BUNDESTAG ÄNDERT HAUSORDNUNG
Im Deutschen Bundestag gilt nunmehr eine veränderte Hausordnung. Als Begründung dient der vorgebliche Schutz gegen Extremisten. Hiermit sind jetzt keinesfalls Schutzmaßnahmen gegen mögliche islamistische Anschläge
Im Deutschen Bundestag gilt nunmehr eine veränderte Hausordnung. Als Begründung dient der vorgebliche Schutz gegen Extremisten. Hiermit sind jetzt keinesfalls Schutzmaßnahmen gegen mögliche islamistische Anschläge
„Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten“ erklärte der DDR-Staatsratsvorsitzende Walter Ulbricht im Juni 1961, bevor er in der Nacht zum 13. August 1961
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