Eine der letzten Schranken, die im Selbstbedienungsladen BRD noch bestand, ist vom Europäischen Gerichtshof in Luxemburg beseitigt worden.
Hintergrund des Falls ist eine Bulgarin, die mit ihren drei Kindern nach Deutschland gezogen war. Sie beantragte Kindergeld auch für die ersten drei Monate (August bis Oktober 2019) ihres Aufenthalts. Da sie und ihr Mann keinen Job in Deutschland hatten, lehnte die Familienkasse Niedersachsen-Bremen ab – zu Unrecht, wie der EuGH nun feststellte. Wenn der Aufenthalt der Unionsbürger rechtmäßig ist, seien sie genauso zu behandeln wie inländische Staatsangehörige. Die vom deutschen Gesetzgeber hinsichtlich solcher Familienleistungen vorgesehene Ausnahme vom Grundsatz der Gleichbehandlung von Inländern und EU-Ausländern sei mit dem EU-Recht nicht vereinbar.
Die beanstandete Regelung im Wortlaut:
Es war übrigens das Finanzgericht Bremen selbst, dass seine Entscheidung in dem Fall aussetzte und den EuGH anrief. Ein Blick in den Beschluss zeigt außerdem, dass es sich wohl um eine Familie mit sehr speziellen Gewohnheiten handelt:
So beantragte besagte Familie erstmals im Mai 2015 Kindergeld für ihre drei Kinder, was sie auch prompt überwiesen bekam. Am 3. Juni 2016 stellte die Familienkasse die Zahlung von Kindergeld ein, nachdem die Familie unbekannt verzogen war. Außerdem wurde das für den Monat Mai 2016 auf gezahlte Kindergeld in Höhe von 576,00 € von der Familie zurückgefordert. Weitere Versuche in den Jahren 2017 und 2018 Kindergeld (u.a. in NRW) zu erhalten scheiterten, weil amtliche Schreiben jeweils mit dem Vermerk des Postdienstleisters »Empfänger unbekannt« auf dem Briefumschlag zurückkamen. Nun also hat es geklappt und auch zahlreiche andere Einwanderer in unser Sozialsystem wird es freuen.
Pro forma gibt es laut Urteil des EuGH noch eine Einschränkung: Die Zuzügler aus anderen EU-Staaten müssen während der fraglichen ersten drei Monate tatsächlich ihren »gewöhnlichen Aufenthalt« in Deutschland begründen, ein nur vorübergehender Aufenthalt genüge nicht. Doch wer wollte das kontrollieren und gegebenenfalls Geld zurückfordern! (sp)
Dass wir darüber hinaus noch ganz andere Probleme im Lande haben, zeigen die Berichte der Polizei, die nun folgen:
SEXUELLE ANGRIFFE:
► Eine 13-Jährige wurde in Siegen gegen „18 Uhr“ am „Samstag, den 23. Juli, … gegen ihren Willen unsittlich berührt“! „… stellte die Bundespolizei … einen 14-jährigen … zuvor eine 13-Jährige gegen ihren Willen unsittlich berührt … Sie meldete sich nach dem Vorfall in Begleitung ihrer Freundin bei der Bundespolizei … wandte sich ein 13-jähriges Mädchen, in Begleitung ihrer gleichaltrigen Freundin, an die Bundespolizei … sie kurz zuvor … von einem Jugendlichen angesprochen … Kurz darauf hatte er ihr an das Gesäß und ihre Brüste gefasst.
Obwohl sie deutlich ausdrückte, dass sie dies nicht wolle, wiederholte er seine Handlung und küsste sie auf die Wange. Daraufhin … sie mit ihrer Freundin vor dem Jugendlichen und seinem Freund weggelaufen. … konnte der 14-jährige … und sein Begleiter durch die Bundespolizei … gestellt werden. … Ermittlungsverfahren wegen sexueller Belästigung … unter Absprache mit dem Jugendamt … sicherte die Bundespolizei die Abreise des jungen Tatverdächtigen …“
Täter: „… der … Afghane …“
Quelle: Polizeibericht „BPOL NRW: 13-Jährige sexuell belästigt – Bundespolizei stellt 14-jährigen Tatverdächtigen“ vom 25.07.2022.
VERSUCHTE TÖTUNGSDELIKTE:
► 2 je 32- und 40-Jährige wurden am „30.12.2021,“ einem Donnerstag, gegen „13:01 Uhr“ in Hamburg beschossen und „dadurch lebensgefährlich verletzt“! „… Beamte der Mordkommission (LKA 41) haben ein versuchtes Tötungsdelikt … aufgeklärt … Zwei Haftbefehle… wurden inzwischen vollstreckt. … Ermittlungen … Der 41-jährige … am Tattag mit einer Schusswaffe auf die Geschädigten geschossen und sie dadurch lebensgefährlich verletzt … Der jüngere Mann … ihn bei der Tatbegehung unterstützt … Staatsanwaltschaft … Haftbefehle gegen die Tatverdächtigen …
Mitte Juli wurde der Hauptverdächtige durch die italienische Polizei in Rom verhaftet. Er befindet sich dort in Auslieferungshaft. Am Freitag“, dem 22.07.2022, „vollstreckten Beamte … den Haftbefehl gegen den … Mittäter. … wurde die Wohnung des 36-Jährigen … von den Mordermittlern durchsucht und Beweismittel sichergestellt. … Ermittlungen … dürfte das Motiv der Tat in Streitigkeiten in der örtlichen Drogenszene zu suchen sein.“
2 Täter: „… der beiden … Türken …“
Quelle: Polizeibericht „POL-HH: 220725-1. Vollstreckung zweier Haftbefehle nach Aufklärung eines Tötungsdeliktes in Hamburg-Harburg“ vom 25.07.2022.
Weiterführende Informationen:
BRD aktuell: Psychiatrie für Attentäter, Bewährung für Vergewaltiger
BRD aktuell: »Asylbewerber zieht es vor allem nach Deutschland«
► Ein 57-Jähriger wurde in Essen am „Freitagmittag (22. Juli) gegen 13 Uhr“ von 2 Tätern angegriffen und „mit mehreren Stichverletzungen im Oberkörper“ lebensgefährlich verletzt! „… Zeugen gaben an, dass zwei Männer den 57-jährigen … angriffen hätten, als dieser das Haus verließ. Als das Opfer sich zurück ins Haus rettete, flüchteten die beiden Tatverdächtigen …, stiegen in einen dort geparkten weißen Kastenwagen und entfernten sich in unbekannte Richtung. … Fahndung …
Am Einsatzort fanden die Beamten einen 57-jährigen mit mehreren Stichverletzungen im Oberkörper. Dieser wurde bereits von Mitarbeitern einer Hilfsorganisation, die zufällig in der Nähe waren, versorgt. … Notarzt … Behandlung … brachte den lebensgefährlich verletzten Mann in ein Krankenhaus. … ergaben sich Hinweise auf einen Tatverdächtigen. Am Freitagabend“, dem 22.07.2022, „wurde die Wohnung eines 29-Jährigen …, der bereits polizeilich bekannt ist, durchsucht und der Tatverdächtige vorläufig festgenommen. … befindet sich der Mann in Untersuchungshaft wegen des Verdachts des versuchten Totschlags. … Ermittlungen zum Mittäter und den Hintergründen der Tat … Polizei … Mordkommission …“
2 Täter: „… eines …syrisch…“
Quelle: Polizeibericht „POL-E: Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Essen und Polizei Essen: Essen: 57-Jähriger auf der Straße niedergestochen – Tatverdächtiger festgenommen“ vom 25.07.2022.
Weiterführende Informationen:
BRD aktuell: Gewalt auf dem George-Floyd-Sportplatz!
Chemnitz, Köthen, München: Wenn die “bunte Vielfalt” ihr “Gesicht” zeigt!
BRD aktuell: Importierte Konflikte auf dem Fußballplatz
► Ein 44-Jähriger wurde am „Nachmittag des 23. Juli,“ einem Samstag, „gegen 16.15 Uhr,“ in Bochum angeschossen und „am Bein schwer verletzt“! „… kam es auf einem Tankstellengelände … zu einer versuchten schweren Körperverletzung. … ist es bei einem Zusammentreffen zweier sich bekannter Personen zu einer Schussabgabe gekommen. Dabei wurde ein … am Bein schwer verletzt. … könnte ein Streit für diese Tat ursächlich sein. Der tatverdächtige … entfernte sich mit seinem Auto von der Örtlichkeit. Der angeschossene … suchte in der Tankstelle Hilfe. … Erstversorgung … Rettungswagen … Krankenhaus … konnten Polizisten den Flüchtigen … antreffen und festnehmen. Die Tatwaffe, ein Revolver, befand sich im Fahrzeug und wurde sichergestellt. … Polizei … Mordkommission … Staatsanwaltschaft … Noch heute“, am 24.07.2022, einem Sonntag, „wird … der 48-jährige … einem Haftrichter vorgeführt.“
Täter: „Der … kroatische Staatsangehörigkeit…“
Quelle: Polizeibericht „POL-BO: Gemeinsame Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Bochum und des Polizeipräsidiums Bochum – Schussabgabe auf 44-jährigen Essener auf Tankstellengelände“ vom 24.07.2022.
► Ein 35-Jähriger wurde am „vergangenen Sonntagvormittag, dem 24.07.2022, … in Mainz … am späten Nachmittag, gegen 17:30 Uhr… mit einer Eisenstange“ geschlagen und er erlitt „hierdurch schwere Verletzungen“! „… kam es auf dem Hof eines Obstbauers … zu einer Auseinandersetzung zwischen mehreren Erntehelfern, wobei insgesamt vier Personen leicht verletzt wurden.
Unsere Empfehlung:
Nachdem die morgendliche Auseinandersetzung durch den Einsatz von Polizeikräften geschlichtet werden konnte, kam es am späten Nachmittag… zu einer erneuten Auseinandersetzung. … schlug ein 22-Jähriger mit einer Eisenstange auf einen 35-Jährigen ein, der hierdurch schwere Verletzungen erlitt … in ein Krankenhaus eingeliefert … Von weiteren anwesenden Personen konnte dem 22-jährigen die Eisenstange abgenommen werden. Der 22-Jährige … wurde von … Polizeikräften vorläufig festgenommen … Staatsanwaltschaft … Ermittlungsrichter … Gegen den 22-Jährigen … Haftbefehl wegen versuchten Totschlags … er wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. … Kriminalpolizei … Staatsanwaltschaft … Ermittlungen …“
Täter: „Der … rumänische Staatsangehörige …“
Quelle: Polizeibericht „POL-PPMZ: Versuchtes Tötungsdelikt unter Erntehelfern Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mainz und des Polizeipräsidiums Mainz“ vom 26.07.2022.
► Ein 25-Jähriger wurde „am Montagmittag“, dem „25.07.2022, 12:45 Uhr“, in Hamburg „durch einen Messerstich lebensgefährlich verletzt“! „Ein 17-jähriger … einen 25-Jährigen durch einen Messerstich lebensgefährlich verletzt … Gestern Abend“, am 27.07.2022, einem Mittwoch, „vollstreckten Zielfahnder des Landeskriminalamts (LKA 23) einen Haftbefehl gegen ihn, … Staatsanwaltschaft … Amtsgericht … griff der 17-Jährige den Geschädigten aus bislang unbekannten Gründen an und versetzte ihm einen Messerstich in den Oberkörper. Anschließend flüchtete der Angreifer …
Der lebensgefährlich verletzte 25-Jährige … von einer Streifenwagenbesatzung erstversorgt … anschließend … Rettungswagen … Krankenhaus … Fahndungsmaßnahmen … Mordkommission (LKA 41) … Ermittlungen … Die Staatsanwaltschaft … erwirkte … einen Haftbefehl gegen den Jugendlichen, den Zielfahnder gestern Abend … vollstreckten. … Die Ermittler gehen … davon aus, dass die Beteiligten einander bekannt sind. … Ermittlungen … Mordkommission …“
Täter: „Ein … Rumäne …“
Quelle: Polizeibericht „POL-HH: 220728-3. Vollstreckung eines Haftbefehls nach versuchtem Tötungsdelikt in Hamburg-Altstadt“ vom 28.07.2022.