BUNDESTAG ÄNDERT HAUSORDNUNG
Im Deutschen Bundestag gilt nunmehr eine veränderte Hausordnung. Als Begründung dient der vorgebliche Schutz gegen Extremisten. Hiermit sind jetzt keinesfalls Schutzmaßnahmen gegen mögliche islamistische Anschläge
Im Deutschen Bundestag gilt nunmehr eine veränderte Hausordnung. Als Begründung dient der vorgebliche Schutz gegen Extremisten. Hiermit sind jetzt keinesfalls Schutzmaßnahmen gegen mögliche islamistische Anschläge
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