Infektionsschutzgesetz: Einschränkungen nur für Bio-Deutsche?

Die erste Schlacht ist geschlagen – zumindest im Bundestag. Seitens der Opposition wurde von einer »Abrissbirne für den Parlamentarismus« gesprochen, die »Corona-Notbremse« verbal zerrissen.

Es wäre müßig, jetzt noch einmal all die Kritik im Einzelnen aufzuführen. Wirklich Neues war nicht zu hören, was die erneute »Ermächtigung« der Bundesregierung betrifft, auch die Einschränkungen im Alltag bleiben die allseits bekannten.

Sonderrechte?

Interessanter ist es, sich die Ausnahmen von den Regeln anzusehen. Gleich an erster Stelle wird gefordert:

»Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum sind nur gestattet, wenn an ihnen höchstens die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person einschließlich der zu ihrem Haushalt gehörenden Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres teilnehmen; Zusammenkünfte, die ausschließlich zwischen den Angehörigen desselben Haushalts, ausschließlich zwischen Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partnern, oder ausschließlich in Wahrnehmung eines Sorge- oder Umgangsrechts oder im Rahmen von Veranstaltungen bis 15 Personen bei Todesfällen stattfinden, bleiben unberührt.«

Diese Bestimmung gilt bekanntlich nicht für die Angehörigen bestimmter Clans. Die Familie einer durch Betrügereien (Enkeltrick) bekannten Sippe konnte erst von wenigen Tagen ihren – ausgerechnet an Corona – verstorbenen »Friedensrichter« Adam Goman im angemessenen Rahmen zu Grabe tragen. Die Polizei sollte mit einem Großaufgebot sicherstellen, dass die Corona-Auflagen erfüllt wurden.

Polizeieinsatz: privates Treffen mit dreißig Personen (Screenshot)

Dennoch konnte nicht verhindert werden, dass (wie RTL berichtete) während der Beerdigung ein Neffe des Verstorbenen einer Ärztin drohen konnte, die er für den Tod seines Onkels verantwortlich machte. Inzwischen ist eine weitere Clan-Größe an Corona verstorben, die nächste Beerdigung dürfte die gleichen Ausnahmen von den Corona-Regeln nur für Deutsche und sonstige »brave Bürger« mit sich bringen.

Doch auch Hochzeiten wie zuletzt beim Remmo-Clan in Berlin werden wie selbstverständlich (und von der Polizei begleitet) geduldet. Etwas Aufregung in der Boulevard-Presse, Kritik im Bundestag von Alice Weidel (AfD) und man geht wieder zur Tagesordnung über. Handelt es sich bei den eben genannten Beispielen um Fälle geduldeten Gesetzesbruches, werden ganz konkrete Privilegien für die »Neubürger« bei der Reform des Infektionsschutzgesetzes festgeschrieben:

Versammlungen im Sinne des Artikels 8 des Grundgesetzes sowie Zusammenkünfte, die der Religionsausübung im Sinne des Artikels 4 des Grundgesetzes dienen, unterfallen nicht den Beschränkungen nach Absatz 1.

Herzensanliegen: »Ein Glückwunschwort von Bundeskanzlerin Merkel anlässlich des Monats Ramadan – Bundeskanzlerin Merkel gratuliert den Muslimen anlässlich des Monats Ramadan und wünscht ihnen ein gesegnetes Fasten.«

Bekanntlich befindet sich die islamische Welt am Beginn des Fastenmonats Ramadan. Dafür dürfen Muslime Straßen bevölkern und sich zum gemeinsamen »Fastenbrechen» versammeln. Nebenbei wundert man sich, warum jüngere Menschen mit »Migrationshintergrund« überproportional die Intensivstationen belegen! Kritik an diesen Zuständen ist unerwünscht – schließlich könnten so auch Mitternachtsmessen stattfinden – nur hört man davon recht wenig!

Der Weg in eine andere Republik wird weiter beschritten. Die aktuelle Gesetzesvorlage bezieht sich zwar auf die Bekämpfung der Pandemie. Es muss jedoch davon ausgegangen werden, dass auf ähnliche Weise auch in anderen Krisensituationen gehandelt werden wird. Insbesondere bürgerkriegsähnliche Zustände unter Beteiligung der oben genannten Parallelgesellschaften könnten zu einer weiteren Demontage der Demokratie führen – Sonderregeln inbegriffen.

Stefan Paasche

Weiterführende Informationen:

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