BRD aktuell: Risikofaktor Einwanderung

In Folge der Gewalttaten mit tödlichem Ausgang in den letzten Wochen, so dem Mord an einer Lehrerin und der Messerattacke in einer Regionalbahn stehen die Themen »Kriminalität und Zuwanderung« wieder auf die Agenda. Für wie lange? Es ist zu befürchten, dass dieses Thema wieder folgenlos diskutiert wird. Ein Blick in die DS vom Februar 2018 zeigt, dass sich in den letzten fünf Jahren nichts verbessert, dafür vieles verschlechtert hat:

Risikofaktor Scheinflüchtlinge

Die Bluttat, die sich kurz vor Silvester mitten in der Öffentlichkeit in einem Drogeriemarkt im südpfälzischen Kandel ereignete, macht einen sprachlos. Ein angeblich 15 Jahre alter Afghane, ein sogenannter MUFL – so werden im Behördendeutsch minderjährige unbegleitete Flüchtlinge abgekürzt – sticht mit einem Brotmesser mehrfach auf ein 15 Jahre altes Mädchen ein, das auf der Fahrt ins Krankenhaus verstirbt.

Arne Schimmer

Obwohl die politische Brisanz dieses Falls nur allzu offenkundig ist, verschweigt die Tagesschau, die zu den reichweitenstärksten deutschen Medien zählt, anfänglich das Verbrechen von Kandel, und zwar auch auf ihrer Internetseite, obwohl sich hier ein fast unbegrenzter Platz zur Darstellung bieten würde. Als die Proteste zahlreicher empörter Zuschauer zu heftig werden, schiebt Marcus Bornheim, der Zweite Chefredakteur von ARD-Aktuell, eine gewundene Erklärung nach, in der die Nicht-Berichterstattung über dieses »ganz fürchterliche« Ereignis allen Ernstes mit einem »professionellen Blick auf diese Tat« begründet wird, die halt bloß eine »Beziehungstat« gewesen sei.

Was für ein Hohn! Tatsächlich lässt sich die politisch-gesellschaftliche Dimension dieses Falles geradezu mit Händen greifen, denn wieder hat ein eigentlich schon längst rechtskräftig abgelehnter Asylbewerber einen Deutschen umgebracht, in diesem Fall noch ein halbes Kind.

Minderjährige mit grauen Haaren?

Und wieder gibt es massive Zweifel am Alter des Täters. Der Vater des erstochenen Mädchens äußerte jedenfalls zwei Tage nach der Tat in der Bild-Zeitung über den Afghanen:

»Er ist nie und nimmer erst 15 Jahre alt. Wir hoffen, dass wir durch das Verfahren jetzt sein wahres Alter erfahren.«

Somit deutet der Fall Kandel aber auch auf ein weiteres Staatsversagen hin, das so groß zu sein scheint, dass hier bisher wohl bloß die Spitze des Eisbergs sichtbar wurde. Vieles spricht dafür, dass bei den sogenannten »Inaugenscheinnahmen« durch die Jugendämter, die für die Altersfeststellung von Asylbewerbern zuständig sind, die ohne Papiere nach Deutschland eingereist sind, wohl fast schon gewohnheitsmäßig alle geltenden Regeln gebrochen werden.

Was soll man aber auch anderes erwarten, wenn in einer vom »Bundesfachverband Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge« (BumF) veröffentlichten Studie, in der alle Verfahren zur medizinischen Alterseinstufung brüsk zurückgewiesen wurden, allen Ernstes erklärt wird, dass selbst graue Haare, Bartwuchs und Haarausfall keine Alterserscheinungen sein müssten, sondern auch durch das traumatische Erlebnis der Flucht ausgelöst worden sein könnten? Wer den Leitfaden des BumF zugrunde legt, der könnte locker noch jeden Asylbewerber, der mittlerweile stramm auf die 50 zugeht, auf 15 schätzen. Mit potentiell tödlichen Folgen, wie der Tod des Mädchens in Kandel zeigt.

Der Täter konnte sein späteres Opfer nämlich nur deshalb kennenlernen, weil er aufgrund der Alterseinschätzung des Jugendamts in eine Klasse der Mittelstufe der Integrierten Gesamtschule in Kandel eingeschult wurde.

Unsere Empfehlung:

Die Behörden verhauen sich dabei in vielen Fällen nicht um ein paar Jahre, sondern es werden offensichtlich auch reife Männer als angebliche »Minderjährige« eingestuft – ein Vorgehen der zuständigen Jugendämter, das man eigentlich nur noch als kriminell bezeichnen kann. Dies wird in dem gerade laufenden Prozess gegen Hussein K., den Mörder der damals 19jährigen Medizinstudentin Maria L., deutlich, der derzeit vor dem Landgericht Freiburg läuft. Hier konnte durch ein medizinisches Altersgutachten zweifelsfrei geklärt werden, dass der Beklagte zur Tatzeit schon mindestens 22 Jahre alt war. Der Vater des Angeklagten gab als Geburtsjahr seines Sohnes im Rahmen eines Telefonats mit dem Gericht dann den Jahrgang 1984 an – das würde bedeuten, dass der mutmaßliche Täter Hussein K. im Herbst 2016 sogar schon längst jenseits der 30 war!

Der Prozess brachte auch andere Überraschungen: So ist mittlerweile davon auszugehen, dass K. aus dem Iran und nicht aus Afghanistan stammt, wie ursprünglich angenommen wurde – dies ergibt sich aus Zeugenaussagen und Recherchen über die Herkunft der Familie.

Ein »Kind« als IS-Terrorist

Es bietet sich das rabenschwarze Bild eines staatlichen Totalversagens, das kaum noch zu toppen ist: Der deutsche Staat ließ sich im Fall Hussein K. sowohl beim Alter als auch bei der Herkunft nach Strich und Faden belügen, auch über seine Gefährlichkeit – er hatte zuvor in Griechenland kurzzeitig eine Haftstrafe wegen Raubes und versuchtem Mord abgesessen – war bei seinem Grenzübertritt nichts bekannt.

Aber in Deutschland geht es noch doller: Die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtete von dem Fall eines Irakers, der von den Berliner Behörden als Zwölfjähriger eingestuft wurde, und dem mithin attestiert wurde, noch im Kindesalter zu stehen. Dieses »Kind« trug einen Bart, wirkte auch sonst laut FAZ wie ein »ausgewachsener Mann«, verkaufte an seiner Schule Kokain, terrorisierte seine Mitschüler – bei denen es sich tragischerweise um echte Kinder handelte – er hatte mehrere Freundinnen und drei Rechtsanwälte waren für seine Belange eingespannt. Bald stand der Krankenwagen vor der Schule – kein Wunder, das »Kind« hatte 100 Einträge in seiner Akte, darunter Körperverletzung und gewerblichen Drogenhandel – und an geregelten Unterricht war bald nicht mehr zu denken.

Weiterführende Informationen:

Kandel, Cottbus, Chemnitz, Köthen – die politische Notwehr beginnt!

BRD aktuell: Ausbildung zur »Flüchtlings- und Integrationshelfer/in«

„Kandel ist überall!“

Doch plötzlich war dieser Alptraum von der Klasse genommen – der Generalbundesanwalt hatte das »Kind« festnehmen lassen, da es als Mitglied der Terrormiliz »Islamischer Staat« an der Begehung von Kriegsverbrechen beteiligt gewesen sein soll. Eine nun endlich vorgenommene medizinische Altersüberprüfung brachte den Nachweis der Volljährigkeit.

Wenn man behauptet, dass die Zustände in Deutschland denen in einem Irrenhaus gleichen, dann ist das mittlerweile eine Beleidigung gegenüber jedem gutgeführten Irrenhaus. Man will den Deutschen weismachen, dass bei »Flüchtlingen« die Kinder Bärte tragen und die Minderjährigen graue Haare haben. Aus diesem Alptraum befreien können die Deutschen sich nur selbst, und um die derzeit herrschenden Zustände zu überwinden, wird weit mehr nötig sein als nur einige kosmetische Maßnahmen wie die zwingende Einführung von medizinischen Alterstests für Personen, die sich in Deutschland ohne Papiere aufhalten.

Hier noch ein Blick ins Jahr 2016:

»Können wir uns in Deutschland noch sicher fühlen? Diese Frage beantworten immer weniger Deutsche mit einem Ja. Kein Wunder, nach den Anschlägen von München, Würzburg, Reutlingen und Ansbach. Die Gefahr für den inneren Frieden in Deutschland steigt mit jedem der unkontrolliert nach Deutschland einreisenden Scheinflüchtlinge erheblich. Jeder dieser illegalen Migranten könnte ein Attentäter sein – jeder!«

Frank Franz

Wie können uns nicht sicher fühlen, das zeigen auch wieder unsere Auszüge aus den Berichten der Polizei:

RAUBSTRAFTATEN:

► Eine 72-Jährige wurde am „vergangenen Sonntag“, dem 15.05.2022, „gegen 20:15 Uhr … in Hemmingen“ in ihrer Wohnung überfallen und beraubt! „… klingelte ein … Mann bei einer 72-jährigen Frau … und gab sich an der Sprechanlage als ein Bekannter aus, woraufhin er in das Mehrfamilienhaus eingelassen wurde. Der Täter … betrat die Wohnung der Geschädigten, noch bevor diese reagieren und die Tür vor dem ihr unbekannten Mann schließen konnte. Der Täter fesselte die Rentnerin mit Klebeband, fragte nach Geld und Schmuck und begann, die Wohnung nach Wertsachen zu durchsuchen. … verließ er nach einiger Zeit die Wohnung mit Modeschmuck … sowie … Bargeld aus dem Geldbeutel der Geschädigten.

Die Seniorin konnte sich nach etwa 15 Minuten von ihren Fesseln befreien und fuhr zu ihrem Neffen, der daraufhin die Polizei verständigte. … Umfangreiche Ermittlungen führten die Kriminalpolizei … auf die Spur eines 42-Jährigen, der im Verdacht steht, am Abend des 15. Mai 2022“, einem Sonntag, „eine Seniorin an ihrer Wohnanschrift in Hemmingen überfallen zu haben …

Der Mann … die 72-Jährige mit Klebeband gefesselt, anschließend deren Wohnung nach Wertgegenständen durchsucht … und … mit Modeschmuck und Bargeld … geflüchtet … Die Seniorin konnte sich nach einer Viertelstunde befreien und mit Hilfe ihres Neffen die Polizei verständigen. Am 13. Januar 2023“, einem Freitag, „konnte der 42-Jährige Mann … in enger Zusammenarbeit mit der Schweizer Polizei schließlich vorläufig festgenommen und nach Deutschland überführt werden. Der 42-jährige … wurde am 17. Januar 2023“, einem Dienstag, „einem Haftrichter … vorgeführt, der den bestehenden internationalen Haftbefehl wegen schweren Raubes in Vollzug setzte und den Mann in eine Justizvollzugsanstalt einwies.“

Täter: „… mit Wohnsitz in der Schweiz … Der … kroatische Staatsangehörige …“

Weiterführende Informationen:

Anschläge auf Asylbewerberheime – Fakten, Vorurteile und Nutznießer

Waldkraiburg: IS-Kämpfer gesteht Anschläge auf türkische Läden!

BRD aktuell: Messer-Attacke im Zug – zwei Tote

Quellen: Polizeiberichte „POL-LB: Hemmingen: Unbekannter Täter beraubt Seniorin in ihrer Wohnung – Zeugen gesucht“ vom 17.05.2022 und „POL-LB: Staatsanwaltschaft Stuttgart und Polizeipräsidium Ludwigsburg: Hemmingen: Kriminalpolizei ermittelt Tatverdächtigen nach Raub auf Seniorin“ vom 02.02.2023.

► „Ein 36-Jähriger ist am Montagabend (30.1.)“ in Darmstadt „zwischen 19.45 Uhr und 20 Uhr“ angesprochen und mit vorgehaltenem Messer „beraubt worden“! „Ein 36-Jähriger ist … von einem … Täter … beraubt worden. … sprach der Kriminelle den Passanten … an und bat zunächst um eine Zigarette. Als der hilfsbereite Mann … stoppte, hielt ihm der Unbekannte unvermittelt ein Messer vor und forderte die Herausgabe von Geld. Mit den auf diesem Weg erpressten … Euro trat er dann die Flucht an. … Kriminalpolizei … Ermittlungen … Kommissariat 35 …“

Täter: „… dunkle Haut …“

Quelle: Polizeibericht „POL-DA: Darmstadt: Nach Zigarette gefragt und mit Messer bedroht Polizei sucht Zeugen“ vom 31.01.2023.

SEXUELLE ANGRIFFE:

► Eine 36-Jährige wurde „am Mittwoch (01.02.2023) in einem Wohnheim … gegen 23.00 Uhr“ in Stuttgart-Vaihingen „sexuell belästigt“! „Ein unbekannter … hat … eine 36 Jahre alte Frau sexuell belästigt. Die 36-Jährige befand sich … im Treppenhaus des Wohnheims als der unbekannte … sie ansprach und ihr unvermittelt an die Brust griff. Anschließend flüchtete er aus dem Gebäude. Die 36-Jährige beschrieb ihn als zirka 25 Jahre alten …“

Täter: „… mit dunklem Teint.“

Quelle: Polizeibericht „POL-S: 36-Jährige sexuell belästigt – Zeugen und weitere Geschädigte gesucht“ vom 03.02.2023.

► Eine 24-Jährige wurde am „05.02.2023,“ einem Sonntag, gegen „01:05 Uhr … in Jenfeld … in sexueller Motivation überfallen“! „… eine 24-Jährige … von einem Unbekannten in sexueller Motivation überfallen worden … Den bisherigen Erkenntnissen der Fachdienststelle für Sexualdelikte (LKA 42) zufolge hatte sich die Frau auf ihrem Heimweg befunden, als sie von dem Unbekannten … zunächst verfolgt und im weiteren Verlauf angesprochen worden war. Als der … unvermittelt sexuell übergriffig wurde, setzte sich die Frau zur Wehr, wodurch der Täter von ihr abließ und flüchtete.“

Täter: „… – südländisches Erscheinungsbild …“

Quelle: Polizeibericht „POL-HH: 230206-4. Zeugenaufruf nach sexuellem Übergriff in Hamburg-Jenfeld“ vom 06.02.2023.

Unsere Empfehlung:

► Eine 41-Jährige wurde gestern „Morgen (05.02.)“, an einem Sonntag, gegen „09:10 Uhr“ in Köln „im Hauptbahnhof … unsittlich“ berührt! „… nutzte ein 34-Jähriger den Zustand einer Schlafenden … aus, um sie unsittlich zu berühren. Ein Zeuge beobachtete den Vorfall und sorgte für die Ergreifung des Täters. Eine Überprüfung der Personalien brachte Weiteres zutage:

Es handelte sich nach Überprüfung um einen 34-jährigen … Ebenfalls bekannt wurde, dass gegen ihn neben einem Hausverbot für den Kölner Hauptbahnhof außerdem zwei Aufenthaltsermittlungen bestehen. Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach sucht den 34-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung sowie die Staatsanwaltschaft Düsseldorf wegen Sexualdelikten. Außerdem bestehen gegen den Mann Hinweise, dass er wegen Betäubungsmittelhandel und als Sexual- / Gewalttäter bekannt ist.

Für die Folgesachbearbeitung wurde er mit zur Dienststelle der Bundespolizei verbracht. Dort fanden die Beamten bei der Durchsuchung des Beschuldigten eine fremde Geldbörse auf. Ein weiteres Strafverfahren wegen sexueller Belästigung, Unterschlagung und wegen Hausfriedensbruch wurde eingeleitet. Das ermittelte Opfer stellte Strafantrag gegen den … Eine Videoauswertung bestätigte zudem die Angaben des Melders: Die 41-Jährige saß schlafend in der E-Passage, als der Beschuldigte sich zu ihr setzte und sie zwischen den Beinen und an der Brust anfasste.“

Täter: „… einen … Somalier … den Somalier.“

Quelle: Polizeibericht „BPOL NRW: Bundespolizei stellt 34-jährigen Sexualstraftäter nach erneuter Tat“ vom 06.02.2023.

VERSUCHTES TÖTUNGSDELIKT:

► Ein 34-Jähriger wurde am „05.02.2023, 08:12 Uhr“ in Hamburg „mit einem Messer im Gesicht und im Halsbereich“ schwer verletzt! „… ist es … zu einem versuchten Tötungsdelikt zum Nachteil eines 34-jährigen Mannes gekommen. Die Mordkommission (LKA 41) ermittelt. … verletzte ein … Täter den Geschädigten mit einem Messer im Gesicht und im Halsbereich. Anschließend flüchtete der Mann … Der schwerverletzte 34-Jährige wurde von einer Streifenwagenbesatzung erstversorgt … Rettungswagen … Krankenhaus … er stationär aufgenommen … Sofort eingeleitete Fahndungsmaßnahmen … Ermittlungen der Mordkommission, … Es ist derzeit davon auszugehen, dass es eine Vorbeziehung zwischen dem Täter und dem Geschädigten gibt.“

Täter: „… vermutlich Araber …“

Quelle: Polizeibericht „POL-HH: 230205-2. Zeugenaufruf nach versuchtem Tötungsdelikt in Hamburg-St. Georg“ vom 05.02.2023.

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