Hohe Beträge auf Zuwendungsbescheid für Flüchtlinge – echt oder Ente?

Bekanntlich sollen sich (laut Katrin Göring-Eckardt) Migranten “in unseren Sozialsystemen zu Hause fühlen”. Dazu gehört aus Sicht der Einwanderungslobby eine entsprechende finanzielle Ausstattung der “Neubürger”. In die Öffentlichkeit sollen die Bescheide über die finanziellen Aufwendungen jedoch nicht gelangen. Das gebietet nicht nur der Datenschutz, sondern auch die Sorge um die Ruhe im Land.

Auszüge sollte man sorgfältig aufbewahren!

Dennoch gelangen immer wieder Kontoauszüge oder Dokumente aus Behörden an die Öffentlichkeit. Manchmal wurden sie von den Empfängern selbst achtlos weggeworfen, andere wanderten durch ein Leck im Amt ins Internet. Die Höhe der darin aufgeführten Beträge sorgt regelmäßig für Aufregung unter den finanziell gebeutelten Bürgern, die “schon länger” hier leben. Genauso regelmäßig versuchen Presse oder Plattformen wie “mimikama.at”, die Empörung umzukehren und abzuwiegeln.

Bescheid, aus datenrechtlichen Gründen unkenntlich gemacht

So auch aktuell im Falle der Kopie eines Bescheids der Ausländerbehörde des Landkreises Leipzig (Sachsen). Laut Mitteldeutscher Zeitung (MZ) werden in dem Dokument die finanziellen Ansprüche einer zehnköpfigen Familie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz aufgelistet. Es geht um einen Betrag in Höhe von monatlich 7345 Euro – deutlich mehr, als ein Einheimischer im allgemeinen mit Arbeit verdienen kann.

Gut angekommen!

Die in dieser Sache angefragte Sprecherin des Kreises windet sich gegenüber der MZ wie ein Aal. Die Echtheit des Schreibens will sie weder bestätigen noch dementieren. Also dürfte es echt sein. Bei dem Betrag von 7345 Euro soll es sich “nicht notwendigerweise” um die Summe handeln, die die Familie auch ausgezahlt bekommt. Darin enthalten sei etwa die Wohnungsmiete. „Die Kosten für die Unterbringung einer zehnköpfige Familie können monatlich durchaus über 4000 Euro betragen“, so die Sprecherin.

An dieser Stelle ist die Frage angebracht, was es denn für einen Unterschied macht, welcher Teil dieses Betrages den ungebetenen Gästen direkt in die Hand gedrückt, überwiesen oder für sonstige Dinge im Zusammenhang mit ihrem (oft illegalen) Aufenthalt ausgegeben wird. Die Gesamtsumme bleibt gleich und gearbeitet haben sie dafür nicht. Das bleibt denen überlassen, die auch die allseits gepriesene “Vielfalt” nicht bestellt haben.

In bedauerndem Ton stellt die MZ weiter fest, dass der “Familie monatlich etwa 300 Euro pro Person zur Verfügung” stehen und diese Leistungen den Sozialhilfe-Sätzen entsprechen würden. Was nicht festgestellt wird, ist die Tatsache, dass Einnahmen in dieser Höhe in den Herkunftsländern für die meisten Menschen dort illusorisch sind – was wiederum einen Grund für den nicht nachlassenden Zustrom darstellt.

Der Fehler im System liegt nicht bei unzuverlässigen Mitarbeitern, die die Öffentlichkeit mit Fakten beliefern, sondern im System selbst.

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