Corona macht’s möglich: Wohnungslose EU-Bürger haben Anspruch auf Hartz IV!

Wohnungslose EU-Bürger hatten bislang keinen Anspruch auf die Zahlung von Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV). Das galt auch dann, wenn sie vorgaben auf Arbeitssuche in Deutschland zu sein. Unter dem Eindruck der Covid-19-Pandemie ist nun ein Urteil gefallen, das diese Lage grundlegend – und wahrscheinlich auch dauerhaft – ändert.

Gemäß einer Entscheidung des Sozialgerichts Düsseldorf (Az.: S 25 AS 1118/20 ER) wurde das Jobcenter im Rahmen des Eilrechtsschutzes verpflichtet, einem Portugiesen vorläufige Leistungen in Höhe des Regelbedarfs zu gewähren.

Symbolbild; Quelle: privat

Der Mann hatte sich nach eigenen Angaben seit 1994 in Deutschland aufgehalten und ist obdachlos. Trotz der aktuellen Rechtslage beantragte er beim Jobcenter Grundsicherung für Arbeitsuchende. Da er sich nur zum Zweck der Arbeitsuche in Deutschland aufhalten würde und einen ununterbrochenen Aufenthalt nicht nachweisen konnte, wurden ihm die beantragten Leistungen verweigert.

Der EU-Bürger reichte deshalb einen Antrag auf sozialgerichtlichen Eilrechtsschutz ein, der letztlich Erfolg hatte. Ob er dies allein getan oder Rechtshilfe von anderer Seite erhalten hat, ist den Meldungen über diesen Fall bisher nicht zu entnehmen.

Das Gericht vertrat die Ansicht, dass das Existenzminimum auch unabhängig vom Vorliegen eines Daueraufenthaltsrechts gesichert sein müsse. Damit verbunden ist auch ein Anspruch auf vollständige medizinische Versorgung.

Wegen der Pandemie und der damit verbundenen Einschränkungen sei es für Wohnungslose besonders schwierig, an Leistungen zu gelangen. Zudem könne man dem Portugiesen in der aktuellen Situation nicht zumuten, in sein Heimatland zurück zu reisen und dort Leistungen zu beantragen.

Es bleibt nun abzuwarten, inwieweit diese Gerichtsentscheidung Wirkung entfaltet. Insbesondere in osteuropäischen EU-Ländern könnte der Klang des Geldes auf offene Ohren stoßen! (sp)

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Eine Antwort

  1. Ich hatte es schon vor dem Lesen vermutet, dass dieser Herr aus Portugal Hartz IV nun bekommt, weil er kein Deutscher ist. Ein Deutscher hätte sich da die Zähne ausgebissen!! Und plötzlich geht es den Deutschen im eigenen Land schlechter als den Ausländern. Schande für den Schlafmichelstaat.