Spitzenbeamte besser geschützt als Bürger?

Der Vorstoß des Bundes, Spitzenbeamten einen zweiten leeren Sitzplatz in den Zügen der Bahn zu finanzieren, ist gescheitert. Geplant war, ihnen bei Dienstreisen auf Kosten des Steuerzahlers damit den Nachbarplatz frei zu halten. Dadurch sollte der reisende Beamte vor Ansteckung besser geschützt werden.

Bekannt wurde dieses Vorhaben, nachdem u.a. in der Süddeutschen Zeitung über ein Schreiben des Bundesinnenministeriums, das an Oberste Bundesbehörden wie Ministerien, Bundesrechnungshof und Zentrale der Bundesbank gerichtet war, informiert wurde. Die Maßnahme, die im Bundesreisegesetz als „erweiterte Erstattungsmöglichkeit“ festgeschrieben wurde, sollte bis Ende März befristet sein.

Quelle: Bild von Birte auf Pixabay 

Meinungswechsel

Nach heftigen Reaktionen der Öffentlichkeit wurde der Plan schnell ad acta gelegt. Dabei spielte die Tatsache eine Rolle, dass der Bund und auch die Bahn, deren Eigentümer der Bund ist, bisher einen garantierten Mindestabstand in den Zügen abgelehnt hatten, weil es in den Zügen keine besondere Ansteckungsgefahr gebe.

So hatte Fernverkehrs-Bahnvorstand Berthold Huber selbst erklärt, dass er „mit Überzeugung“ sagen könne, dass es keinerlei Belege für ein besonderes Infektionsrisiko an Bord gäbe. Auch Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hatte zuvor betont, dass das Reisen in den Zügen sicher sei. Es würde ein Hygienekonzept geben, es wird darauf geachtet, dass die Maskenpflicht eingehalten wird, auch werden Mitreisende bei Bedarf darauf hingewiesen, den Abstand zueinander einzuhalten.

Andreas Scheuer (Screenshot)

Die linke Hand scheint – wie so oft – nicht zu wissen, was die rechte tut. Während einige Mitarbeiter der Ministers (oder seine Berater) daran glauben, dass mit ihren Konzepten ein ausreichender Schutz erzeugt werden könnte, wollten andere lieber für die Beamten zusätzlichen Kosten in Form von zweiten frei bleibenden Nachbarplätzen übernehmen.

Es könnte natürlich auch sein, dass die Bahn bei der Frage nach der Sicherheit vor Ansteckung deshalb einen Persilschein ausgestellt bekommen hat, weil ihre Einnahmen seit Beginn der Pandemie massiv eingebrochen sind. Die FAZ schreibt, dass die Bahn in den ersten zehn Monaten 2020 bereits einen Verlust von 5,6 Milliarden Euro eingefahren hat. Wie die Bildzeitung berichtet, sind in diesem Zeitraum 53 Millionen weniger Passagiere von der Bahn befördert worden als ein Jahr zuvor. Im Jahre 2020 lag die Auslastung der Züge zwischen 20 und 25 Prozent.

Auf die vom Bund bezahlten leeren Sitzplätze wird die Bahn dennoch erst einmal verzichten müssen.

Ansteckungsgefahr in öffentlichen Verkehrsmitteln

Wie groß die Gefahr durch das Virus tatsächlich ist, bleibt unklar. Allerdings haben Wissenschaftler der Universität Oxford nachgewiesen, dass die Ansteckung in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders hoch ist. Die Forscher fordern, vor allem den Abstand zu Mitreisenden zu vergrößern. Dies war anscheinend auch dem Bundesinnenministerium bekannt, ansonsten hätte es für seine Mitarbeiter keine Sonderbehandlung gefordert.

Das Ministerium zeigt sich in diesem Zusammenhang überhaupt sehr großzügig, es weist seine Mitarbeiter sogar darauf hin, dass im Rahmen von Dienstreisen auch ein Mietwagen genommen werden könne, weil auch hier – eine Binsenweisheit – das Infektionsrisiko auf Grund fehlender Mitreisender geringer ausfalle.

Zweiklassengesellschaft

Fazit: Die Diskussion hat erneut die Frage aufgeworfen, warum die Mitarbeiter der Oberen Bundesbehörden besser geschützt werden sollen als normale Passagiere. Darauf kann es nur die Antwort geben, dass es für die Regierung offensichtlich Menschen gibt, auf die besser gesorgt werden muss als für andere. Es ist dann nur noch eine Frage der Zeit, bis die höheren Beamten wie früher Fürsten und Könige ihre eigenen Waggons bekommen, damit sie endgültig und radikal vom normalen Volk abgeschnitten sind, mit dem sie sowieso schon lange nichts mehr zu tun haben.

Michael Mayer

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