»Deutschland, Deutschland über alles!«: Die Geschichte des Deutschlandliedes
Am 19. Januar 2024 jährt sich der Tod von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben zum 150. Mal. Bekannt geworden ist der Dichter vor allem als Verfasser des Liedes der Deutschen (kurz als Deutschlandlied bezeichnet). Er verfasste es am 26. August 1841 auf der damals britisch besetzten Nordseeinsel Helgoland. Aus Anlass seines Todestages erinnert unser traditionsreicher Taschenkalender des nationalen Widerstandes für das kommende Jahr an den Todestag dieses hervorragenden deutschen Patrioten, der für immer in unserer Erinnerung bleiben sollte.
Thomas Simon
Heinrich Hoffmann war emotional aufgewühlt, als er im August 1841 nach Helgoland fuhr. Es war die Zeit der Rheinkrise, und zahlreiche Stimmen in Frankreich forderten damals die Annexion aller westlich des Rheins gelegenen deutschen Gebiete. Nach dem Ende des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation im Jahr 1806, den Napoleonischen Kriegen und dem Wiener Kongress war Deutschland damals staatlich in zahlreiche Fürstentümer zersplittert. Das erklärt auch, warum während der Überfahrt von Hoffmann vom Festland zur Insel auf der Fähre zwar die englische und die französische Hymne gespielt wurden, aber keine deutsche.
Das grämte den leidenschaftlichen Patrioten so sehr, dass er während seines Aufenthalts auf Helgoland zur Melodie der österreichischen Kaiserhymne Gott erhalte Franz, den Kaiser von Joseph Haydn das Lied der Deutschen textete. Es wurde bald zu einem häufig gesungenen Lied der aufstrebenden deutschen Nationalbewegung in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts.

Bildquelle: Axel Hindemith, Public domain, via Wikimedia Commons
Zur offiziellen Nationalhymne wurde das Deutschlandlied aber auch nach der Reichsgründung von 1871 noch nicht. Stattdessen sang man bei offiziellen Anlässen meistens die bisherige preußische Volkshymne Heil Dir im Siegerkranz. Sie wurde auch als Kaiserhymne bezeichnet (nicht zu verwechseln mit der österreichischen Kaiserhymne, deren Melodie für das Deutschlandlied verwendet wurde). Der Brockhaus bezeichnete bereits 1906 das Deutschlandlied erstmals als deutsche Nationalhymne – und war damit der Realität um 16 Jahre voraus.
Besondere Popularität erlangte das Deutschlandlied kurz nach Beginn des Ersten Weltkrieges. Die jungen Regimenter stimmten es im November 1914 beim Sturmangriff in der legendären Schlacht bei Langemarck zur Motivation an. Ein entsprechender Bericht der Obersten Heeresleitung darüber fand im gesamten Reich damals weite Verbreitung.
Das Lied der Deutschen
Deutschland, Deutschland über alles,
Über alles in der Welt,
Wenn es stets zu Schutz und Trutze
Brüderlich zusammenhält,
Von der Maas bis an die Memel,
Von der Etsch bis an den Belt –
Deutschland, Deutschland über alles,
Über alles in der Welt!
Deutsche Frauen, deutsche Treue,
Deutscher Wein und deutscher Sang
Sollen in der Welt behalten
Ihren alten schönen Klang,
Uns zu edler Tat begeistern
Unser ganzes Leben lang –
Deutsche Frauen, deutsche Treue,
Deutscher Wein und deutscher Sang!
Einigkeit und Recht und Freiheit
Für das deutsche Vaterland!
Danach lasst uns alle streben
Brüderlich mit Herz und Hand!
Einigkeit und Recht und Freiheit
Sind des Glückes Unterpfand –
Blüh im Glanze dieses Glückes,
Blühe, deutsches Vaterland!
Bestimmung als Nationalhymne in der Weimarer Republik
Zur Nationalhymne wurde das Lied der Deutschen erst in der Weimarer Republik durch den Reichspräsidenten Friedrich Ebert (SPD) mit einer öffentlichen Bekanntgabe am 10. August 1922, am Vorabend des sogenannten Verfassungstages. (Von 1921 bis 1932 galt der 11. August als Nationalfeiertag, weil an diesem Datum im Jahr 1919 die Reichsverfassung unterzeichnet wurde.)
Ebert verzichtete damals auf eine förmliche Proklamation der Nationalhymne. Diese Tradition wurde später auch in der Bundesrepublik Deutschland fortgesetzt. Die Nationalhymne ist bis heute weder im Grundgesetz noch in Gesetzen oder Verordnungen geregelt. Die Festlegung basiert lediglich auf einem Briefwechsel des damaligen Bundeskanzlers mit dem Bundespräsidenten 1952 bzw. 1991. (Mehr Informationen dazu finden Sie weiter unten.)

Der Anstoß zur Bestimmung des Deutschlandliedes zur Nationalhymne kam bemerkenswerterweise von außen. Bereits im Frühsommer 1920 hatte sich die britische Botschaft in Berlin im Auftrag von Außenminister Lord Curzon mit der Bitte an das Auswärtige Amt gewandt, die deutsche Nationalhymne mitzuteilen, weil man sie in eine Sammlung ausländischer Hymnen aufnehmen wollte. Das Ministerium konnte mangels offizieller Nationalhymne diesen Wunsch zunächst nicht erfüllen.
Nach längeren internen Diskussionen und einigen diplomatischen Verwicklungen entschloss sich Reichspräsident Ebert schließlich im August 1922 auf Vorschlag der Reichsregierung zur Bestimmung des Deutschlandliedes zur offiziellen Hymne – mit allen drei Strophen. Das Wort „Nationalhymne“ vermied er zu zunächst noch. Doch am 17. August 1922 wies Ebert die Reichswehr an, das Deutschlandlied künftig als Nationalhymne zu verwenden.
Falsche Interpretationen und Missverständnisse
Als Grund für die heutige Tabuisierung des Deutschlandliedes gilt die Tatsache, dass in der Zeit des Nationalsozialismus nur noch die erste Strophe gesungen wurde, auf die das Horst-Wessel-Lied (die Parteihymne der NSDAP) folgte.
Sowohl von manchen Anhängern als auch von Gegnern des Deutschlandliedes wurde insbesondere die erste Strophe immer wieder falsch interpretiert. Hoffmann von Fallersleben ging es nicht um eine Überhebung Deutschlands (das damals als Nationalstaat noch gar nicht existierte) gegenüber seinen Nachbarländern, sondern um die Liebe zum eigenen Volk und dessen Selbstbehauptung in Zeiten der staatlichen Zersplitterung. Die Zeilen „Von der Maas bis an die Memel, von der Etsch bis an den Belt“ bezogen sich auf die Siedlungsgebiete der Deutschen zu einer Zeit, in der eine endgültige Trennung Deutschlands von Österreich noch keine beschlossene Sache war, vom Verlust der deutschen Ostgebiete nach 1945 ganz zu schweigen.
Nur selten beachtet: »Deutsche Frauen, deutsche Treue« – die zweite Strophe
Besonders fragwürdig ist die Interpretation der zweiten Strophe des Deutschlandliedes durch gewisse heutige Historiker. So bezeichnete etwa Clemens Escher (aktuell Pressesprecher des FDP-geführten Bundesministeriums für Bildung und Forschung) in seiner Dissertation zur Bestimmung der dritten Strophe zur bundesrepublikanischen Nationalhymne die zweite Strophe als »Saufstrophe«, weil darin der »deutsche Wein« vorkommt.
Diese Verächtlichmachung ist vor allem deshalb interessant, weil es bei der Diskussion um die dritte Strophe (also der heutigen deutschen Nationalhymne) vor allem um die »Gender-Debatte« geht. Die besondere Würdigung der deutschen Frauen in der zweiten Strophe des Deutschlandliedes wird dabei weitgehend ignoriert oder als »veraltet« bezeichnet.
Bestimmung als westdeutsche Nationalhymne nach dem Zweiten Weltkrieg
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges und der alliierten Besatzung ab 1945 stellte sich im Rahmen der beiden deutschen Staatsgründungen erneut die Frage nach einer offiziellen deutschen Nationalhymne.
Während in der am 7. Oktober 1949 gegründeten DDR durch den Dichter Johannes R. Becher und den Komponisten Hanns Eisler mit Auferstanden aus Ruinen recht schnell eine neue Hymne entstand, die bereits am 8. Februar 1950 von der Provisorischen Volkskammer abgesegnet wurde, tat man sich im Westen deutlich schwerer.
Der 1949 zum ersten Bundespräsidenten gewählte Theodor Heuss (FDP) wollte zunächst eine völlig neue Hymne, konnte sich damit aber letztendlich nicht gegen den Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) durchsetzen. Eine offizielle Proklamation lehnte er – wie Reichspräsident Ebert 1922 – ab. So kam es im Ende April/Anfang Mai 1952 zu einem förmlichen Briefwechsel zwischen dem Bundespräsidenten und dem Bundeskanzler, in dem das Deutschlandlied erneut zur deutschen Nationalhymne erklärt wurde, allerdings mit der Einschränkung, dass bei offiziellen Anlässen nur die dritte Strophe gesungen werden sollte.
Auch in den folgenden Jahrzehnten blieb das Deutschlandlied im westdeutschen Teilstaat umstritten. Insbesondere Vertreter der politischen Linken (vor allem nach 1968) attackieren das Lied der Deutschen immer wieder. So gab z. B. die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft im Zusammenhang mit der deutschen Wiedervereinigung die Publikation »Argumente gegen das Deutschlandlied« mit dem bemerkenswerten Untertitel »Geschichte und Gegenwart eines furchtbaren Lobliedes auf die deutsche Nation« heraus (Neuauflage im Jahr 2006).

Quelle: https://www.br.de/nachricht/deutschlandlied-nationalhymne-fallersleben-100.html
Praktische Folgen hatten diese politischen Initiativen insofern, als in einem Briefwechsel von Bundespräsident Richard von Weizsäcker mit Bundeskanzler Helmut Kohl (beide CDU) ausschließlich die dritte Strophe des Deutschlandliedes zur Nationalhymne erklärt wurde. Rechtlich hat das zur Folge, dass laut § 90a Absatz 2 Strafgesetzbuch nur diese Strophe als staatliches Symbol unter besonderem Schutz steht.
Dennoch ist das Singen aller drei Strophen in der Öffentlichkeit keineswegs verboten. Daran ändern auch Äußerungen von führenden Vertretern der bundesdeutschen Altparteien nichts. So bezeichnete etwa der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) im Jahr 2019 das Singen der ersten Strophe des Deutschlandliedes bei einer Parteiveranstaltung als »geistige Brandstiftung«.
Wer als überzeugter Patriot Deutschland im Herzen trägt, der kann über solche peinlichen Attacken pseudokonservativer Politiker auf das Deutschlandlied nur milde lächeln. Trotzdem ist es angesichts der massiven Propaganda gegen das Lied der Deutschen wichtig, die ursprüngliche Intention seines Dichters Hoffmann von Fallersleben und objektive Informationen über die Geschichte möglichst weit zu verbreiten.
Zu diesem Zweck hat die DS-Mannschaft ein ansprechendes Schmuck- und Infoblatt unter dem Motto »Rettet das Deutschlandlied!« gestaltet. Zudem wird dem Schöpfer des Liedes der Deutschen, August Heinrich Hoffmann von Fallersleben, dessen 150. Todestag wir am 19. Januar 2024 gedenken, der neue Taschenkalender des nationalen Widerstandes 2024 gewidmet (lieferbar ca. ab Mitte Oktober 2023). Weitere Kampagnenelemente finden Sie demnächst in unserem DS-Shop unter der Kategorie »Kampagnen«, hier unter »Rettet das Deutschlandlied!«

Eine Antwort
Nun ja, vielleicht gäbe es einen Kompromiß mittels einiger Änderungen, wie…
„Deutschland, Deutschland unter allen,
Unter allen in der Welt, (…)“
oder
„Deutschland, Deutschland ohne alles,
ohne alles in der Welt, (…)
oder
„Deutschland, Deutschland über allen,
Neue Heimat aller Auswanderer in der Welt,“ (…)
Weitere Varianten möglich… Bei der Grenzbestimmung muß man natürlich berücksichtigen, das der östliche Teil noch immer von Deutschen besetztes polnisches Gebiet ist – wie von Polen bereits vor dem 01.09.1939 nachgewiesen… Der nördliche Teil von Schleswig-Holstein gehört historisch gesehen zu Dänemark und ein Teil von Vorpommern zu Schweden… Auch Frankreich müßte wohl noch ein Teil gehören… Somit das Lied dringend geändert oder ersetzt werden…