Noch ist nicht bekannt, welche Staranwälte sich um den Mörder der 14 jährigen Susanna F. kümmern werden. Trotzdem ist jetzt schon absehbar, dass er mit einer zeitlich begrenzten Haftstrafe davonkommen könnte.
Der behauptete Tatverlauf (Alkohol, Drogen, Streit, Tötung) muss dem Täter erst einmal widerlegt werden. Hinzu kommt sein Alter: 20 Jahre. Da die Höchststrafe für Mord beim Jugendrecht auf zehn Jahre begrenzt ist, zudem der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht und eine vorzeitige Entlassung schon nach der Hälfte Zeit möglich ist… lassen wir es lieber!
Dagegen spricht, dass ein ungeheurer öffentlicher Druck besteht. Selbst die Kanzlerin musste sich ein paar dürre Worte der Anteilnahme abpressen. Dies wiederum darf aber eigentlich keinen Einfluss auf das Verfahren haben – genug Gegenbeispiele (man denke an Mölln, Solingen, NSU) gibt es allerdings.
Es bleibt nur die Hoffnung, dass zumindest nach Erwachsenenstrafrecht geurteilt wird. Und: Dass sich Ali Bashar mit der Haft kein Bleiberecht (und Familiennachzug) „ersitzen“ kann. Auch das (somalische Piraten) hat es schon gegeben! (s.p.)
3 Antworten
Daß das Opfer jüdischen Glaubens war hat wohl dazu geführt, daß der Täter so schnell im Irak gefaßt wurde. Nun könnte man auch den Präzedenzfall schaffen, daß eine medizinische Altersfeststellung durchgeführt wird. Schon damit kein Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt.Es ist ohnehin inkonsequent, daß man mit 18 erwachsen ist, vor Gericht aber noch bis 21 als Jugendlicher behandelt werden kann.