Magdeburg: Bundesanwaltschaft sieht keinen Terroranschlag!
Sechs Tote, 300 Verletzte – für die Bundesanwaltschaft ergibt sich daraus kein Grund, Ermittlungen einleiten. Angeblich habe die Tat keinen terroristischen Charakter, weil sie lediglich
Sechs Tote, 300 Verletzte – für die Bundesanwaltschaft ergibt sich daraus kein Grund, Ermittlungen einleiten. Angeblich habe die Tat keinen terroristischen Charakter, weil sie lediglich
Kommt es zu Ausschreitungen und Krawallen mit Eisenacher Beteiligung? Ein Kommentar von Patrick Wieschke Deutlich unter der ohnehin harmlosen Forderung der Bundesanwaltschaft blieb das Urteil
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