Zumindest dort nicht, wo sie bereits vollendet ist. Wer ein Hähnchen der bekannten Marke „Wiesenhof“ erwirbt, kann bei genauem Hinsehen auf der Verpackung einen Stempel mit der Aufschrift „Halal/Helal“ finden. Ein Autor der Magdeburger „Volksstimme“, der auf die Nennung seines Namens lieber verzichtet, berichtete unlängst im Wirtschaftsteil über diese spezielle Folge der Globalisierung. Im Gespräch mit dem Geschäftsführer des Schlachthofes Möckern wurde auch offengelegt, daß sämtliche Wiesenhof-Schlachthöfe sich an die Regeln islamischer Nahrungszubereitung halten und das bereits seit fast 10 Jahren.
Was ist unter einer „Halal“- Produktion zu verstehen?
Eine „m-haditec GmbH & Co KG“ wirbt beispielsweise damit, für Unternehmen im deutschsprachigen Raum ein „Halal-Zertifikat“ vergeben zu können, mit dem die aus islamischer Sicht „einwandfreie, reine und damit erlaubte Beschaffenheit von Lebensmitteln, Kosmetika und anderen Konsumgütern“ dokumentiert wird. Die Zertifizierung erfolge nach einer „sachgerechten Prüfung der Inhaltsstoffe und Besichtigung der Produktionsstätten“. Die Firma wirbt damit, auch „Hotel-Zimmer, Finanzprodukte, Restaurants und vieles andere mehr“ zu zertifizieren und verspricht einen „Marketing-Vorteil gegenüber Mitbewerbern“. Ähnlich werben konkurrierende Institute. Die Spielregeln sind dabei hierzulande so klar wie in Saudi-Arabien, dem Iran oder Pakistan: Die Zertifizierung der Produkte erfolgt auf Basis islamischer Rechtsgutachten (Fatwas), von Imamen verfaßt.
Die Schlachtung der Hühner selbst erfolgt derzeit (noch) unter vorheriger Betäubung durch einen Stromstoß. Was sonst zu beachten ist, kann man u.a. in den Richtlinien eines „Europäischen Halal Zertifizierungsinstitutes (EHZ)“ nachlesen. Neben dem allgemein bekannten Verbot von Schweinefleisch oder Alkohol finden sich dabei Vorschriften, die sich lesen, als seien sie aus der Zeit gefallen. So ist es etwa nicht erlaubt, das Fleisch von Tieren zu verzehren, die „nicht Allah geweiht“ wurden. Ferner müssen die Schlachtungen „durch muslimische Schlachter“ durchgeführt werden und es ist Pflicht, „für jedes einzelne Tier den Namen Allahs beim Schlachten zu erwähnen“.
Da bei der Geschwindigkeit, mit der die industrielle Schlachtung des Federviehs vorgenommen wird, es selbst ein alpiner Schnelljodler kaum schaffen würde, bei jedem einzelnen Tier den Namen Allahs paßgenau zu rufen, schlägt Regel 5.1.6 folgende Rationalisierung vor: „Es reicht jedoch aus, beim Starten von maschineller Halal-Schlachtung von Geflügel, den Namen Allahs anzurufen. Das Wiederholen für jedes einzelne Tier entfällt.“ Natürlich darf der Schalter bei jedem Neustart, auch nach kurzen Pausen, „nur von den muslimischen Mitarbeitern getätigt werden“. Auch im Schlachthof Möckern gibt es deshalb Angestellte, die nur aus diesem Grunde beschäftigt werden.
Wichtig war es dem unbekannten „Volksstimme“-Reporter zu erwähnen, daß die „Schlachtanlagen nach Mekka ausgerichtet“ seien. Unerwähnt blieben die zahlreichen Skandale, in die der Wiesenhof-Konzern im Laufe der letzten Jahre verwickelt war und die u.a. 2012 zu einer zeitweiligen Schließung des Schlachthofes Möckern geführt hatten. Aber das ist schon ein anderes Thema.