Karlsruhe: Merkels Rechtsverletzung

Das Bundesverfassungsgerichts hat geurteilt: Die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel hat ihre Neutralitätspflicht verletzt, als sie die Wahl des thüringischen Ministerpräsidenten Thomas Kemmerich mit den Stimmen

„NPD-Ortsvorsteher Jagsch ist abgewählt“

Die öffentlich-rechtliche, eigentlich zur Neutralität verpflichtete Redaktion der Hessenschau ließ es sich nicht nehmen, ihrer Überschrift noch einen Hinweis auf die „Skandal-Wahl in Altenstadt“ hinzuzufügen.