Ein weiterer „Einzelfall“: 83-jährige Seniorin vergewaltigt!

Die Asylpolitik von Angela Merkel kann man für diesen erneuten „Einzelfall“ nicht allein verantwortlich machen. Denn der Täter ist ein seit 21 Jahren zur Abschiebung fälliger Afghane; mitverantwortlich ist also zumindest auch die Vorgängerregierung Schröder/Fischer. Hätte eine der in dieser ganzen Zeit agierenden Regierungen ihre Pflicht getan, wäre dieser Gewaltverbrecher, der eine 83-jährige Seniorin aus Delitzsch, die altersbedingt an Schwerhörigkeit leidet, vergewaltigte, schon seit Jahrzehnten nicht mehr im Land.

Aber so kam es, dass die hochbetagte Christiane B. am frühen Abend des 9. Januar auf dem Nachhauseweg die Eisenbahnunterführung nahe eines Bahnhofs durchquerte. Aufgrund ihrer Hörbehinderung merkte sie nicht, dass ihr Hamid B. folgte und auf eine günstige Gelegenheit wartete. In der Unterführung stieß er die alte Frau von hinten brutal zu Boden. Die Seniorin knallte mit dem Gesicht auf den Asphalt. Laut Anklageschrift stellten sich sofort ungeheure Schmerzen ein. Auch die Zahnprothese der Hochbetagten brach durch den Aufprall. Den abgelehnten Asylbewerber, der zur Tatzeit eine Blutalkoholkonzentration von zwei Promille aufwies, interessierten die Schmerzen und Verletzungen der armen Frau jedoch nicht. Er vergewaltigte sie.

Zur Abwechslung kam das Mainstreammedium BILD einmal seiner journalistischen Pflicht nach und forschte nach. Das Ergebnis war, dass sie herausfanden, dass der Asylantrag von Hamid A. am 29. April 1999, abgelehnt wurde. Er ist immer noch hier, weil die zuständige Ausländerbehörde in Chemnitz damals eine Duldung ausgesprochen und diese 12-mal verlängerte. Die letzte Duldung lief im November 2019 aus.

Screenshot, Quelle: https://www.bild.de/regional/leipzig/dresden-aktuell/leipzig-asylantrag-vor-21-jahren-abgelehnt-warum-ist-der-noch-hier-71679464.bild.html

Damit stellt sich die Frage, warum ist er immer noch hier und erhielt dadurch die Gelegenheit, im Januar 2020 die hochbetagte Seniorin zu vergewaltigen? Hinzu kommt, dass es schon seit Jahren genügend Gründe gibt, den Täter abzuschieben. Sage und schreibe 25 Einträge finden sich in seiner Strafakte, darunter Körperverletzung, Diebstahl und im Jahr 2016 zwei Jahre Haft wegen Kindesmissbrauchs. Und das sind nur die Fälle, in denen er erwischt wurde. Trotzdem ist er immer noch hier, gefährdet die Bevölkerung und die Behörden schauen zu.

Allerdings hat die Staatsmacht nun nicht etwa ein Einsehen und schiebt den Kerl ab, sondern sorgt gleich für einen weiteren Vertrauensverlust der Einheimischen in das System. Denn das Landgericht Leipzig blieb mit der Freiheitsstrafe von vier Jahren sogar noch weit unter dem geforderten Strafmaß der Staatsanwaltschaft, die sieben Monate mehr wollte.

Christian Schwochert

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2 Antworten

  1. IN ISRAEL GIBT ES SCHON MEDIZINISCHE EXPERIMENTE, DASS MAN SOLCHE SCHLIMMEN TRIEBTÄTER MIT BESTIMMTEN TABLETTEN ZEITWEILIG-TEMPORÄR „KEMISCH KASTRIERT“. ICH MÖCHTE AUSDRÜCKLICH BETONEN, DASS ICH ZU DIESEN MAßNAHMEN ISRAELS NICHT STELLUNG BEZIEHEN MÖCHTE. ICH MÖCHTE NUR AUF DIESE MASSNAHMEN ISRAELS HINWEISEN UND SIE ZU EINER DEBATTE IN DEN RAUM GESTELLT WISSEN.

  2. Na dann hoffen wir doch mal, das die Frau den „Mann“ nicht ermutigt hat. Sonst leistet sie wohl der Frau Haverbeck bald im Gefängnis gesellschaft. In diesem perversen System ist alles möglich.