Wir erinnern uns: Im Gießener Stadtteil Rödgen stehen seit Monaten 1800 Einheimischen 4000 Asylbewerber gegenüber. Die Einwohner der einst ruhigen Wohnsiedlung nehmen die damit verbundene Unruhe und auch Kriminalität überwiegend schweigend zur Kenntnis. Ganz anders sieht es in einem vornehmen Stadtteil der Hansestadt Hamburg aus.
Seit Monaten wird darüber gestritten, ob im Wohngebiet Sophienterrasse in Harvestehude „Flüchtlinge“ unterkommen sollen. In einem Anbau des früheren Kreiswehrersatzamts war geplant, ein Heim für etwa 220 Personen einzurichten. Dagegen hatten zahlreiche der überwiegend wohlhabenden und einflußreichen Anwohner geklagt. Mit Erfolg: Nach dem Verwaltungsgericht hat nun auch das Oberverwaltungsgericht Hamburg einen Umbau des Gebäudes untersagt. Es bestätigte den bereits verhängten Baustopp und wies eine Beschwerde des zuständigen Bezirksamts Eimsbüttel gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zurück. Die Entscheidung ist nach Aussage eines Gerichtssprechers nicht anfechtbar.
Das Gejammer auf Seiten der Verantwortlichen im Hamburger Senat ist nun groß. Die Rechtslage ist jedoch eindeutig. Die Nachbarn des geplanten Heims können sich auf einen „Gebietserhaltungsanspruch“ berufen. Ein „Baustufenplan“ aus dem Jahr 1955 weist das Areal als „besonders geschütztes Wohngebiet“ aus, in dem „ein Verbot jeder Art gewerblicher und handwerklicher Betriebe, Läden und Wirtschaften sowie Leuchtreklame“ gilt. Die Unterbringung von Wohnungslosen oder Flüchtlingen in der vorgesehenen Weise gilt außerdem nicht als „Wohnnutzung im engeren Sinne“.
Ein Anwalt wies im Namen seiner Mandanten eine pauschale Ablehnung von Asylbewerbern weit von sich: „Bei rund 250 Anwohnern im gesamten Quartier sind jedoch 220 unterzubringende Personen unverhältnismäßig viele.“ Bei dem Einspruch gehe es ausschließlich um die Verhältnismäßigkeit. Wir erinnern uns: Das Verhältnis 1800 zu 4000 wird in Gießen als ganz „normal“ angesehen. Auch bei zahlreichen anderen Unterkünften sieht es ähnlich aus. Es lohnt sich also, dagegen zu klagen. Der Widerstand muß allerdings frühzeitig erfolgen und bedarf des Einsatzes erfahrener Anwälte.
Aus links-grünen Kreisen Hamburgs wird die jetzt die Neidkarte gespielt. Schließlich steigt die Zahl der illegalen Einwanderer unterschiedlichster Kategorie unaufhaltsam weiter und irgendwo müssen sie ja zunächst untergebracht werden. Dabei bleibt – wie fast immer – unerwähnt, daß es allein in der Hansestadt mindestens 7000 abgelehnte Asylbewerber gibt. Gerade 100 davon sollen 2014 abgeschoben worden sein. Für dieses Jahr rechnet die Sozialbehörde mit weiteren 10000.
Die Probleme werden also auch in Hamburg weiter anwachsen. Neben den allerorts vorhandenen Netzwerken aus „zivilgesellschaftlichen“ Vereinen, Kirchen agiert hier eine besonders aggressive linke Szene. Hinzu kommen die sogenannten „Lampedusa-Flüchtlinge“, die seit zwei Jahren mit Krawall auf sich aufmerksam machen. In der letzten Woche gab es nun Farbanschläge auf die Wohnungen dreier Spitzenpolitiker der Hamburger Grünen. In einem Bekennerschreiben wurden die Angriffe mit der Forderung nach einem Bleiberecht für alle Flüchtlinge begründet. Die Grünen hätten sich „für ein paar Senatsposten verkauft“, heißt darin unter anderem. Die Täter konnten bislang nicht ermittelt werden, der Verdacht geht jedoch in Richtung einer „linksautonomen Gruppierung“.
Überregionale Schlagzeilen blieben wie meist in Fällen linker Gewalt aus. Der Druck im Kessel steigt währenddessen weiter. Und es sieht nicht danach aus, daß das regierende Parteienkartell in der Lage ist, wirkungsvoll den Dampf abzulassen.