Europäischer Gerichtshof attackiert ungarischen Grenzschutz!

„EuGH demontiert Ungarns Asylpolitik“, so oder ähnlich titeln Presseerzeugnisse wie das Handelsblatt. Die in Ungarn üblichen Containerlager für die Unterbringung abgelehnter Asylbewerber würden einer „Haft“ entsprechen.

Vier Asylforderer aus dem Iran und aus Afghanistan, die über die Türkei, Bulgarien und Serbien nach Ungarn gekommen waren, hatten geklagt. Natürlich nicht allein: Das Ungarische Helsinki-Komitee hatte die Klage vor dem Luxemburger Gericht vertreten. Vertreter dieser „Menschenrechtsorganisation“ sind ganz aus dem Häuschen: Das Urteil sei nicht nur ein großartiger Erfolg für die Vier, „sondern auch für die anderen Menschen, die in den Transitzonen schmachten, sowie für jeden gesetzestreuen ungarischen Staatsbürger.“

Viktor Orbán  [European People’s Party/Flickr]

Letztere könnten allerdings durchaus anderer Meinung sein. Es fragt sich auch, ob das Urteil wirklich eine „schwere Niederlage“ für den rechtsnationalen Ministerpräsidenten Viktor Orban darstellt, wie allgemein behauptet wird. Die Tatsache, dass bislang eine Reaktion der ungarischen Regierung auf das Urteil ausgeblieben ist, spricht gegen schwerwiegende Erschütterungen in Budapest.

An der ungarischen Politik der Abschottung und Abschreckung wird sich voraussichtlich nichts ändern. Das konnten auch mehrere Strafverfahren gegen das Land nichts verhindern, die von der EU-Kommission in der Vergangenheit eingeleitet wurden. Im Gegenteil: Ungarn konnte sich der Unterstützung anderer Visegrad-Staaten sicher sein, die der Merkelschen Einwanderungspolitik ebenfalls äußerst kritisch gegenüberstehen. Die „solidarische“ Verteilung der „Flüchtlinge“ in der EU kann deshalb sogar als gescheitert angesehen werden.

Der Europäische Gerichtshof hat sich allerdings wieder einmal als echter Feind Europas und der europäischen Völker bewiesen. Es ist an der Zeit, die Gerechtigkeit wieder in die Hände der Nationalstaaten zu legen! (sp)

Aktualisierung

Inzwischen hat Ungarn das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Unterbringung von Asylbewerbern zurückgewiesen.

Die ungarische Gesetzeslage und Praxis entsprächen internationalem Recht, erklärte Justizministerin Varga. Judit Varga stellte klar, dass die vier Migranten, um deren Fall es vor dem Europäischen Gerichtshof ging, die Transitzone jederzeit in Richtung Serbien hätten verlassen können.

Judit Varga (2019)
Elekes Andor – Eigenes Werk CC BY-SA 4.0

Die ungarischen Behörden hatten zuvor die gestellten Asylanträge mit der Begründung zurückgewiesen, die Menschen seien über den Nicht-EU-Staat Serbien eingereist, in dem ihnen weder Verfolgung noch ernsthafter Schaden drohten. Zudem sei in den Ländern, über die sie gekommen seien, ein angemessenes Schutzniveau gegeben.

Zur Zeit lehnt es Serbien jedoch ab, die aus dem Iran und Afghanistan stammenden Asylbewerber zurückzunehmen.

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2 Antworten

  1. Der Afghanistankrieg ist beendet, Khomeini verstorben. Die wirtschaftlichen Verhältnisse allerdings schlechter als in europäischen Länden. Lediglich für Frauen besteht ein Grund sie wegen Unterdrückung zu verlassen. Handelt es sich um Männer sind das reune Wirtschaftsflüchtlinge! Solche sind in ihrem Treiben immer illegal und waren in früheren Zeiten vogelfrei! D.h. sie durften von Jedermann erschlagen werden – sogar beim Alten Fritz, der für seine liberale Aufnahmepolitik bekannt war.

  2. Mich stört nur 1 an diesen globalen „Menschenrechtsaktivisten“: Wo sind dieselben Menschenrechtsfanatiker, wenn EU-Inländer (Deutsche, Österreicher, Ungarn) wegen ihrer regierungskritischen Meinung im Inland in MENSCHENUNWÜRDIGE Gefängnisse, PSYCHIATRIEN und ANDERE FOLTERANSTALTEN GESPERRT WERDEN. WO IST DANN DER BEISTAND DIESER DUNKLEN AKTIVISTEN? !