Aktion Maulkorb: Pressekodex für die Polizei

Das politisch korrekte Gutmenschentum treibt immer schlimmere Blüten. Besonders dort wo die Grünen mit an der Regierung sitzen, kommt es zu ständig neuen Aktionen gegen alles und jeden der unser Land zusammenhält. Das betrifft natürlich auch die Polizei. So hat nun Baden-Württembergs Innenministerium die Polizei dazu angehalten, die Nationalität von Tatverdächtigen nur in Ausnahmefällen zu nennen.

von Christian Schwochert

Und es kommt noch schlimmer: Bei tatverdächtigen Kindern solle über die Staatsangehörigkeit grundsätzlich nicht berichtet werden, teilte das Staatsministerium mit. Das ist wirklich unfassbar, zumal gerade Kinder und Jugendliche, die von unseren Politikern massenfach nach Deutschland eingeladen wurden, oftmals keinerlei Hemmungen haben, sich in Banden zusammenzurotten und Straftaten zu begehen. 

Symbolbild

Die Herkunft und damit Beschreibung solcher Kriminellen nicht mehr zu nennen kommt im Grunde einer Vertuschung gleich. Sie setzt dadurch die Einheimischen einer weiteren Bedrohung aus. Wenn solche Banden in der Nähe sind und sie von den Normalbürgern mangels Polizeiwarnungen ignoriert werden, kann die mit ihnen verbundene Gefahr leicht unterschätzt werden. Das wiederum kann schnell dazu führen, dass die Bürger leichter Opfer einer Straftat werden.

Kodex des Deutschen Presserates außer Kraft gesetzt

Passend zu diesem links-grünen Irrsinn wurde für die Pressesprecher der Polizei ein Pressekodex mit landesweiten Standards erarbeitet. Der vom Ministerium auch als Grundsatzpapier bezeichnete Pressekodex gelte »quasi als Selbstverpflichtung«.

Bislang hatten sich die Sprecher der baden-württembergischen Polizei am Pressekodex des Deutschen Presserates orientiert. Als Gründe für die neuen Vorgaben nannten die Verantwortlichen die Anforderungen an die polizeiliche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, die in den vergangenen Jahren immer komplexer geworden sei. So müsse polizeiliche Pressearbeit beispielsweise den Schutz persönlicher Daten berücksichtigen.

»Mit der Einführung eines Pressekodex für unsere Polizei sind wir abermals bundesweiter Vorreiter im Bestreben, staatliches Handeln so transparent wie möglich zu machen. Wir möchten damit ein noch verlässlicherer Partner für die Medien und weiterhin eine solide Informationsquelle für unsere Bürgerinnen und Bürger sein.«

So zumindest Innenminister Thomas Strobl (CDU), der für seine Partei fleißig grün-linke Politik betreibt. 

Laut Pressekodex soll die Polizei Baden-Württembergs darauf achten, bei ihrer Berichterstattung die Unantastbarkeit der Menschenwürde zu wahren und zu schützen. Sie solle neutral, unbefangen und sachlich sein. Bloßstellende oder herabwürdigende Meldungen seien ebenso verboten wie Verstöße gegen das Gleichheitsrecht des Grundgesetzes. Das sind zwar alles Dinge, die von der Polizei ohnehin schon so gemacht werden, aber jetzt kommt es: Denn Veröffentlichungen, die Vorurteile gegen einzelne Bevölkerungsgruppen oder ethnische Minderheiten schüre, sind dem Kodex zufolge zu unterlassen.

Schlechte Erfahrung = Vorurteil?

Und da liegt dann eben der Hund begraben, denn den Politikern zufolge schürt es ja angeblich schon Vorurteile, wenn die Herkunft der Täter genannt wird. Nur wieso? Sind die Vorurteile etwa nicht berechtigt, wenn bestimmte Bevölkerungsgruppen überdurchschnittlich kriminell sind? Und warum sollte man das verschweigen?

Ganz einfach: Weil aus diesen Fakten logische Forderungen nach konsequenten Abschiebungen und einer an den Interessen des eigenen Volkes orientierten Zuwanderungspolitik erwachsen könnten. Hinzu kämen auch noch Forderungen nach einer Bestrafung der für die verfehlte Migrationspolitik verantwortlichen Politiker. Das ist etwas, was die Verantwortlichen natürlich nicht wollen. Deswegen vertuschen sie lieber die Folgen ihrer Politik und jammern über »Vorurteile«.

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