Asyl: Hartz IV und der Tag gehört dir

Der bei vielen Leuten beliebte Spruch „Hartz IV und der Tag gehört dir“ ist für manche Menschen in Deutschland wesentlich zutreffender als für andere. So enthüllte PolitikStube.de, dass fast 200.000 Ausländer seit mehr als zehn Jahren durchweg Hartz IV beziehen.

Christian Schwochert

193.000 nichtdeutsche Staatsangehörige erhalten demnach durchgehend seit mehr als 10 Jahren Hartz IV. Davon ganze 103.000 Ausländer bereits seit 15 Jahren. Das bedeutet, dass mehr als ein Drittel der Langzeitbezieher von Hartz IV Ausländer sind. Und das bei einem offiziellen Bevölkerungsanteil von angeblich nur rund 12,5 Prozent. Damit sind Nichtdeutsche dreifach überrepräsentiert; was erneut belegt, dass die Geschichte der Migration nach Deutschland eindeutig keine Erfolgsgeschichte ist. Im Gegenteil: Die Einwanderung erfolgt vor allem in die Sozialsysteme und das bei langfristiger und potentiell lebenslanger Abhängigkeit von diesen Migranten.

(Symbolbild)

Damit ist der Fachkräftemythos der Altparteien und Mainstreammedien einmal mehr entzaubert. Die Frage ist nur, was fangen die arbeitslosen Migranten mit ihrer Freizeit an? Na ja, dank ihrer Arbeitslosigkeit haben sie mehr Zeit zur Fortpflanzung und auch das finden einer geeigneten Partnerin ist dank der für besonders aus dem Orient importierten Ehevermittlung kein Problem. Zumal ein Migrant mit Hartz IV für eine Frau aus einem Dritte-Welt-Land durchaus attraktiv ist.

Gut, um fair zu sein, die fast zwei Drittel übrigen Hartz IV-Bezieher sind Deutsche, aber man darf auch die moralische Wirkung nicht vergessen, wenn Ausländer ins Land kommen und ihr Leben lang von Harzt IV leben. Viele Deutsche werden sich infolgedessen denken: „Warum mache ich es nicht einfach genauso?“

Und dieser Gedanke ist auch naheliegend, denn welcher Deutsche möchte sich schon abackern, während seine Mitbürger mit Migrationshintergrund „super derbe chillen“, wie es Neudeutsch heißt? Da macht man es lieber genauso, aber dann hat man das Problem, dass deutsche Frauen natürlich mehr Wohlstand gewöhnt sind als Dritte-Welt-Damen, die mit Hartz IV zufrieden sind. Kurz: Man bekommt als Einheimischer Probleme bei der Partnerfindung, während die Migranten auch dieses Problem nicht haben.

Zudem stellt sich die Frage: Wenn fast 200.000 Personen ohne deutschen Pass seit über zehn Jahren durchgängig Hartz IV beziehen, warum dürfen sich diese Menschen so lange hier aufhalten?

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Doch man kann bekanntlich jede Ungerechtigkeit noch steigern. So will die Stadt Norderstedt für neuen Wohnraum sorgen. Jedoch nicht für die einheimische Bevölkerung, sondern für neue Scheinasylanten aus aller Herren Länder. In dieses Projekt sollen bis zu 25 Millionen Euro investiert werden. Allerdings sollen mit dem Geld nur 4 neue Häuser gebaut werden. Dass da keine 0815-Wohnungen entstehen, das dürfte in Anbetracht der hohen Summe, die Norderstedt ausgeben will, klar sein.

SPD, Grüne, Linke und die „Wählergemeinschaft wir in Norderstedt“ hat das Projekt gegen die Stimmen von CDU, FDP und AfD durchgeboxt.

Die Neubauten seien nötig, weil die jetzige Unterkunft, die Räume in einer ehemaligen Realschule ungeeignet sind. Außerdem hätten es „Flüchtlinge“ auf dem Wohnungsmarkt schwer, so zumindest die Auffassung der Stadt Norderstedt. Gibt es nicht auch Deutsche, die es schwer auf dem Wohnungsmarkt haben? Manche können sich nicht einmal die Kaution leisten, geschweige denn die hohen Mieten. Deutsche Familien mit mehreren Kindern sind bei Vermietern gänzlich ungebetene Mieter. Zudem gibt es zahlreiche wohnungslose Deutsche. Wer kümmert sich darum?

Aber es gibt auch gute Nachrichten. Gnädigerweise sollen bei Leerstand der Flüchtlingswohnungen, die über Küche, Bad, Wohn- und Schlafzimmer verfügen und voll eingerichtet sind, auch deutsche Mieter dort einziehen können. Ob es überhaupt dazu kommt und ob vorher eine Grundsanierung fällig ist, wird man sehen.

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Eine Antwort

  1. Gegen die Vergabe von Neubauwohnungen nur an Flüchtlinge wie in Noderstedt sollte unbedingt vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt werden. Das verstößt gegen den verfassungsmäßigen Grundsatz der Gleichbehandlung.