Konsum der so genannten Modedroge „Spice“ mit durchaus gefährlichen Nebenwirkungen verbunden
Knallbunte Verpackungen, brisanter Inhalt: In Hannover mußten kürzlich mindestens 16 Personen aufgrund von Vergiftungserscheinungen behandelt werden. Bereits im Herbst des vergangenen Jahres häuften sich in Mecklenburg-Vorpommern Meldungen über zumeist jugendliche Personen, die ebenfalls alle Zeichen einer Intoxikation aufwiesen. Sämtliche Patienten hatten so genannte Kräuter-Mischungen, auch „Spice“ oder „Legal Highs“ genannt, konsumiert.
Die „Spice“-Kräuter-Mischungen gehören zur Gruppe der so genannten Neuen Psychoaktiven Substanzen (NPS). Die Vorläuferextrakte werden maßgeblich im asiatischen Raum hergestellt; die Weiterverarbeitung und Verpackung der Produkte erfolgt unter anderem in Belgien und den Niederlanden. Hauptsächlicher Vertriebsweg ist das Internet. Im Großen und Ganzen handelt es sich bei den NPS um Abkömmlinge der bekannten Drogen Amphetamin und Cannabis. Wie diese können sie aufputschend wirken beziehungsweise Entspannungszustände hervorrufen. Die Wirkung ist aber um ein Vielfaches intensiver.
Die Produzenten verändern hierbei die chemischen Grundstrukturen bereits bekannter Betäubungsmittel. Zum einen versuchen die Hersteller damit, eine Wirkstoffverbesserung zu erreichen. Zum anderen verfolgen sie das Ziel, die Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) zu umgehen.
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs
Entsprechende polizeiliche Vorgänge werden zunächst als Verdacht auf Verstoß gegen das BtMG aufgenommen. Im Anschluß daran erfolgt eine toxikologische Untersuchung, in der festgestellt wird, „ob die betreffende Substanz den in der Anlage I beziehungsweise II des Betäubungsmittelgesetzes aufgeführten Stoffen unterliegt“, schilderte die Landesregierung M-V in der Antwort auf eine Kleine Anfrage des NPD-Fraktionsvorsitzenden Udo Pastörs den Ablauf. Das Problem dabei: „Neue psychoaktive Substanzen haben häufig wechselnde psychotrope (also psychische Prozesse beeinflussende – DS) Bestandteile. Die Hersteller passen die Substanzen so an“, daß sie nicht unter die Betäubungsmittel fallen, die in den genannten Anlagen des BtMG aufgelistet sind.
Das Arzneimittelgesetz (AMG) ist in solchen Fällen im übrigen nicht mehr anwendbar. Denn wie der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 10. Juli 2014 entschied, kann der Handel mit Kräutermischungen, die als Cannabis-Ersatz dienen, nicht unter Berufung auf das Arzneimittelgesetz verboten werden. Das AMG läßt sich demzufolge seitdem nicht mehr als Auffangtatbestand für den Handel mit Substanzen heranziehen, die noch nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fallen.
Laut dem Urteil handelt es sich gemäß EU-Arzneimittelrichtlinie bei den „Legal Highs“ um keine Arzneien. Daran ändere auch die Tatsache nichts, daß „der Vertrieb der fraglichen Stoffe jeder Strafverfolgung entzogen“ sein könnte (!). Eine Arznei, so die Richter, muß der Gesundheit „unmittelbar oder mittelbar zuträglich“ sein, wovon bei den Kräutermischungen mit synthetischen Cannabinoiden keine Rede sein kann.
Immerhin hat der Bundesgerichtshof mit einer Entscheidung vom 14. Januar des vergangenen Jahres die Gefährlichkeit der Kunstdrogen unterstrichen. Zugleich wurde die nicht geringe Menge verschiedener synthetischer Cannabinoide geregelt. Der Grenzwert der „nicht geringen Menge“ wurde mit Blick auf die Cannabinoide JWH-018 und CP 47,497-C8-Homologes bei zwei Gramm festgesetzt. Die Wirkstoffe JWH-073 und CP 47,497 erreichen den Grenzwert bei sechs Gramm. Sind Dealer im Besitz von Drogen mit Inhaltsstoffen, die sich über den Schwellwerten bewegen, müssen sie mit Haftstrafen von mindestens einem Jahr rechnen.
Ein Katz- und Maus-Spiel
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs teilte mit Beschluß vom 20. Januar 2015 mit, daß Kräutermischungen, denen synthetische Cannabinoide beigemischt sind, keine Tabakerzeugnisse oder diesen ähnliche Waren darstellen. Damit sind die entsprechenden Verbots- und Strafvorschriften des Vorläufigen Tabakgesetzes nicht anwendbar.
Eine Strafverfolgung ist zwar durchaus möglich. Doch liefern sich die Produzenten ein Katz- und Maus-Spiel mit den Behörden, indem sie die Zusammensetzung der Kräuter-Mischungen meist dann verändern, sobald bestimmte Bestandteile verboten worden sind.
Über die Langzeitfolgen des „Spice“-Konsums liegen der Landesregierung von M-V zwar keine verläßlichen Informationen vor. Doch reicht die Lektüre der von polizeilichen Stellen erarbeiteten Broschüre „Sehn-Sucht. So schützen Sie Ihr Kind vor Drogen“ dicke aus, um die Alarmglocken schrillen zu lassen.
Demnach sind die Wirkungen und Nebenwirkungen genannter Substanzen „völlig unkalkulierbar“. Auf den knallbunten „Legal-High“-Verpackungen, vertrieben als Kräutermischungen, Badesalze oder auch „Partypillen“, „sind meistens keine oder falsche Inhaltsstoffe angegeben“. Darüber hinaus „werden die Inhaltsstoffe der Produkte oft verändert, so daß Konsumenten auch bei gleicher Dosierung nicht mit der gewohnten Wirkung aus früherem Konsum rechnen können“, wird auf die Unberechenbarkeit der NPS verwiesen.
Jugendgemäße Aufklärung
Zu den typischen Nebenwirkungen nach dem Konsum von Designerdrogen, NPS und Legal Highs heißt es in der Broschüre: „Übelkeit, Erbrechen, Herzrasen, Angstzustände, Wahnvorstellungen, Lähmungserscheinungen, Kreislaufzusammenbruch und Ausfall vitaler Funktionen wie Atmung und Puls. Konsumenten berichten von starken Entzugserscheinungen. Bekannt sind auch Todesfälle im Zusammenhang mit dem Konsum dieser Produkte.“
Wie aus einer Kleinen Anfrage der Bundestags-Linken vom September 2014 hervorgeht, wurden zwischen 2010 und 2014 503 Intoxikationen und 20 Todesfälle bekannt, die auf den Konsum von NPS zurückgingen. Dabei war die Kausalität einer einzelnen Substanz nicht immer eindeutig feststellbar, was mit so genannten Mischkonsumfällen im Zusammenhang steht. In Mecklenburg-Vorpommern werden entsprechende Fälle statistisch nicht erfaßt, heißt es seitens der dortigen Landesregierung.
M-V betreffend, erkundigte sich Udo Pastörs auch nach der landesseitigen Aufklärungsarbeit. Der Antwort des Ministeriums für Inneres und Sport zufolge führte das Institut für Qualitätsentwicklung (IQ M-V) zwischen 2006 und 2015 60 Weiterbildungen zum Thema Drogenkonsum durch. Fortbildungen zu NPS „richten sich vornehmlich an Lehrerinnen und Lehrer der Sekundarstufe I und II“. Unterstützung erfährt das IQ durch externe Partner wie die Landeskoordinierungsstelle für Suchtvorbeugung, Sucht- und Beratungsstellen sowie Präventionsbereiche der Polizei.
Aufklärung im eben genannten Sinne ist natürlich wichtig, doch sollte sie auf keinen Fall mit erhobenem Dudu-Finger geschehen, sondern jugendgemäß verpackt werden. Denkbar sind wahrnehmbare und natürlich nichts beschönigende Kampagnen, die unter Losungen wie beispielsweise „Mach‘ dir keinen Streß mit NPS“ oder „Laß den Sch … – weg mit Spice“ stehen könnten. Lutz Dessau
11 Antworten
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Die Gärung von Wein wird bei 8,5 % gestoppt: Die Winzer geben dazu giftiges und stinkendes Natriummetasulfit hinzu, um die Hefe abzutöten. Kein Weintrinker weiss das, trinkt also ein Chemiegesöff, die meisten Weintrinker sind aber gegen NPS, weil das angeblich Chemiedreck ist. Na dann Prost!
Echt?
Das wußte ich auch nicht. Gut, ich trinke wenig Wein,schon des Geldes wegen. Natriummetasulfit.
Danke für den Hinweis.
Die politische AIDS-Erkrankung an wehrloser Grenzenlosigkeit zerstört viele Völker bis hin zur einzelbürgerlichen Gesundheit. Drogenimporte sind nur eine von vielen Folgen des Globalismuswahns:
Vorgestern warnten nur die Russen vor einem „Kleinkopf-Virus“, der von Afrika nach Amerika überspringt: http://de.sputniknews.com/panorama/20160126/307388659/idiotenvirus-zika-amerika.html
Heute will ihn die westradikale NZZ bereits in 7 Ländern Europas gefunden haben: http://www.nzz.ch/panorama/ungluecksfaelle-und-verbrechen/zika-virus-als-globaler-notfall-1.18685498
Die Fernrufnummer des Wahlkreisbüros der BRD-Weltoffenheits-Hauptverantwortlichen StaCIAngela lautet: 03831-703943
Was offenbart eine Kleinkopferkrankung?
Richtig! Der Dreck vergiftet unsere Kinder!
Es ist genau dasselbe wie bei den breitbandresistenten Krankheitserregern: Unnatürliche Dauersterilisierung beeinträchtigt die eigenständige Immunflora, und Wucherkeime finden Gelegenheit zur ungehemmten Multiplikation. Der Wucherkeim ist allerdings unter umgekehrtem Vorzeichen ein Abkömmling des Naturwuchses wie der Mensch ein Abkömmling des Affen ist: Es handelt sich nicht um einen Fortschritt sondern um einen Rückschritt.
Wenn sich zwei Affen um eine Banane streiten dann imitieren sie so lange gegenseitig ihre Grimassen bis einer den anderen überwältigt. Wenn sie sich weiterentwickeln ohne sich weiterzuentwickeln dann werden aus den Grimassen Lügenmedien und Designerarchitektur, Goldfasane und Materialschlachten. Aber das ist nur möglich weil sie auch Menschen imitieren die keine Affen sind, denn der schmutzige Gehirnweichspüler wirkt nur asymmetrisch.
Der Rückfall kann sich über viele Generationen hinziehen, hierzulande sind es schon mehr als drei Dutzend. Die deutsche Kreuzritterverschwörung welche das germanische Walderbe gefleddert und das Land ins Mittelalter gestürzt hat erwies sich als derartige Rückverdummung in eindimensionales Kirchturmdenken, ein degenerierter Wucherkeim. Der Propagandafilm oder die Designerdroge sind Wucherkeime jüngeren Datums,die entstehen wenn ein Lebensraum seinen naturgemäßen Bewohnern entfremdet wird.
Manchen erscheinen Designerdrogen als handliches Mittel, um ihr Erschrecken über das wofür ihnen die Worte fehlen wenigstens in Bilder zu fassen. Was nach den Gesetzen der Logik jedoch nicht so gedeutet werden darf, dass wer mit den Cannabisfunden am Eisenberg für naturgemäße Entkriminalisierung argumentiert von sich erwarten lassen müsste dabei Verstöße gegen das Tabu biologischer Kampfstoffe mit durchzuwinken.
Eine derartige Interpretation wäre genau das was das Besatzungsbeaufsichtigungsrecht als frivole Rechtsauslegung anprangert.