Demonstrationsverbot: Bundesregierung als Rechtsbrecher!

Verfassungsrechtler widerspricht Bundesregierung

Für ein Demonstrationsverbot, wie es das Bundesinnenministerium nach der Corona-Großdemonstration am Samstag, dem 01. August 2020 in Berlin ins Gespräch gebracht hatte, gibt es hohe Hürden. Darauf hat nun der Bremer Verfassungsrechtler Ulli Rühl hingewiesen. Artikel 8 des Grundgesetzes gewähre grundsätzlich die Versammlungsfreiheit, erklärte Rühl dem Weserkurier. Nach den Versammlungsgesetzen der Länder können Demonstrationen zwar untersagt werden, wenn die öffentliche Sicherheit in Gefahr ist. Einen solchen Fall müssen die zuständigen Behörden jedoch gut begründen. Ein Verbot komme etwa dann in Frage, wenn „der Veranstalter vorher ankündigt, dass er sich nicht an die Auflagen halten wird“, meinte Rühl. Und er muss es wissen; immerhin ist er Professor für Öffentliches Recht und Verfassungsrecht an der Universität Bremen. Zuvor war er unter anderem als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesverfassungsgericht tätig. Bezüglich des Versammlungsrecht kommt er außerdem zu dem Schluss, dass es auch mildere Maßnahmen als ein Komplett-Verbot im Vorfeld gibt:

Die Behörden könnten zum Beispiel Auflagen wie Mindestabstand und Maskenpflicht erlassen, oder eine bereits laufende Demonstration auflösen, wenn die Auflagen nicht eingehalten werden. Das Bundesverfassungsgericht befand im April, dass nicht einmal die damaligen Ausgangsbeschränkungen ein generelles Versammlungsverbot rechtfertigten. Selbst die Festlegung, dass sich in der Öffentlichkeit maximal zwei Personen, die nicht dem gleichen Hausstand angehören, gemeinsam aufhalten dürfen, lasse den Behörden Spielraum. Auf die Frage was denn nötig wäre, um Situationen wie die neulich in Berlin zu vermeiden, antwortete der Gelehrte:

„Da kann ich auch nur spekulieren. Wäre ich die Behörde, würde ich genau darauf achten, dass der Veranstalter entsprechende Maßnahmen ergreift, um die Einhaltung der Auflagen sicherzustellen. Er müsste mich dann überzeugen, dass er im Zweifelsfall die Veranstaltung auch selbst beendet, wenn Regeln missachtet werden.“

Ob diese Regeln tatsächlich sinnvoll sind, steht auf einem anderen Blatt. Zumal doch ins Auge sticht, dass bei den vergangenen „Black Lives Matter“-Demos die Corona-Regeln nicht eingehalten wurden, wobei es aber keinen großen medialen Aufschrei gab. Aber vielleicht glauben die hohen Herren da oben auch, dass Migranten und Linke immun gegen das Virus sind…

Christian Schwochert

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Publiée par Deutsche Stimme sur Jeudi 6 août 2020

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Eine Antwort

  1. Ob man bei DIESEM Uniprof von einem „WIDERSPRECHEN“ GEGEN die KUNTERBUNT-MULTIKULTE „Regierung“ SPRECHEN KANN, LAß ICH MAL DAHINGESTELLT. SCHLIEßLICH FABULIERT ER GENAU SO WIE DIE „Regierung“ VON VERSAMMLUNGSEINSCHRÄNKENDEN MAßNAHMEN (WENN AUCH ERST IM VERSAMMLUNGSDURCHGANG). RICHTIG IST, DAß ES DIESER „Regierung“ LÄNGST NICHT MEHR UM DIE ÄUßERE FORM DER MASSENDEMOS GEHT (ALSO UM IHR WIE), SONDERN 1IG UND ALLEIN UM EINE KASTRATION IHRER INHALTE. GUTER ARTIKEL!