Spätestens die Kölner Silvesternacht sollte jedem, der Multikulti bisher durch die rosafarbene Brille gesehen und als Bereicherung wahrgenommen hat, die Augen geöffnet haben. Nach den symbolträchtigen Stadtteilen Berlin-Neukölln und Duisburg-Marxloh, die stellvertretend für unzählige weitere Überfremdungszentren stehen, reiht sich nun die Rheinmetropole in die Städte ein, in denen sich No-Go-Areas für Deutsche herausgebildet haben.
Oder wie will man den Zustand nennen, dass hunderte Frauen über rund zwei Stunden hinweg von weit mehr als tausend Arabern und Nordafrikanern sexuell belästigt, beraubt und in einigen Fällen sogar vergewaltigt wurden, ohne dass der Staat in der Lage gewesen ist, seine Bürgerinnen zu schützen?
Das nordrhein-westfälische Innenministerium hat nun die bisherigen Ermittlungsergebnisse vorgestellt. Insgesamt wurden in der Kölner Silvesternacht rund 1.500 Straftaten zur Anzeige gebracht. 149 der bisher ermittelten 153 Tatverdächtigen waren Ausländer. 103 der tatverdächtigen Personen stammten aus Marokko oder Algerien, 68 waren Asylbewerber, vier waren als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge registriert. Eine beträchtliche Zahl der Personen hielt sich illegal in Deutschland auf.
Doch der eigentliche Skandal ist das Verhalten der politisch Verantwortlichen. Nun wurde bekannt, dass das nordrhein-westfälische Innenministerium am Neujahrstag den Versuch unternahm, die Übergriffe zu vertuschen und den Begriff „Vergewaltigung“ aus den Meldungen streichen zu lassen. Der Innenminister von Nordrhein-Westfalen, Ralf Jäger, ist eine Zumutung für die Opfer der Kölner Silvesternacht und muss endlich zurücktreten!
Bisher wurden lediglich drei der Täter von Köln verurteilt – allesamt zu lächerlichen Bewährungsstrafen. Auch wurde bisher kein einziger Täter abgeschoben, wie es schon heute nach geltendem Recht in vielen Fällen möglich wäre.
Auch die Bundesregierung hat bisher keinerlei nennenswerte Konsequenzen aus den alarmierenden Ereignissen gezogen. Von Bundesinnenminister Thomas de Maizière und Bundesjustizminister Heiko Maas wurde zwar wenige Wochen nach den Kölner Ausländer-Krawallen ein Gesetzentwurf ins Kabinett eingebracht, der schnellere Ausweisungen von kriminellen Ausländern vorsieht, ohne aber wesentliche und praxisrelevante Rechtslücken zu schließen.
Künftig sollen kriminelle Ausländer zwar ausgewiesen werden, wenn sie wegen einer schweren Straftat verurteilt wurden, das gilt jedoch nicht, wenn sie einen anerkannten Asylbescheid vorweisen können oder ihr Heimatland nicht als sicherer Herkunftsstaat gilt. Auch wenn die Identität des betreffenden Ausländers nicht geklärt werden kann oder das Heimatland die Rücknahme verweigert, ist nach geltender Rechtslage keine Ausweisung möglich. Überdies muss angemerkt werden, dass eine Ausweisung ohnehin oft ins Leere läuft, da sie aufgrund fehlenden Vollzugs nicht zur Abschiebung führt.
Ähnlich wie abgelehnte Asylbewerber werden kriminelle Ausländer trotz schon jetzt anderslautender Gesetze meist nicht abgeschoben, sondern über Jahre hinweg auf Steuerzahlers Kosten geduldet.
Die NPD vertritt die Auffassung, dass kriminelle Ausländer grundsätzlich ihr Gastrecht verwirkt haben, wenn sie in Deutschland Straftaten begehen. Unabhängig vom Strafmaß und den Umständen im Heimatland der Kriminellen kann es den Opfern von Ausländerkriminalität und den Steuerzahlern nicht zugemutet werden, die Täter auch noch jahrelang zu dulden und durchzufüttern.
Ronny Zasowk