Nachdem sich immer mehr Leute gegen das Diktat des Gender-Neusprech auflehnen, hat nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Beschwerde einer 82-jährigen Frau gegen das sogenannte „generische Maskulinum“ in Sparkassen-Formularen abgewiesen. Das generische Maskulinum wird laut Duden traditionell dann gewählt, wenn das natürliche Geschlecht unwichtig ist oder männliche und weibliche Personen gleichermaßen gemeint sind. Das Maskulinum ist hier neutralisierend bzw. Verallgemeinernd.

Da das Maskulinum neben seiner generischen Funktion auch spezifisch, also ausschließlich für Männer, verwendet werden kann, hängt es ohne explizite Hinweise von der jeweiligen gesellschaftlichen Situation und vom Einzelnen ab, ob das andere Geschlecht eingeschlossen wird.
Den Richtern in Karlsruhe dürfte das klar gewesen sein, als sie ihr Urteil sprachen. Demnach dürfen Unternehmen in ihren Vordrucken weiter auf ausdrücklich weibliche Personenbezeichnungen verzichten. Die Saarländerin hatte gegen ihre Sparkasse geklagt, weil sie in einem Formular nicht explizit in der weiblichen Form als „Kundin“ angesprochen wurde. Der Bundesgerichtshof urteilte daraufhin schon 2018, das generische Maskulinum sei im Sprachgebrauch üblich und bedeute keine Geringschätzung gegenüber Frauen. Zudem werde die Form selbst im Grundgesetz verwendet. Daraufhin wandte sich die Rentnerin an das Bundesverfassungsgericht, das ihr Begehr nun ebenfalls abwies, wie die Süddeutsche Zeitung berichtete.

Kritiker der Gender-Ideologie haben nun ein gerichtliches Urteil, auf das sie sich bei Bedarf berufen können. Das ist ein wichtiger Schlag gegen diese linke Sprachverstümmelung. Womöglich ist damit also ein wichtiger Präzedenzfall geschaffen worden. Für die Klägerin Marlies Krämer ist der Kampf um diesen gendergerechten Quatsch auf Formularen jedoch noch nicht vorbei. Sie will nun einen Schritt weiter gehen und vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ziehen. „Ich gebe nicht auf, ich mache weiter, bis das Rennen gelaufen ist“, sagte die 82 Jahre alte Aktivistin den Mainstreammdien.
Frau Krämers Anwältin teilte diesbezüglich mit: „Wir reichen fristgemäß Klage ein, das ist beschlossene Sache“ und fügte hinzu „Meine Mandantin ist eine Kämpferin.“ Allerdings wird es nach ihren Worten zwei oder drei Jahre dauern, bis die Straßburger Richter darüber entschieden haben. Na ja, wenn man im hohen Alter nichts Besseres zu tun hat…
Christian Schwochert