Für die Bundesministerin Christine Lambrecht (SPD) soll Kindesmissbrauch weiter als „Vergehen“ gelten. Damit tritt sie offen den Forderungen von Kinderschutz-Organisationen entgegen, die klar sagen: „Auch einfacher Missbrauch ist ein Verbrechen!“ Unterstützung erhalten sie dabei auch von den Justizministern mehrerer Bundesländer – wobei man leider nicht sicher sein kann, ob dabei eher taktisches Verhalten dahinter steht.
Zu lange hat sich in diesem Bereich nichts getan. Nach jedem neuen Fall gab es die Forderungen nach Strafverschärfung, passiert ist nichts.

Julia von Weiler, Vorsitzende von Innocence in Danger e.V. gegenüber BILD: „Politiker müssen endlich verstehen, dass sexueller Missbrauch an Kindern kein kurzfristiges Wahlkampfthema ist, sondern eine Langzeit-Aufgabe: Richter an Familiengerichten müssen sich zu Themen wie sexueller Gewalt und Täterstrategien fortbilden.“
Und weiter: „Sexuelle Gewalt muss ein Pflichtbaustein im Studium der sozialen Arbeit werden. Und: Einfacher sexueller Missbrauch muss genauso hart bestraft werden wie schwerer sexueller Missbrauch. Auch einfacher Missbrauch ist ein Verbrechen – und kein Vergehen!“
Natürlich muss dabei Sorgfalt walten. Falsch verstandene Kinderzeichnungen hatten ab 1994 zu dem Mammutverfahren von Worms geführt, in dem zahlreiche zu Unrecht beschuldigte Personen angeklagt und letztlich freigesprochen werden mussten.

Es kann aber auch nicht sein, das selbst Wiederholungstäter wie im aktuellen Fall in Münster immer wieder mit Bagatellstrafen davonkommen, weil Missbrauch nur als Vergehen und nicht als Verbrechen eingestuft wird.
Übrigens: Wenn es um den „Kampf gegen Rechts“ geht, können Christine Lambrecht die Strafen nicht hart genug ausfallen. Erst im März begrüßte sie die Einrichtung eines Kabinettsausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus mit Begeisterung. Die „Bekämpfung des Rechtsextremismus und Rassismus in unserem Land“ sei nun „dauerhaft auf der höchsten politischen Ebene“ angesiedelt.
Derzeit gibt es wieder zahlreiche Appelle von Politikern an die Justiz, den Strafrahmen bei Kindesmissbrauch auszuschöpfen. Auch ohne Gesetzesänderungen könnten so wenigstens Wiederholungstäter rechtzeitig aus dem Verkehr gezogen werden. Nach bisherigen Erfahrungen ist damit aber nicht zu rechnen, nicht zuletzt deshalb, weil die Gerichte überlastet sind. (sp)
3 Antworten
Sex ist kein Grundbedürfnis wie Essen und Trinken! Und seine Befriedigung kein Menschenrecht! Hier muß angesetzt werden; denn nur dann gibt es keine Entschuldigung für sexuelle Übergriffe und ist grundsätzlich strafbar. Und gegen Kinder ist es besonders widerlich; denn zu einer reinen Kindheit gehört es, nichts damit zu tun zu kriegen!
SEHR GEEHRTER HERR TYCHE, SIE HABEN RECHT. DAß DIE KATHOLISCHE UND EVANGELISCHE KIRCHE DER BRD DIE MENSCHLICHE SEXUALITÄT VON IHRER PRIMÄREN AUFGABE DER REPRODUKTION ENTKOPPELT (STICHWORT GENDERKULT) HALTE ICH FÜR UNERTRÄGLICH. MERKE: MARIA WAR SO LANGE EINE „JUNGFRAU“, BIS SIE VON IHREM GATTEN JOSEF ENT-JUNGFRAUT WURDE UND DER LEGENDE NACH IHREN SOHN JESUS VON NAZARETH GEBAR.
ICH WERDE JETZT MAL – SEHR GERNE – PERSÖNLICH. ICH KANN DIE DUMMDREISTDÄMLICHE FRESSE DIESER HEXE NICHT MEHR SEHEN!!!!!!!!