Die sozialen Netzwerke haben eine beispiellose Demokratisierung des politischen und gesellschaftlichen Diskurses mit sich gebracht – ebenso revolutionär wie die Erfindung des Buchdrucks. Durch Facebook, Twitter und Co. ist es Milliarden Menschen auf der Welt möglich geworden, einerseits Informationen abseits der üblichen Torwächter-Medien zu beziehen, andererseits sich selbst ungefiltert zu bestimmten Themen zu äußern und ihre Meinung einem potentiell großen Publikum kundzutun.
Doch dieser Demokratisierung der Informationen haben die etablierten Parteien in Deutschland mit ihrem sogenannten Netzwerkdurchsetzungsgesetz einen Riegel vorgeschoben. Seit dem 1. Januar 2018 sind die Betreiber der sozialen Netzwerke angewiesen, vermeintlich problematische oder strafrechtlich relevante Beiträge sowie Kommentare binnen einer bestimmten Frist zu löschen, ansonsten drohen ihnen Strafen in Höhe von bis zu 50 Millionen Euro. Die privaten Betreiber der sozialen Medien werden somit von der Politik zu Ersatz-Strafverfolgungsbehörden ermächtigt. Die Mitarbeiter, die nun binnen weniger Minuten prüfen müssen, ob ein Kommentar strafrechtlich bedenklich ist, sind zu einer solchen Prüfung faktisch kaum in der Lage. Willkürliches und übermäßiges Löschen aufgrund übertriebener Vorsicht ist die logische Folge. Die Meinungsfreiheit in den sozialen Netzwerken ist somit in Gefahr!
Nun hat erstmals ein deutsches Gericht die Löschung eines Kommentars verboten. Der renommierte Hamburger Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel hatte argumentiert, dass sein Mandant mit Facebook einen Vertrag habe, dem zufolge Facebook dessen Daten nutzen könne, aber im Gegenzug eine Plattform bereitstelle, auf der der Nutzer Inhalte absetzen könne, die nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Konkret führte folgender Kommentar zur Löschung: „Die Deutschen verblöden immer mehr. Kein Wunder, werden sie doch von linken Systemmedien mit Fake-News über ‚Facharbeiter’, sinkende Arbeitslosenzahlen oder Trump täglich zugemüllt.“
Das Urteil könnte wegweisend sein, stellt es doch erstmals klar, dass die sogenannten Gemeinschaftsstandards von Facebook nicht über den in Deutschland geltenden Gesetzen stehen. Rechtsanwalt Steinhöfel sagte dazu zutreffend: „Man mag die Einschätzung des Kommentators teilen oder die Äußerung als polemisch und unsachlich erachten. Wichtig ist nur: Der Kommentar ist von der Meinungsfreiheit gedeckt.“
Die Meinungsfreiheit ist eines der wichtigsten Grundrechte unserer Rechtsordnung. Wenn sie nicht mehr gewährleistet ist, befinden wir uns auf direktem Weg in eine Gesinnungsdiktatur. Jeder Deutsche sollte für sich das Recht in Anspruch nehmen, seine Meinung frei zu äußern – sowohl auf der Straße als auch in den sozialen Netzwerken. Gegen ungerechtfertigte Löschungen muss konsequent geklagt werden. So kann man die Demokratie testen und verbessern!
Denn: Wer sich nicht bewegt, spürt auch seine Ketten nicht.
Ronny Zasowk
Eine Antwort
Wer da nicht mitmacht, dessen Beiträge können nicht gelöscht werden und dessen Daten können nicht VERMARKTET werden! Wenn ich also bei Fratzenbuch mitmache, gebe ich meine Daten frei! Die größte Macht habe ich also, indem ich da NICHT mitmache. Dächten alle so, gäbe es diese Netzwerke nicht und der Betreiber wäre kein Multimilliönär! Es lebe die persönliche Kommunikation!