Islamischer Terror trifft auf Kuscheljustiz

Wenn es darum geht Coronamaßnahmenkritiker oder gar GEZ-Gegner zu verfolgen, ist die Justiz unerbittlich. Man denke nur an Sieglinde Baumert, die in den Knast kam, weil die diese erzwungene Gebühr nicht bezahlen wollte.

von Christian Schwochert

Wesentlich milder ist man mit IS-Rückkehrerin Lisa R. Sie kommt mit einer Bewährungsstrafe davon, obwohl sie sich einer Terrororganisation angeschlossen hat, die etliche Menschen abschlachtete und noch immer aktiv ist und Leute ermordet. Und was tut die BRD-Regierung gegen den IS? Sie lässt die Terroristen zurückkehren, während Männer wie Assad, Putin und auch der König von Jordanien Abdullah II. bin al-Hussein den IS bekämpfen. Nicht zu vergessen die Kurden, sowie Freiwillige aus dem Iran, dem Libanon und natürlich tapfere christliche Freikorps. 

islamische Kämpfer

Sie alle geben ihr Bestes um diese Organisation dauerhaft loszuwerden und dies ist auch weitestgehend gelungen, aber was macht die BRD-Regierung? Sie lässt deren Anhänger wieder zu uns ins Land und dann wird die hier thematisierte Frau R. auch noch vom Landgericht Koblenz zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. 

Wenig überraschend sah es das Gericht als erwiesen an, dass die 30 Jahre alte Mutter dreier Kinder von September 2014 bis Januar 2019 Mitglied der Terrororganisation IS war. Die nach islamischem Recht verheiratete Frau reiste demnach nach Syrien, „um sich dort gemäß ihrer von Anfang an bestehenden Absicht dem IS anzuschließen“, teilte das Gericht mit. Wieso man sie dann nicht in dem Land vor Gericht stellte und bestrafte, wo die Verbrechen des IS vor allem begangen wurden, erklärten die Richter nicht. Stattdessen berichteten sie: „Die Angeklagte habe ihren Ehemann, der als Kämpfer für den IS eingesetzt worden sei, bei seinem Tun unterstützt, indem sie sich gemäß dem Frauenbild des IS untergeordnet, den gemeinsamen Haushalt verrichtet und ihn moralisch unterstützt habe, damit er uneingeschränkt der terroristischen Vereinigung als Kämpfer habe zur Verfügung stehen können.“

In sozialen Medien rechtfertigte die zum Islam konvertierte Deutsche die Gräueltaten des IS sowie die Tötung angeblicher Ungläubiger und rief andere Personen dazu auf, in das IS-Kalifat auszuwandern. Auch nahm sie an zwei „Sharia-Kursen“ teil. Als ihr erster Ehemann starb, blieb sie weiterhin Mitglied der Organisation und heiratete noch dreimal IS-Kämpfer. Zwei von ihnen starben ebenfalls. 

2019 flüchtete sie angeblich mit ihrem vierten Ehemann, ihrem Sohn und den beiden Zwillingen aus dem IS-Gebiet. Dabei wurde sie von kurdischen Kräften festgesetzt und in ein Lager gebracht. Dort musste sie rund ein Jahr bleiben, ehe sie im Januar 2020 in die Türkei abgeschoben wurde. Das Gericht begründete die Aussetzung der Strafe auf Bewährung damit, dass sie sich mit ihrem Entschluss, 2019 zu fliehen, vom IS losgesagt habe. Woran die Richter das festmachten ist leider nicht ersichtlich. Vielleicht ist sie ja auch abgehauen, weil das IS-Projekt 2019 gescheitert ist und sich der Traum von der Weltherrschaft nicht erfüllte. Trotzdem hat sie laut den Richtern „die Phase der religiösen Radikalisierung endgültig hinter sich gelassen“. Klar, wenn man den Krieg verloren hat…

Nun darf der BRD-Steuerzahler die IS-Braut und ihre IS-Kinder durchfüttern, während die etablierten Politiker ein gutes Gewissen haben, weil sie Lisa R. wieder ins Land holten.

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