SE: Schenefeld (Kreis Pinneberg) – Schwerer Raub – Kriminalpolizei sucht Zeugen“ vom 16.02.2023.
SEXUELLE ANGRIFFE:
► „Eine 17-Jährige“ wurde „am Montag, 13. Februar, gegen 8.45 Uhr auf dem … Gehweg“ in Geilenkirchen sexuell angegriffen! „Eine 17-Jährige … ging … auf dem … Gehweg … sie auf dem Gehweg der anderen Straßenseite einen jungen … gesehen …, der in gleicher Richtung unterwegs war. … der … dann die Straßenseite gewechselt und sich ihr genähert. Dabei … er gerufen, sie solle mal stehen bleiben. Als die junge Frau sich umdrehte, … er an den Reißverschluss ihrer Jacke gegriffen, offenbar um diese zu öffnen. … ihm dies gelungen … er versucht, den Pullover hochzuschieben und sie weiterhin sexuell zu bedrängen. Indem sie ihn wegschubste, … sie dies verhindern können. … versuchte sie wegzulaufen. Der … sie dann von hinten an der Schulter gefasst, woraufhin sie ihn anschrie. … er sich zu Fuß … entfernt. … Ein Phantombild des … Täters wurde erstellt und darf auf Anordnung der Staatsanwaltschaft … veröffentlicht werden.“
Täter: „Er … südländisch, …“
Quelle: Polizeibericht „POL-HS: Von Mann angegriffen Polizei sucht Zeugen“ vom 15.02.2023.
► Eine 23-Jährige wurde „am Freitag“, dem 17.02.2023, „im Berliner Hauptbahnhof … gegen 18:45 Uhr“ sexuell angegriffen! „Die Bundespolizei nahm … einen … fest, der eine Reisende … an den Intimbereich gefasst … griff ein 33-Jähriger ihr … von hinten an den Schritt. Die … flüchtete daraufhin von dem … und wandte sich an Sicherheitspersonal der DB AG. … Bundespolizeikräfte nahmen den … vorläufig fest … Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung … Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen setzten die Beamten den … auf freien Fuß.“
Täter: „… den polnischen Staatsangehörigen …“
Quelle: Polizeibericht „BPOLD-B: Bundespolizei nimmt Mann nach sexuellem Übergriff vorläufig fest“ vom 20.02.2023.
Weiterführende Informationen:
BRD aktuell: Risikofaktor Einwanderung
BRD aktuell: Ausbildung zur »Flüchtlings- und Integrationshelfer/in«
► In „drei Fällen“ wurde „eine Frau sexuell genötigt beziehungsweise vergewaltigt“! „Die Bundespolizei hat am Sonntagabend (19. Februar) bei Grenzkontrollen an der A93 … einen dringend tatverdächtigen Vergewaltiger gefasst. … Festnahme des gesuchten …, nachdem die Beamten die Identität des … mithilfe seiner Fingerabdrücke überprüft hatten. … hatte sich der Angeschuldigte zuletzt unter abweichenden Personalien in Italien aufgehalten. Bundespolizisten kontrollierten den …, der in einem … Reisebus … unterwegs war.
Der … wies sich mit einer italienischen Aufenthaltsgenehmigung aus. Von seinem … Pass hatte er mit seinem Smartphone … ein Foto angefertigt, das er den Kontrollbeamten zeigte. … der fotografierte Pass seit dem vergangenen Jahr abgelaufen … Der 30-Jährige … Verdachts der versuchten illegalen Einreise in die Bundesrepublik … seiner Fingerabdrücke … er in Deutschland unter anderen Personalien gleich mehrfach gesucht … Das Landgericht … hatte im Jahr 2020 die Untersuchungshaft des … angeordnet. Er … in drei Fällen eine Frau sexuell genötigt beziehungsweise vergewaltigt … Laut Haftbefehl … Fluchtgefahr.
Der zum damaligen Zeitpunkt … in einer Asylunterkunft untergebrachte Beschuldigte war … in Deutschland mit einem Vornamen registriert, der von dem Vornamen auf dem mitgeführten italienischen Dokument abwich. … war es ihm … gelungen, sich nach Italien abzusetzen. …… der gesuchte … sich in einem anderen Fall der vorgesehenen Strafvollstreckung entzogen … Aufgrund eines Urteils des … Amtsgerichts aus dem Jahr 2020 hat er wegen gefährlicher Körperverletzung eine 90-tägige Freiheitsstrafe zu verbüßen. In demselben Jahr hatte … das Straßenverkehrsamt … angeordnet, dass der Führerschein des … wegen eines verhängten Fahrverbots einzuziehen sei. Die … Bundespolizisten fanden die Fahrerlaubnis und stellten sie sicher. Sie zeigten den … wegen seines illegalen Einreiseversuchs an und führten ihn am Montag“, dem 20.02.2023, „beim Amtsgericht … vor. Dort wurde die Untersuchungshaft des … Vergewaltigers bestätigt. … wurde der Angeschuldigte in die Justizvollzugsanstalt … eingeliefert.“
Täter: „… der … Iraker …“
Quelle: Polizeibericht „Bundespolizeidirektion München: Bundespolizei verhaftet dringend Tatverdächtigen bei Grenzkontrollen Fingerabdrücke entlarven Identität eines gesuchten mutmaßlichen Vergewaltigers“ vom 20.02.2023.
Weiterführende Informationen:
BRD aktuell: Flüchtlingsgipfel ohne Ergebnis
Waldkraiburg: IS-Kämpfer gesteht Anschläge auf türkische Läden!
BRD aktuell: Messer-Attacke im Zug – zwei Tote
VERSUCHTES TÖTUNGSDELIKT:
► Ein 38-Jähriger wurde am „Dienstag (14.02.), gegen 00:30 Uhr,“ in Neuss „im Rahmen eines Streits in einer zentralen Unterbringungseinrichtung … lebensgefährlich verletzt“! „… ist … ein 38-jähriger … lebensgefährlich verletzt worden. … der 27-jährige… mit dem späteren Verletzten in Streit geraten … und … mit einem Messer einmal auf diesen eingestochen … medizinischen Behandlung in einem Krankenhaus … Der 27-jährige Tatverdächtige konnte … durch die … Polizei festgenommen werden. … Verdacht des Konsums von Alkohol und Betäubungsmitteln … eine Blutprobe entnommen. Die Staatsanwaltschaft … wertet die Tat als versuchtes Tötungsdelikt. Der 27-jährige Tatverdächtige wurde am Mittwoch (15.02.) einem Haftrichter vorgeführt. … Haftbefehl … Untersuchungshaft wegen versuchten Totschlags … Ermittlungen … Mordkommission unter Leitung des Polizeipräsidiums … geführt. … Ermittlungsverfahren … Staatsanwaltschaft …“
Täter: „… der … tunesische …“
Quelle: Polizeibericht „POL-NE: Mordkommission ermittelt nach Auseinandersetzung in Unterbringungseinrichtung“ vom 15.02.2023.
VOLLENDETES TÖTUNGSDELIKT:
► Ein 61-Jähriger erlitt am „16.02.2023,“ einem Donnerstag, gegen „22:08 Uhr“ in Hamburg im „Rahmen einer Auseinandersetzung in einer Wohnunterkunft … tödliche Verletzungen“! „… hat ein 61-Jähriger tödliche Verletzungen erlitten. … Mordkommission (LKA 41) und die Staatsanwaltschaft … Ermittlungen …
Zwei Bewohnerinnen der Wohnunterkunft … informierten gestern Abend den Notruf, nachdem sie einen lautstarken Streit in der Nachbarwohnung vernommen hatten. … war es dort zwischen den vier … Bewohnern im Alter von 43, 50, 61 und 66 Jahren zu einer Auseinandersetzung gekommen, bei der auch Gegenstände eingesetzt worden waren. Der 61-Jährige wurde mit zunächst lebensgefährlichen Verletzungen von einem Rettungswagen unter notärztlicher Begleitung in ein Krankenhaus transportiert. Dort erlag der Mann im Laufe des Abends seinen schweren Kopfverletzungen. Auch der 66 Jahre alte Mann wurde mit schweren Verletzungen zwecks Behandlung in ein Krankenhaus transportiert, … erhärtete sich der Tatverdacht gegen die 43- und 50-jährigen Männer, … gestern die vorläufige Festnahme … Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Mordkommission… Zudem prüfen die Strafverfolger eine Zuführung der Tatverdächtigen.“
2 Täter: „… beides aserbaidschanische Staatsangehörige…“
Quelle: Polizeibericht „POL-HH: 230217-2. Tödliche Auseinandersetzung in Hamburg-Ohlsdorf“ vom 17.02.2023.